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Autor Thema: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen  (Gelesen 18890 mal)

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leia

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #60 am: 29.06.2007, 14:25 Uhr »
qleia,

worauf bezieht sich Deine Frage? auf die Ausgangsfrage in diesem Thread? Wenn ja - diese erhöhte Haftpflicht hat ja dem Threadstarter nicht genügt. Einfach nochmal von Anfang an lesen, dann siehst Du's.

Okay, nach dem hin und her hier, hatte ich das so verstanden, dass die "normale" Haftpflicht gemeint war, die Ausgangsfrage war da im Geiste nicht mehr sooooo präsent :oops:
Viele Grüße Leia


yellowstone-wolf

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #61 am: 29.06.2007, 15:00 Uhr »
Dies ist ganz ehrlich echt nicht persönlich gemeint.
Nur - ich bin der Meinung, man kann es mit dem "sich-Sorgen-machen-und-alles-absichern-wollen" auch übertreiben. Ich fahre seit 30 Jahren kreuz und quer durch die USA, teilw. mit eigenem Auto, meist mit Mietwagen und habe mir noch niiiiiiiiiiiie einen Kopf um derartige Fragen gemacht.
Aber ich geh ja auch im Bärengebiet wandern und hab "nur" mein Pfefferspray dabei und nicht die Kavallerie... Vielleicht schützt mich meine Naivität ... Ich denke, man sollte so weit wie möglich vorsorgen und die normale volle Absicherung beim Mietwagen nehmen, aber dann einfach los fahren und genießen.

--- no offense --- :zuck:

Liebe Grüße und viel Spaß in Amiland
Elli

Aaronp

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #62 am: 29.06.2007, 16:40 Uhr »
Eine normale Unfallversicherung gilt immer 24h weltweit (sind allgemeine Versicherungsbedingungen,
die für alle Gesellschaften in D gelten). Geleistet wird bei Unfällen immer, es sei denn, das diese
gewollt herbeigeführt werden. Da es bei der Frage darum ging, wenn die gegnerische Haftpflicht nicht
ausreicht, stellt sich die Frage hier nicht. Es liegt Fremdverschulden vor.

Gruß
Aaronp

dschlei

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #63 am: 29.06.2007, 16:45 Uhr »
Dies ist ganz ehrlich echt nicht persönlich gemeint.
Nur - ich bin der Meinung, man kann es mit dem "sich-Sorgen-machen-und-alles-absichern-wollen" auch übertreiben. Ich fahre seit 30 Jahren kreuz und quer durch die USA, teilw. mit eigenem Auto, meist mit Mietwagen und habe mir noch niiiiiiiiiiiie einen Kopf um derartige Fragen gemacht.
Aber ich geh ja auch im Bärengebiet wandern und hab "nur" mein Pfefferspray dabei und nicht die Kavallerie... Vielleicht schützt mich meine Naivität ... Ich denke, man sollte so weit wie möglich vorsorgen und die normale volle Absicherung beim Mietwagen nehmen, aber dann einfach los fahren und genießen.

--- no offense --- :zuck:

Liebe Grüße und viel Spaß in Amiland
Elli

Richtig

Ich fahre schon seit etwa 40 Jahren, davon 30 Jahre taeglich, in den USA herum, und habe halt nur die normale Hoechstversicherung, die hier angeboten wird.  Und ich bin immer noch nicht im Gefaengnis oder Bankrott!  Meine Frau und mein sohn machen das alles schon seit ihrem 16 Lebensjahr und erfreuen sich auch noch bester finazieller Verhaeltnisse (stimmt bei meinem Sohn eigentlich nicht so richtig, da er mir immer den Sprit fuer den Rasenmaher klaut!  Aber da hat nichts mit der Versicherung zu tun, eher mit seiner Art Geld auszugeben)
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Flicka

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #64 am: 29.06.2007, 17:07 Uhr »
@ Playmaker:

Tut mir wirklich leid, dass die unzureichende Qualität meines Beitrags dein Unbehagen geweckt hat. Ich dachte doch wirklich, wenn ich in einem Forum schreibe, in dem vor allem juristische Laien unterwegs sind, sollte ich mich bemühen, das ganze möglichst ohne juristische Fachausdrücke darzustellen.

Böser Fehler!

Hätte ich doch bloß gewusst, dass hier vor allem auf die juristische Diktion Wert gelegt wird! Dann hätte ich mich selbstverständlich bemüht, meinen Vortrag in einen strafrechtlichen und einen zivilrechtlichen Teil zu untergliedern, hätte auf die entsprechenden Juris-Fundstellen der in Frage kommenden Straftatbestände und zivilrechtlichen Haftungsnormen verlinkt und ein paar BGH-Fundstellen eingestreut. Wie gesagt, böser Fehler.

Was den Inhalt meines Beitrags angeht: Ich bin ja immer bemüht, dazu zu lernen, und nachdem verkehrsrechtliche Fragen nur am Rande zu meinem Fachgebiet gehören, habe ich den Inhalt dieses Threads an einen meiner Freunde (der ganz zufällig derzeit Richter mit Spezialzuständigkeit für Versicherungsrecht ist, zuvor in einer Kammer mit Spezialzuständigkeit für Verkehrsrecht und zuvor Staatsanwalt war) weitergemailt. Mein Freund wäre auch sehr interessiert daran, welche Fehler du genau in meinem Vortrag gefunden hast, damit er künftig sein Urteilsfindung daran ausrichten kann.

So, Ironie aus.

Mir ging es darum, kurz darzustellen, welche Folgen strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Art bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden entstehen können, damit vor einer weiteren aufgeregten Diskussion zumindest mal die Voraussetzungen für eine strafrechtliche und finanzielle Haftung klar sind. Dass man mit vier Beispielen kein Handbuch zum Verkehrsrecht ersetzen kann, dürfte jedem klar sein.

Wenn mein Beitrag nicht hilfreich war, dann tut es mir (wirklich!) leid. Wenn sich der eine oder andere jetzt denkt: "Ach, so ist das also!", habe ich ja mein Ziel erreicht, und damit soll es gut sein.

Anmerkung: Ich habe gerade noch einen Teil meiner obigen Ausführungen entfernt, nachdem ich gerade festgestellt habe, dass ich selbst in meinen Beispielen den Einsatz eines Autos als "Waffe" aufgeführt habe und es insoweit tatsächlich Fälle gibt, in denen ein Auto so zweckentfremdet wird, dass auch eine Haftpflichtversicherung nicht einspringen könnte. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Haftpflichtversicherung grundsätzlich zahlen muss, wenn ein Fußgänger geschädigt wird, auch wenn es für den Autofahrer unvermeidbar ist.

yellowstone-wolf

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #65 am: 29.06.2007, 18:02 Uhr »
Alles klar, Kollege Flicka.

Ich darf "Kollege" sagen, weil ich vor vielen Jahren einmal Rechtsanwältin war und dann den Beruf (sehr gefrustet) zugunsten von mehr Freiheit aufgegeben habe. Jetzt weiß ich auch wieder, warum. :D :D :D

Ist schon okay, wenn Du versuchst, die Gefahren darzustellen. Ich schätze Deine Bemühungen, aber ich glaube wirklich, viele von uns wollen einfach nur den Urlaub und das Autofahren in den USA genießen. Es gibt tatsächlich noch sorglose, naive, unbedarfte und happy-go-lucky Automieter ... vielleicht fahren wir grad deshalb so gerne in die USA  :wink:

Elli

dschlei

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #66 am: 29.06.2007, 19:36 Uhr »
Es sollte vieleicht noch erwaehnt werden, dass die meisten US Staaten ein sogenanntes "no vault" system fuer Autounfaelle, etc. haben.  Das bedeuted, es gibt gesetzlich keine Unfallschuldigen!  Meine Versicherung bezahlt meinen eigenen Schaden, und die Versicherung des anderen Beteiligten bezahlt seinen Schaden.  Etwaige Schadenersatzansprueche, die man gegen den anderen glaubt zu haben, muessen in einem gesonderten Zivielprozess festgestellt werden.  die Kosten fuer einen solchen Prozess zahlen normalerweise der Klaeger.  Ein Magistratsrichter entscheidet, ob eine Klage zulaessig ist oder nicht.  Falls dieser Richter findet, das es "ein frivolous law suit" war, koennen gegen den Klaeger relative hohe Strafen gegeben werden (wie es gerade bei dem richter in Saettle war, der wegen seiner verlorenen Hosen geklagt hat.  Hoechstwahrscheinlich wird dieser Mensch seine Stellung und seine Pensionsansprueche verlieren).

Wenn hier ein Fussgaenger eindeutig durch seine eigene Schuld von einem Auto verlezt wird (etwa betrunken auf der Fahrbahn geschlafen), bekommt er von der Versicherung des Autofahrers keinen Cent, und es ist sogar fraglich, ob seine Krankenversicherung die Kosten uebernimmt.
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Lor20

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #67 am: 29.06.2007, 19:56 Uhr »
richtig hieße es allerdings "no fault insurance" - aber grundsätzlich richtig bei Blechschäden. Ist auch der Hauptgrund weshalb so viele amerikaner mit so niedrigen Deckungssummen versichert sind - die müssen normalerweise gerade den wert des eigenen autos abdecken. Ist im endeffekt was bei den vermietern als cdw dargestellt wird.
Interessant (und wohl auch der sin des threads) ist aber die "liability Insurance" - also die haftpflicht.
Wie auch immer - wenn man nicht gerade vorhat mit 100 sachen durch die innenstädte zu fahren und auch nicht beim Fahren einschläft weil er 30 stunden am stück fährt (will heißen groß fahrlässig handelt) sollte mit den deckungssummen die bei 1 mio anfangen eigentlich auskommen. Natürlich gibt es mal Fälle wo der "Schaden" höher ist - aber da kann man genausogut von Blitz getroffen werden. DAgegen bin ich persönlich zum Beispiel nicht versichert... Bei den ganzen Gewittern in letzter Zeit sollte ich das vielleicht mal ändern :-P

Flicka

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #68 am: 29.06.2007, 20:00 Uhr »
@yellowstone-wolf:

Ja, eine frustrierende Woche war es wirklich. Insoweit danke für das aus deinen Zeilen durchklingende Mitgefühl. Eine (Ex-) Kollegin bin ich zwar nicht, aber auch andere juristische Berufe können durchaus schlauchen.


Daran anschließend @ playmaker11:

Auf eine persönliche Kritik mit einem Gegenangriff zu reagieren, ist zugebenermaßen immer eine schlechte Option. Deshalb möchte ich einfach darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich an meinem obigen Beitrag festhalte, mich für die gewählte Form aber entschuldigen möchte.


Flicka

playmaker11

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #69 am: 30.06.2007, 11:41 Uhr »
Moin, moin Frau Kollegin Flicka (ich denke mal Du bist Juristin):

Mit dem Beruf halte ich es wie Yellowstone-Wolf, nur daß ich nunmehr täglich Verkehrs und Versicherungsrecht mache.

Jetzt aber in dem Threat zu schreiben welche Fehler mir im einzelnen aufgefallen sind, ist nicht Sinn dieses Threats. Die m.E. gröbsten habe ich Dir ja auch schon geschrieben. Es geht auch nicht um juristische Diktion, sondern einfach um die Richtigkeit Deiner Aussagen. Hier im Forum sind viele Laien (für eine solche hatte ich Dich zunächst auch gehalten) unterwegs und die gehen einfach mit solchen Aussagen ab. Wir hatten neulich mal einen Threat über Probleme auf einem Flug. Da haben hier auch einige unsaubere Ausführungen gemacht, was dazu führte, daß der Threat-Eröffner damit zur Airline gegangen ist und damit alles eigentlich nur schlimmer gemacht hat.....



Also lieber kurz und knapp, oder wenn das nicht geht lieber darauf verzichten.

Wenn Du Interesse haben solltest die Sache im Einzelnen nochmals durchzugehen - bitte per PN.


*Ironie*
Und was Deinen Freund den Richter betrifft: da fragt man sich sowieso manchmal wie die dort hinkommen (quer durch alle Instanzen).

*Ironie*
No retreat, no surrender !

dschlei

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #70 am: 30.06.2007, 16:45 Uhr »

*Ironie*
Und was Deinen Freund den Richter betrifft: da fragt man sich sowieso manchmal wie die dort hinkommen (quer durch alle Instanzen).

*Ironie*

Falls du mich damit meinst, gibt es dafuer eine einfache Erklaerung.  Niedrige Richter (also bis zum Amtsgericht) werden in den USA generell gewaehlt.  Das heisst, Rechsanwaelte, die richter werden wollen, stellen sich der Bevoelkerung zur Wahl, und wenn sie dioe entsprechende Propaganda haben, die der bevoelkerung zusagt, werden sie halt gewaehlt und sind damit fuer 3 Jahre Richter.  Landes und Bundesrichter werden entweder vom Governeuer und Secretary of State, oder vom Attorney General und dem Praesidenten eingestzt oder abgesetzt.  Supreme Court Richter werden vom Praesideten vorgeschlagen und vom Senat bestaetigt und halten diese Position Lebenalang, sie koennen nicht abgesetzt werden sondern nur durch einen Impeachment Prozess entfernt werden.
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playmaker11

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #71 am: 02.07.2007, 07:06 Uhr »
@dschlei:
weiß ich nicht auf wen Flicka sich da bezogen hat......
Aber es hörte sich eher nach einem dt. Richter an.
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Scooby Doo

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #72 am: 30.01.2008, 12:00 Uhr »
Ich habe gerade ein schönes Angebot bei driveFTI entdeckt, nur finde nirgendwo einen Hinweis darauf, welche Versicherungen überhaupt inklusive sind.

Link

National
Anmietung: 5.10.2008 in Chicago
Abgabe: 18.10.2008 in Los Angeles
Kategorie: Jeep/4WD
Preis: 338.20

National sollte es schon sein wegen der sonst zu hohen Einweggebühr.
Viele Grüße, Markus

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freddykr

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #73 am: 30.01.2008, 14:07 Uhr »
Dein Link geht nicht mehr. ;-)
Wenn ich aber bei DriveFTI nach Deinen Daten suche habe ich bei den Ergebnissen ein "i" neben dem Preis. Da steht eigentlich alles drin, u.a. auch die erweiterte Haftpflichtversicherung.
Viele Grüße,
Danilo


Scooby Doo

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Re: Unzureichende KFZ-Haftpflicht bei Mietwagen
« Antwort #74 am: 30.01.2008, 14:35 Uhr »
Hatte ich mir schon fast gedacht, dass der Link nicht mehr geht, daher hatte ich die Daten ja auch nochmal angegeben.

Dieses 'I' habe ich echt total übersehen. Da finde ich jetzt aber folgendes:

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
inklusive, gesetzliche Mindestdeckungssummen EXTRAS VOR ORT 
ZUSATZHAFTPFLICHTVERS.:
Deckungssumme USD 1 Mio., vor Ort USD 13,-/Tag oder über unsere LIS/EP-Pakete USA77,78 inkl. 

Das heißt doch jetzt, die Deckungssumme von 1mio kostet extra, oder?
Ich hatte in einem anderen Thread gelesen, dass die gesetztliche Mindestdecksumme wohl grob fahrlässig ist, wenn man nur die hat, oder?
Viele Grüße, Markus

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