Leider muss ich sagen, das ich nichts falsch interpretiert habe und dass man sich das durchaus vorstellen sollte, abgezockt zu werden.Wen es näher interessiert,dem kann ich eine Kopie des Original Vertrags und Abrechnung zusenden.
Bei Alamo ,Flughafen Los Angeles, wurde mir ein Upgrade Vertrag angeboten(den es auf Englisch oder ,für Deutsche, auch in Deutsch gibt), den ich unterschrieben habe. Ich hatte von Deutschland aus einen Mietwagenvertrag für den kleinsten Wagen bei Alamo gebucht.
>>>>>>>>>>>>>>>< nochmals
Beim Abschluss von Zusatzverträgen (upgrades) in Anmietverträgen der Fa. Alamo in den USA werden in den deutschsprachigen Zusatzbedingungen u.a. folgende Regelungen aufgenommen:
- Verzicht auf eine Abrechnung in US-Dollar, statt dessen eine Berechnung in Euro,
- Ausschluss des Währungsumrechnungskurses des Kreditkartenunternehmens, statt dessen Währungsumrechnung US-Dollar zu Euro im Verhältnis 1 zu 1., d.h. für 300 US- Dollar sind dann 300 Euro zu zahlen, eine erhebliche Verteuerung gegenüber einer „normalen“ Kreditkartenabrechnung.
Beide Zusatzbedingungen müssen vom Kunden ausdrücklich durch das Setzen seiner Initialen im Vertrag bestätigt werden.
Beim gegenwärtigen Umrechnungskurs Euro zu Dollar stellt diese Praxis eine erhebliche Benachteiligung des Kunden dar. Sie sollten Sie daher bei Verträgen in den USA grundsätzlich nicht akzeptieren.
Trotz mehrfacher schriftlicher Nachfragen hat sich die europäische Vertretung der Fa. Alamo, die Fa. PremierFirst Autovermietung GmbH & Co. KG – frage@rentpremier.com -, hierzu nicht geäußert.
Die angeführten Vertragsregelungen lauten im Wortlaut:
„Verrechnen Sie bitte alle mit dieser Miete verbundenden Transaktionen in EUR. Ich bestätige, dass ich die Wahl hatte, statt dessen in USD zu bezahlen, und dass meine Entscheidung, dies nicht zu tun, endgültig ist. Ich verstehe, dass meine Transaktion aufgrund des Kurses, der zum Zeitpunkt meiner Rückgabe des Fahrzeugs gilt, umgerechnet und abgewickelt werden wird.“
„Ich bestätige, dass ich mich gegen die Verwendung des Währungsumrechnungsverfahrens von Kreditkartenunternehmen entschieden haben und ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich bezüglich der Währungsumrechnung oder ihrer Offenlegung gegen Kreditkartenunternehmen keinen Rekurs haben werde.“