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Autor Thema: Mietwagen bei Thrifty  (Gelesen 2394 mal)

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Volker G.

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #15 am: 06.07.2005, 16:54 Uhr »
Die Philsophie die dahinterliegt ist halt in den USA anders und wir müssen sie so nehmen wie sie ist.

Beim Preisvergleich ist wichtig zu Wissen das in D die in Deutschland übliche Versicherung dabei ist und bei Direktbuchung über die amerikanische Seite meistens nicht.

Wichtig ist noch zu Wissen, das bei unterversicherten Unfallgegener der Schuld war, man trotz LDW oder CDW haftbar für den Schaden gegenüber dem Autoversicherer ist, sprich der holt sich von dem Geld, der welches hat (deshalb gibts z.B. bei Dollar noch die UMP-Versicherung). Ich hoffe das habe ich so richtig verstanden, oder kann das jemand widerlegen?
CU

Volker G.

Andre

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #16 am: 06.07.2005, 16:58 Uhr »
Zitat von: Daniel
Was hat es mit Verantwortung zu tun, wenn man einen Unfall verschuldet und durch eine fehlende oder viel zu niedrige Haftpflichtversicherung den Unfallgegner im schlimmsten Fall bis an dessen Lebensende finanziell ruiniert, von den eventuellen gesundheitlichen Schäden ganz zu schweigen.

Ein Unfall kann auch dem sehr verantwortungsvoll fahrenden Autofahrer passieren.


Ich glaube du hast die Grundidee meines Beitrags nicht verstanden.
Die Verantwortung liegt darin, dass man sich von sich aus in geeigneter Hoehe versichert, wenn man ein Fahrzeug fuehrt. Mit diesem Mass an persoenlicher Freiheit kommen nicht alle klar (siehe Beitraege oder auch einige Autofahrer), muessen dann aber die Konsequenzen daraus ziehen.

nomad

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #17 am: 06.07.2005, 17:08 Uhr »
Zitat
Wichtig ist noch zu Wissen, das bei unterversicherten Unfallgegener der Schuld war, man trotz LDW oder CDW haftbar für den Schaden gegenüber dem Autoversicherer ist, sprich der holt sich von dem Geld, der welches hat (deshalb gibts z.B. bei Dollar noch die UMP-Versicherung). Ich hoffe das habe ich so richtig verstanden, oder kann das jemand widerlegen?


Das habe ich jetzt nicht verstanden, kannst Du das nochmal klarer ausdruecken?

Ich dachte es funktioniert so: Wenn ich ein Auto miete und CDW/LDW abschliesse, dann zahle ich in keinem Fall fuer ein beschaedigtes oder abhanden gekommenes Auto, egal wer Schuld ist. Ich zahle auch keine Folgekosten wie z.B. Verdienstausfall fuer den Vermieter solange das Auto in der Werkstatt bzw. ersetzt ist. Fuer diesen Fall nuetzt mir die UMP also nichts.

Ich dachte immer, die UMP braucht man nur fuer eigene Schaeden. Also nehmen wir mal an, der Unfallgegner ist nicht oder nicht ausreichend versichert. Beim Unfall werde ich verletzt und/oder mein Gepaeck wird beschaedigt. Im Normalfall sind das Schaeden, die die Haftpflichtversicherung des Gegners bezahlt. Wenn er aber keine hat, dann tritt die UMP ein.

Insofern ist die UMP eigentlich verzichtbar, z.B. wenn man eine eigene Kranken-/Unfallversicherung hat und keine groesseren Wertsachen im Gepaeck hat.

So habe ich das immer verstanden, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Gruesse,
nomad.

Volker G.

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #18 am: 06.07.2005, 17:19 Uhr »
Ich habs jetzt nochmal nachgelesen, hier die Bedingungen zum CDW bei Alamo.de:

USA ( CDW - Collision Damage Waiver )
Der Mieter/ Fahrer ist für jede Beschädigung des Mietwagens bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem Fahrzeug während der Abwesenheit des Mieters/ Fahrers zugefügt worden ist oder wenn der Mieter/ Fahrer in einem Unfall verwickelt wurde , an dem der Mieter / Fahrer schuldfrei ist.

CDW enthebt den Mieter / Fahrer der Verantwortung für die Kosten des Schadens , unabhänigig der Schuldfrage.

CDW wird hinfällig, wenn der Mieter / Fahrer
- den Schaden absichtlich verursacht bzw bewußt oder grob fahrlässig gehandelt haben
- unter dem Einfluß von Alkohol oder Rauschgiften gestanden haben
- an einem Wett - oder Autorennen teilgenommen haben
- den Wagen auf der Basis falscher oder betrügerischer Informationen gemietet haben
-den Wagen zum Begehen eines Verbrechens oder einer sonstigen strafbaren Handlung benutzt haben
-den Zündschlüssel im Wagen gelassen haben und der Wagen gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde
- das Einreiseverbot nach Mexico mißachtet haben
- es unterlassen haben, einen Verlust oder Schaden prompt der Polizei zu melden und die auf dem Umschlag des Mietvertrages angegebene nächstgelegene Alamo- Station anzurufen
- einem unbefugten Fahrer erlaubt haben, den Wagen zu fahren
- wenn auf unbefestigten Straßen gefahren wird
CU

Volker G.

mrh400

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #19 am: 06.07.2005, 17:21 Uhr »
Zitat von: Andre
Viele Deutsche (nicht alle) fuehlen sich im Leben nur wohl, wenn sie von einem Regelwerk und Paragraphenwald umgeben sind, in dem jede moegliche Situation bis in's Detail abgesichert und reglementiert wird. Es ist für diese Leute unvorstellbar, Verantwortung zu übernehmen, wenn sie sich nicht durch Netz und doppelten Boden rückversichern können.


Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Schizophrenie, die insoweit in Amerika zu herrschen scheint. Zum einen die theoretisch-dogmatische Betonung der Eigenverantwortung, zum anderen aber die praktisch durchaus bestehende Überregulierung und Abwälzung der Verantwortung auf Dritte: Wenn die Katze im Wäschetrockner Schaden nimmt oder man beim Durchschneiden eines eingesteckten Elektrokabels mit der Schere einen Schlag erfährt, hört die Eigenverantwortung auf. Darauf muß in der Gebrauchsanweisung hingewiesen werden. Ein paar schöne weitere Beispiele findet man hier (auch der Hinweis von Davidc bei der Skipiste paßt dazu).

Ob Netz und doppelter Boden unmittelbar durch staatliche Überregulierung wie bei uns geschieht oder durch gesetzliche oder richterliche Vorganben auf Dritte "outgesourced" wird, ändert für mich in der Ungenießbarkeit beim Ergebnis relativ wenig. Wenn die Eigenverantwortung so ein hohes Gut ist (was ich durchaus unterschreibe), dann sollte man sie halt etwas konsequenter durchziehen.

@Andre:
Danke für den Hinweis auf die Versicherung des Fahrzeugführers. Hier liegt offensichtlich der entscheidende Unterschied. Bei uns "klebt" die Versicherung am Fahrzeug, so daß auch bei einer Benutzung durch unbefugte Dritte jedenfalls im Außenverhältnis die Versicherung eintreten muß.
PS: Wird das eigentlich bei der Übergabe des Mietwagens geprüft, ob man eine Fahrzeugführerversicherung hat (oder wie immer der terminus technicus lautet) oder kann man auch ohne die einfach losfahren?
Gruß
mrh400

Andre

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #20 am: 06.07.2005, 17:40 Uhr »
Zitat von: mrh400
@Andre:
PS: Wird das eigentlich bei der Übergabe des Mietwagens geprüft, ob man eine Fahrzeugführerversicherung hat (oder wie immer der terminus technicus lautet) oder kann man auch ohne die einfach losfahren?


Ja, natuerlich wird das geprueft, da das Vorhandensein einer gueltigen Haftpflichtversicherung gesetzliche Voraussetzung fuer das Fuehren eines Fahrzeugs ist.
Man legt seine Versicherungskarte vor und unterschreibt einen "Waiver", dass man auf eine angebotene Versicherung verzichtet und die eigene auf den Mietwagen uebertraegt.

Davidc

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #21 am: 06.07.2005, 22:13 Uhr »
Schön, dass es bei der Anmietung überprüft wird.

Das Problem ist nur, dass es ansonsten jedem Unversicherten möglich ist, sich in ein Auto zu setzen (das Auto selbst ist ja nicht versichert) und damit durch die Gegnd zu fahren. Ein Problem würde er erst bekommen, wenn er durch die Polizei kontrolliert wird.

Ich finde die D Regelung besser, bei der das Auto versichert werden muss und das Kennzeichen erst dann gestempelt wird, wenn ich die Versicherung nachweise. So kann viel weniger Missbrauch betrieben werden.

So typisch Deutsch ist das übrigens nicht, dass machen eigentlich alle europäischen Länder so und die Schweizer schreiben sogar ihren Fahrrädern eine Haftpflichtversicherung vor. Was ich durchaus sinnvoll finde.

Ich kann mich nur Daniel anschließen und ärgere mich jedes Mal, wenn ich eine UMP abschließen soll für ein Risiko, dass nicht MEINES ist, sondern das des anderen, der sich nur nicht oder unzureichend versichert. Und der Durchschnittsamerikaner wird eben nicht privat genug Geld haben, um die Unfallkosten so zu bezahlen. Letztlich zahle ich dann das, was der andere durch die unzureichende Deckung seiner Versicherung einspart! Ist das gerecht?

Andre

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #22 am: 06.07.2005, 22:25 Uhr »
Was ist schon gerecht in dieser Welt.
Zu allen Dingen gibt es verschiedene Betrachtungsweisen.
Ich empfinde es z.B als "nicht gerecht", wenn jemand, der bereits eine Versicherung für sein eigenes Auto abgeschlossen hat, noch eine zusätzliche Versicherung für einen Mietwagen abschließen muß, obwohl doch recht offensichtlich ist, daß er das eigene Fahrzeug in der Zeit der Anmietung ja gar nicht nutzt. Er hat somit zwei Versicherungen laufen, kann aber nur ein Auto fahren.

Aber die Diskussion läuft lange am Thema vorbei.
Und zu Thrifty kann ich eigentlich gar keine persönlichen Erfahrungen beitragen.

mrh400

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Re: Mietwagen bei Thrifty
« Antwort #23 am: 07.07.2005, 09:07 Uhr »
Hallo,
Zitat von: Andre
Aber die Diskussion läuft lange am Thema vorbei.

stimmt; trotzdem noch ein "Nachtarock":

Zitat von: Andre
....obwohl doch recht offensichtlich ist, daß er das eigene Fahrzeug in der Zeit der Anmietung ja gar nicht nutzt.Er hat somit zwei Versicherungen laufen, kann aber nur ein Auto fahren.

Dafür kann das eigene Auto von anderen Personen (Familienmitgliedern, Freunden etc.) genutzt werden, ohne daß die wiederum eine eigene Versicherung bräuchten. So gesehen kann das europäische System sogar wirtschaftlicher sein: Wenn nur ein Auto in der Familie ist (für USA vielleicht undenkbar, soll es aber bei uns noch geben), können alle das Auto mit einer Versicherung benutzen. Ganz nebenbei ist damit sichergestellt, daß das Fahrzeug nicht unversichert durch die Gegend düst und andere gefährdet, weil der gerade mal am Steuer sitzende Fahrer keine eigene Versicherung hat (womit wir wieder beim vermeintlich deutschen, aber hier offensichtlich europäischen Sicherheitsdenken sind, das allerdings noch nicht so weit geht, daß man dem Verbraucher sagen muß, daß er die Nüsse vor dem Verzehr aus der Packung nehmen oder die Hose vor dem Bügeln ausziehen soll..... :D)
Gruß
mrh400