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Autor Thema: Valet Parking  (Gelesen 4300 mal)

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mrh400

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Re: Valet Parking
« Antwort #15 am: 10.02.2005, 11:34 Uhr »
Für mich halt nicht; nicht alles, was man darf, ist zwangsläufig auch in jeder Richtung versichert. Die Aussage kann auch dahingehend interpretiert werden, daß der Mieter für Schäden am Fahrzeug haftbar ist, nicht aber für Schäden Dritter (mag albern klingen, aber vieles, was in AGBs steht, ist eigenartig - es wird nämlich ausdrücklich nur dazu Stellung genommen, daß für Schäden am Fahrzeug der Mieter haftbar ist).

Deshalb halte ich Deinen Rat zu einer nochmaligen Anfrage für die richtige Lösung.
(mir hast Du schon ausreichend Auskunft gegeben  :wink: - mein nächstes Fahrzeug ist von Hertz)
Gruß
mrh400

Hank

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Re: Valet Parking
« Antwort #16 am: 10.02.2005, 11:50 Uhr »
Das kann man halten wie man will, aber letztendlich ist der Vertragstext entscheidend, den man unterschreibt.

Denn wenn man -so wie Du- sehr vorsichtig ist (was durchaus nicht von Nachteil sein muß), dann nützt einem im Zweifelsfall eine e-mail-Auskunft auch nicht viel, falls der Vertragstext dann doch etwas anderes sagt (und man das nicht liest, weil man sich auf die e-mail verläßt).
Cheers,

Hank !