In Deutschland ist die Frage, was man mit welcher Fahrerlaubnis fahren darf, in der FeV geregelt.
Für Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen ist Klasse B (oder die alte Klasse 3) erforderlich. Bei mehr als 8 Sitzplätzen die Klasse D, die einer eigenen Fahrerlaubnisklasse entspricht (§ 6).
Für alle anderen gewerbsmäßigen Arten der Personenbeförderung (Taxi, Krankentransport, Schulkinder im Kleinbus fahren etc.) braucht man eine Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (§ 48).
Ich würde mal behaupten, dass ein deutscher Mietwagen-Anbieter in der Lage sein sollte die Frage zu beantworten, welche FE man für welche Fahrzeugkategoire braucht,