usa-reise.de Forum

Autor Thema: Zusatzfahrer 18 Jahre  (Gelesen 2826 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fördy

  • Junior Member
  • **
  • Beiträge: 37
Zusatzfahrer 18 Jahre
« am: 19.02.2009, 12:03 Uhr »
Hallo.
im Juli wollen wir in San Francisco einen Mietwagen übernehmen. Nur zu gerne würde ich einen 18 jährigen Mitfahrer als Zusatzfahrer eintragen lassen. Er wird den Führerschein dann schon ein Jahr haben, da er ihn in Deutschland schon mit 17 gekriegt hat. Kennt ihr einen Vermieter, der 18 Jährige als Zusatzfahrer zulässt?
Danke schon mal.
Viele Grüße
Fördy

search_182

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 790
Re: Zusatzfahrer 18 Jahre
« Antwort #1 am: 19.02.2009, 12:14 Uhr »
Ich kenne keinen.  :| Ab 19 gibt es diverse, aber ab 18?

In-Tim

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.987
Re: Zusatzfahrer 18 Jahre
« Antwort #2 am: 19.02.2009, 15:04 Uhr »
Das wird wohl nichts werden, den erstens kenne ich keinen Vermieter der Fahrer ab 18 erlaubt (außer Regierungsangehörige) und zweitens gilt überall die Regelung, dass man seit einem Jahr den Führerschein braucht. Und den eigentlichen Führerschein bekommt man auch beim BF17 erst mit der Volljährigkeit.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

PhilippJFry

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 732
Re: Zusatzfahrer 18 Jahre
« Antwort #3 am: 20.02.2009, 10:55 Uhr »
Das hilft Dir jetzt für San Francisco natürlich wenig, aber laut Internetseiten von Alamo und National scheinen in New York und Michigan auch 18jährige mieten zu können (gegen saftige Aufschläge). Ich weiß aber nicht, ob man damit aus dem Staat rausfahren darf.

Beide verlangen übrigens nur einen während des Mietzeitraums gültigen Führerschein, aber keine einjährige Fahrpraxis.

EasyAmerica

  • Coast to Coastler
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 12.571
  • Der Weg ist mein Ziel
    • EasyAmerica Reiseshop
Re: Zusatzfahrer 18 Jahre
« Antwort #4 am: 24.02.2009, 18:34 Uhr »
Hier gibt es etwas: http://www.parsrentacar.com Und wenn man mit "car rentals with 18" googelt, kommt noch einiges mehr.
Viele Grüße
Heinz

borni

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.126
Re: Zusatzfahrer 18 Jahre
« Antwort #5 am: 24.02.2009, 22:13 Uhr »
Das hilft Dir jetzt für San Francisco natürlich wenig, aber laut Internetseiten von Alamo und National scheinen in New York und Michigan auch 18jährige mieten zu können (gegen saftige Aufschläge). Ich weiß aber nicht, ob man damit aus dem Staat rausfahren darf.

Beide verlangen übrigens nur einen während des Mietzeitraums gültigen Führerschein, aber keine einjährige Fahrpraxis.

Stimmt das hat ein Bekannter von mir mit 19 auch gemacht , und die durften überall hin !
Ich frage morgen mal wo sie gebucht haben !

MavMitchell

  • Gast
Mietwagen in Kalifornien mit 18?
« Antwort #6 am: 24.03.2009, 23:03 Uhr »
Servus,
kann mir vielleicht jemand sagen ob es möglich ist in Kalifornien einen Mietwagen zu bekommen wenn man erst 18 Jahre alt ist?

Danke schonmal im voraus.

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Mietwagen in Kalifornien mit 18?
« Antwort #7 am: 24.03.2009, 23:25 Uhr »
kann mir vielleicht jemand sagen ob es möglich ist in Kalifornien einen Mietwagen zu bekommen wenn man erst 18 Jahre alt ist?
Ja das ist wohl möglich, jedoch nicht bei den großen Vermietern.

Ich habe deine Frage mal hier mit an diesen aktuellen Thread zu dem Thema gehängt.

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Zusatzfahrer 18 Jahre
« Antwort #8 am: 24.03.2009, 23:46 Uhr »
und zweitens gilt überall die Regelung, dass man seit einem Jahr den Führerschein braucht.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Egal ob Hertz, Avis, Alamo, National oder Budget: Bei diesen Vermietern ist lediglich eine gültige Fahrerlaubnis notwendig. Es steht nirgendwo etwas von mind. einem Jahr Führerschein. Das mit den 12 Monaten gilt immer nur bei Anmietungen innerhalb der Europäischen Union.