Für mich halt nicht; nicht alles, was man darf, ist zwangsläufig auch in jeder Richtung versichert. Die Aussage kann auch dahingehend interpretiert werden, daß der Mieter für Schäden am Fahrzeug haftbar ist, nicht aber für Schäden Dritter (mag albern klingen, aber vieles, was in AGBs steht, ist eigenartig - es wird nämlich ausdrücklich nur dazu Stellung genommen, daß für Schäden
am Fahrzeug der Mieter haftbar ist).
Deshalb halte ich Deinen Rat zu einer nochmaligen Anfrage für die richtige Lösung.
(mir hast Du schon ausreichend Auskunft gegeben
- mein nächstes Fahrzeug ist von Hertz)