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Autor Thema: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen  (Gelesen 18900 mal)

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UlrichW

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #45 am: 28.06.2007, 22:24 Uhr »
Wenn jemand bei einem Unfall verletzt wird, bedeutet das auf keinen Fall dass automatisch eine Strafttat vorliegt. Nur ein praktisches Beispiel: Hier laufen alle paar Naechte volltrunkene Idioten ueber den achtspurigen Highway um sich den Weg abzukuerzen. Regelmaessig wird einer davon angefahren. Regelmaessig wird dem armen Fahrer dann noch nicht einmal ein Ticket ausgestellt. Logisch, oder nicht?
Mord und Totschlag sind was voellig anderes, aber das hat mit Thema hier (~Paranoider Tourist moechte absolute Sicherheit) nichts zu tun.

Flicka

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #46 am: 28.06.2007, 22:44 Uhr »
Also, das amerikanische Rechtssystem kenne ich zwar nicht. Aber in Deutschland gibt es zum Thema Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr eigentlich vier Abstufungen:

- man tut es vorsätzlich (also absichtlich oder man tut es zumindest sozusagen sehenden Auges): Das ist natürlich eine Straftat, nämlich vorsätzliche Körperverletzung oder Mord / Totschlag. Wobei ein "Angriff" mit einem Auto auf jeden Fall eine gefährliche Körperverletzung wäre und mit Freiheitsstrafe bestraft wird

- man tut es fahrlässig. Fahrlässigkeit liegt grob gesagt aber nur dann vor, wenn man einen Fehler macht und die Verletzung auf diesem Fehler beruht, z.B. zu schnelles Fahren, deshalb Bremsweg zu lang, deshalb Kollision und Verletzung bzw. Tötung. Bei schwerem Verschulden (Alkohol) spricht man meistens von grober Fahrlässigkeit. Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung sind strafbar, die Strafen sind allerdings geringer, bei fahrlässiger Tötung kommt bei geringem Verschulden auch eine Geldstrafe in Betracht.

- man verursacht eine Verletzung / Tötung, aber nicht fahrlässig. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn man zwar zu schnell fährt, die Kollision aber auch nicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn man angepasst gefahren wäre, weil der Bremsweg auch dann nicht ausgereicht hätte. Hier liegt keine Straftat vor. Man selbst haftet auch nicht persönlich für den Schaden. Es liegt aber ein Fall für die Haftpflichtversicherung vor. Über die Kfz-Haftpflicht ist nämlich schon die "Betriebsgefahr" eines Autos abgedeckt.

- man verursacht zwar eine Verletzung / Tötung, aber der Vorfall war absolut unvermeidbar. Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn man sich brav an alle Verkehrsregelungen hält, sondern nur dann, wenn man so fährt wie ein (imaginärer) Idealfahrer. In diesem Fall zahlt nicht mal die Haftpflicht den Schaden des Gegners.

Prinzipiell kann ich mir nicht vorstellen, dass in den USA über die ersten beiden Fälle hinaus eine Strafbarkeit in Betracht kommt, weil kein persönliches Verschulden vorliegt.


Noch ein kleiner Nachtrag: Seit ein paar Jahren gilt die Regelung, dass die Haftpflicht immer zahlen muss, wenn ein Fußgänger geschädigt wurde. Selbst wenn es für den Autofahrer absolut unvermeidbar war.

Jack Black

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #47 am: 28.06.2007, 23:43 Uhr »
Wenn ich jemanden verletze, begehe ich meines Wissens nach eine Straftat.

Nein, das ist falsch. Du begehst eine Körperverletzung - aber ob da eine Straftat vorliegt, entscheiden andere Faktoren als nur die Verletzung an sich.

Glaubst Du das "wirklich wirklich"? Eigentlich unfassbar - denn Verletzungen im Straßenverkehr sind an der Tagesordnung und Verhaftungen eher die Seltenheit.

MfG
Rainer

playmaker11

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #48 am: 29.06.2007, 07:37 Uhr »
Eure Rechtsausführungen sind wirklich interessant.
Daß wir alle im US- Recht wohl im Nebel rumstochern ist schon logisch, aber die Ausführungen zum dt. Recht sind aber auch sehr laienhaft (@ Flicka).
Ich kann nur jedem raten, das nicht so richtig ernst zu nehmen, allein der letzte Absatz ist dermaßen falsch und auch schon wie hier die (zivilrechtliche) Unabwendbarkeit mit strafrechtlichen Fragen gemischt wird  :? :? :? :? :? :? :?
Nur mal so am Rande: wenn Du hier jmd. vorsätzlich schädigst, zahlt dafür auch keine Versicherung.


Aber um nochmals auf das Thema zurückzukommen:
Mal zum Vergleich die Mindestdeckungssummen in der dt. Kfz- Haftpflicht (geregelt im Anhang zu § 4 Abs. 2 PflVG):
für Personenschäden: 2,5 Mio€ (wenn mehr als 3 Personen betroffen sind 7,5 Mio)
für Sachschäden: 500.000,- €
für andere Schäden (Vermögensschäden) 50.000,-€.
Es gibt dann noch ein paar Sonderregeln für Busse etc.. Wenn man die mal vergleicht, dann merkt man, daß die Amis gar nicht so unterversichert sind und vorallem die Tarife der Vermieter noch weniger unter dem dt. Recht liegen.
Die Frage, ob hier in D nicht die meisten eine höhere Deckungssumme habe (bei uns sind die meisten Verträge mit rd. 25 Mio€ policiert) ist ja eine Frage der Freiwilligkeit.
Von daher verstehe ich die Aufregung hier nicht wirklich.
Achtung: bitte die Deckungssumme nicht mit der Höchsthaftungssumme nach § 12 StVG verwechseln

Die entscheidende Frage ist vielmehr:
was passiert, wenn die Versicherung (soweit überhaupt möglich) sich auf die Erschöpfung der Deckungs-/ Haftungssumme beruft ?????
Wer hier die entsprechende Regelung im US-Recht kennt (soweit es nicht nur Rspr. ist), der soll sich melden und die Frage ist geklärt.
No retreat, no surrender !

djohannw

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #49 am: 29.06.2007, 08:05 Uhr »
Aber um nochmals auf das Thema zurückzukommen:
Mal zum Vergleich die Mindestdeckungssummen in der dt. Kfz- Haftpflicht (geregelt im Anhang zu § 4 Abs. 2 PflVG):
für Personenschäden: 2,5 Mio€ (wenn mehr als 3 Personen betroffen sind 7,5 Mio)
für Sachschäden: 500.000,- €
für andere Schäden (Vermögensschäden) 50.000,-€.
Es gibt dann noch ein paar Sonderregeln für Busse etc.. Wenn man die mal vergleicht, dann merkt man, daß die Amis gar nicht so unterversichert sind und vorallem die Tarife der Vermieter noch weniger unter dem dt. Recht liegen.

Naja, das hat was von Äpfeln und Birnen, wenn Du die Angebote der Autovermieter mit den deutschen Mindestdeckungssummen vergleichst...;-)!

Die Mindestdeckungssummern nach Bundesstaaten sortiert gibts hier...da ist nichts, was den deutschen Mindestdeckungssummen auch nur ansatzweise nahe kommt. Üblich sind 25K$ für einen Verletzten, maximal 50K$ für alle und 10-15K$ für Sachschäden. Über den Daumen also ist die deutsche Mindest-Deckungssume für Körperverletzungen 100x höher als in den USA und 50x höher für Sachschäden - das halte ich schon für einen deutlichen Unterschied...

Daher denke ich, dass man mit den deutschen Summen - auch in den USA - schon brauchbar abgesichert ist. Gerade die Höhe der Summe für Personenschäden (das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt) ist m.M.n. sicher ausreichend.

Viele Grüße - Dirk

Anoka

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #50 am: 29.06.2007, 10:56 Uhr »
Zitat von: Playmaker11
Die entscheidende Frage ist vielmehr:
was passiert, wenn die Versicherung (soweit überhaupt möglich) sich auf die Erschöpfung der Deckungs-/ Haftungssumme beruft ?????
Wer hier die entsprechende Regelung im US-Recht kennt (soweit es nicht nur Rspr. ist), der soll sich melden und die Frage ist geklärt.


Ich bin nicht ganz sicher, wie die Frage zu verstehen ist.

Aber ich erkläre mal, wie es in den USA läuft. Ich bin aber kein Jurist, also bitte auch keine Rechtsberatung daraus lesen.  :wink:  :)

Die meisten Unfallhaftpflichtfälle werden in den USA aussergerichtlich geregelt. Es wird die Schadenssumme ausgerechnet und eine entsprechende Summe für die Gegenpartei ausgehandelt. Hier kann es natürlich passieren, dass die zur Verfügung stehende versicherte Höchstsumme überhaupt nicht ausreicht. Oder aber der versicherte Betrag wäre zwar da, aber die Versicherung zeigt sich knausrig. In diesen Fällen haben die Geschädigten die Möglichkeit eine Zivilklage gegen den Unfallverursacher einzuleiten. Aber das muss sehr gut überlegt sein und lohnt sich nur bei jemandem, wo man weiss, dass Geld da ist. Es bringt nicht sehr viel den Normalbürger einzuklagen, der vielleicht ein Haus besitzt, dass zu 2/3 der Bank gehört und ein paar Aktien und ein kleines Sparkonto sein eigen nennt.

Wenn aber bei der Versicherung mehr zu holen wäre, läuft das ebenfalls mit einer Zivilklage gegen den Unfallverursacher. Es muss aber der Tatbestand der Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Beweislast liegt beim Kläger. Wenn jemand wirklich sehr fahrlässig gehandelt hat, dann kommt es schon vor, dass dem Kläger mehr als die versicherte Summe zugesprochen wird. Das Gericht darf auch nicht wissen, wie hoch die Versicherungssumme ist, um frei entscheiden zu können. Alles was die Versicherungssumme übersteigt, ist dann Sache des Unfallverursachers. Das kann schon den finanziellen Ruin bedeuten. 

Weil aber in den meisten Fällen eine Zivilklage langwierig und der Erfolg auch nicht garantiert ist oder aber nicht viel zu holen ist, ist es für Amerikaner besser vorzusorgen und sich eine Versicherung gegen nicht-/unterversicherte Autofahrer zuzulegen. Diese Versicherung zahlt die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem wirklichen Schaden.

In meinen Augen sind die Versicherungssummen der Mietwagen in den allermeisten Fällen ausreichend. Auch hat man es selber in der Hand verantwortungsbewusst Auto zu fahren, so dass man eine krasse Fahrlässigkeit ausschliessen kann.   
LG Anoka

Minnesota
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DocHoliday

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #51 am: 29.06.2007, 12:04 Uhr »
Weil aber in den meisten Fällen eine Zivilklage langwierig und der Erfolg auch nicht garantiert ist oder aber nicht viel zu holen ist, ist es für Amerikaner besser vorzusorgen und sich eine Versicherung gegen nicht-/unterversicherte Autofahrer zuzulegen. Diese Versicherung zahlt die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem wirklichen Schaden.

Gibt es so eine Versicherung eigentlich auch für Mietwagen? Die Sachschäden sind ja dank full CDW Problem des Vermieters aber für evtl. Personenschäden wäre eine solche Versicherung ja evtl. für den einen oder anderen eine Überlegung wert.
Gruß
Dirk

Hank

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #52 am: 29.06.2007, 12:23 Uhr »
Das ist die sog. "UMP" (Uninsured Motorist Protection"), welche bei (fast?) jeder Mietwagenfirma optional mit abgeschlossen werden kann.
Cheers,

Hank !




Aaronp

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #53 am: 29.06.2007, 12:26 Uhr »
Oder aber eine gute Unfallversicherung in D abschließen, die bei Invalidität
eine Rente und/oder Kapital auszahlt.

Gruß
Aaronp

DocHoliday

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #54 am: 29.06.2007, 12:32 Uhr »
Das ist die sog. "UMP" (Uninsured Motorist Protection"), welche bei (fast?) jeder Mietwagenfirma optional mit abgeschlossen werden kann.

Hm, ich sollte mir die Mietwagen angebote incl. Versicherungen wohl doch mal genauer durchlesen  :oops:. War mir bisher entgangen.
Gruß
Dirk

Hank

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #55 am: 29.06.2007, 12:50 Uhr »
UMP s.u.a. hier und hier.

- ich bin allerdings auch der Meinung, daß eine deutsche Unfallversicherung (mit entsprechender Deckung) mehr bringt als die UMP.
Cheers,

Hank !




playmaker11

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #56 am: 29.06.2007, 13:20 Uhr »
@ Anoka:
das was Du schilderst ist der Weg eines Regulierungsverfahren (erst verhandelt man außergerichtlich, wenn man sich nicht eining muß eben ein (Zivil)Gericht entscheiden). Das läuft hier ganu so ab.

Die Frage zielt auf die Situation (gibt es hier auch) was passiert, wenn die Deckungsumme überschritten wird:
z.B.: Deckungssumme 2 Mio. Das Gericht urteilt nun aber 3 Mio. aus. Die Versicherung ist aber nur verpflichtet 2 Mio zu zahlen (die Ausnahmen im dt. Recht ladsse ich einfach mal weg). Wer zahlt dann die restliche 1 Mio. !!
das und nur das ist die entscheidende Ausgangsfrage......

@ Doc und Hank
Man muß darauf achten, ob die Unfallversicherung auch im Ausland gilt !! Wenn das der Fall ist, muß man noch bedenken, daß auch dort Deckungslücken bestehen können, weil gewisse Sachen (Verletzungen und Tatbestände) ausgenommen sind.
Die UMP steht alternativ neben der dt. Unfallversicherung, ob man sie wirklich braucht ist immer eine Sache des Einzelfalls, aber ich sagte ja, daß man sich eigentlich nie 100% absichern kann.


So long
No retreat, no surrender !

Anoka

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #57 am: 29.06.2007, 13:41 Uhr »
Zitat von: Playmaker
Die Frage zielt auf die Situation (gibt es hier auch) was passiert, wenn die Deckungsumme überschritten wird:
z.B.: Deckungssumme 2 Mio. Das Gericht urteilt nun aber 3 Mio. aus. Die Versicherung ist aber nur verpflichtet 2 Mio zu zahlen (die Ausnahmen im dt. Recht ladsse ich einfach mal weg). Wer zahlt dann die restliche 1 Mio. !!
das und nur das ist die entscheidende Ausgangsfrage....

Um an zusätzliches Geld zu kommen, braucht es immer eine Zivilklage. Geklagt wird aber nicht gegen die Versicherung, sondern gegen den Unfallverursacher. Wird die Versicherungssumme überschritten, muss der Rest der Unfallverursacher erbringen. Ausnahmen wird es auch geben, aber so in etwa würde es ablaufen.

Darum ist man eigentlich bemüht alles aussergerichtlich zu regeln. 
LG Anoka

Minnesota
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leia

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #58 am: 29.06.2007, 14:15 Uhr »
Was ist denn mit der erweiterten Haftpflichtversicherung, die viele Vermieter bzw. Vermittler über eine deutsche Versicherung anbieten? Ist das nicht die Versicherung die die niedrigen amerikanischen Deckungssummen aufstockt? Bei Holidayautos z.B. über Elvia. Die Deckungssumme beträgt dort max 1.500.000 €, das ist zwar noch lange nicht mit deutschen Deckungssummen zu vergleichen, aber doch deutlich mehr als die US-Deckungssummen. Oder ist das nochmal was ganz anderes?

Viele Grüße Leia


Hank

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #59 am: 29.06.2007, 14:20 Uhr »
@leia,

worauf bezieht sich Deine Frage? auf die Ausgangsfrage in diesem Thread? Wenn ja - diese erhöhte Haftpflicht hat ja dem Threadstarter nicht genügt. Einfach nochmal von Anfang an lesen, dann siehst Du's.
Cheers,

Hank !