Leute, überlegt doch mal:
Was hat - in diesem Zusammenhang - die Reiserücktrittkostenverischerung mit der Sache zu tun
?. NIX.
Es geht doch nicht darum, dass reh die Reise (bzw. Leistung) nicht antreten KANN, sondern, dass er eigentlich nicht das mehr möchte, dass er selbst gebucht hat. Er möchte auf eine andere Klasse buchen. Was kann die Versicherung für reh´s "Sinneswandel". (Ist nicht böse gemeint
!)
Wer die RRV in Anspruch nehmen möchte, der muß trifftige Gründe (zumeist ist es Krankheit) nachweisen, um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Selbst dann kann es - je nach Versicherung - auch noch Selbstbehalte geben.
Die Schiene mit der RRV führ meines Erachtens in die vollkommen falsche Richtung. Sie ist zudem - selbst wenn ein
richtiger Versicherungsfall vorliegt - nicht ganz ohne Aufwand.
Ich kann´s aus eigener Erfahrung berichten, da wir vor 2 Jahren mal einen Urlaub absagen mußten, weil eine Operation anstand, die nicht verschoben werden konnte. Es hat zwar alles mit der RRV "funktioniert", jedoch mußten Belege und Bescheinigungen beigebracht werden.
Wenn es reh tatsächlich so wichtig ist, ein SUV zu mieten, dann muß er nötigenfalls - auch wenn´s nicht so dolle ist - die Umbuchungsgebühr entrichten ODER er versucht´s mit dem Upgrade vor Ort. Einige Postings zuvor hab ich es schon mal geschrieben.
Es sollte allen die "Klimmzüge" nicht wert sein, ein SUV anzumieten. Es geht zwar um "etwas" Geld mehr, jedoch nicht "um Geld oder Leben". Die Kirche kann im Dorf verbleiben.