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Autor Thema: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?  (Gelesen 2250 mal)

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Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #15 am: 18.07.2008, 16:00 Uhr »
Hab grad mal bei einem großen Vermieter geschaut.Diesen Van hier:

http://www.automedia.com/NewCarBuyersGuide2007/photos/2007/Ford/E-Series%20Wagon/Minivan_Van/2007_Ford_ESeries_ext_1.jpg

kann ich in einem deutschen Katalog buchen,er ist aber mit 15 !! Sitzplätzen auch im Katalog ausgewiesen!!

Das würde ja bedeuten das ich den in nem Reisebüro buche,ihn aber mit meinem deutschen Führerschein garnicht dort fahren darf!!
Ist ja der Hammer!!
Der gilt, das ist ja ein 12sitzer. Was die in D als 15sitzer verkaufen ist falsch. Die uebertreiben. Es gibt eine Sonderausgabe die laenger ist und drei dreier Baenke hat. also fuer 15 pax, den darfst du nicht fahren. Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Sonderausgabe, die jetzt auch garnicht mehr verkauft wird, von Vermietern angeboten wird.

In den Vans sind vorne 2 Sitze, dazwischen Platz fuer eine Kuehlbox
Dann 2 dreier Sitze und hinten ein vierer Sitz.
Kein Platz fuer Gepaeck. ausser wenn der auf dem Dach einen Gepaecktraeger hat, ansonsten muss man den hinteren Sitz rausnehmen um Gepaeck rein zu kriegen.

In den Broschueren die du da anschaust gibt es bestimmt auch ein Bild von innen guck mal.
Gruß

Palo

magnum

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #16 am: 18.07.2008, 16:20 Uhr »
Warum willste das eigentlich wissen, willste ne neue Buslinie aufmachen ?  :lol:

Palo

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #17 am: 18.07.2008, 17:26 Uhr »
Warum willste das eigentlich wissen, willste ne neue Buslinie aufmachen ?  :lol:
Hi,hi, ich hatte mich auch schon gewundert...... aber jedem Tierchen sein Plaesierchen ....  :lol:
Gruß

Palo

BigDADDY

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #18 am: 18.07.2008, 17:32 Uhr »
Na, der liebe Kidrock will doch mit ner großen Gruppe reisen.
In Deutschland ist es übrigens auch so, dass Du ab einer bestimmten Größe an Sitzplätzen im Fahrzeug (m.W. ebenfalls 12) einen Personenbeförderungsschein brauchst, (keinen besonderen Führerschein, aber halt einen Befähigungsnachweis).
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Kidrock

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #19 am: 18.07.2008, 18:26 Uhr »
Na, der liebe Kidrock will doch mit ner großen Gruppe reisen.

Genau,BigDADDY hat aufgepasst,deshalb mag ich ihn auch so  :wink:

Leider spukt mir Meister Google mir zu dem Thema nichts richtiges aus.Naja,ehrlich gesagt weiß ich garnicht welchen Suchbegriff ich Verwenden soll  :oops:
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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #20 am: 18.07.2008, 23:21 Uhr »
In Deutschland ist die Frage, was man mit welcher Fahrerlaubnis fahren darf, in der FeV geregelt.

Für Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen ist Klasse B (oder die alte Klasse 3) erforderlich. Bei mehr als 8 Sitzplätzen die Klasse D, die einer eigenen Fahrerlaubnisklasse entspricht (§ 6).

Für alle anderen gewerbsmäßigen Arten der Personenbeförderung (Taxi, Krankentransport, Schulkinder im Kleinbus fahren etc.) braucht man eine Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (§ 48).

Ich würde mal behaupten, dass ein deutscher Mietwagen-Anbieter in der Lage sein sollte die Frage zu beantworten, welche FE man für welche Fahrzeugkategoire braucht,

magnum

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Re: Wie groß darf das gefahrenen Fahrzeug sein?
« Antwort #21 am: 19.07.2008, 09:30 Uhr »
Na, der liebe Kidrock will doch mit ner großen Gruppe reisen.
In Deutschland ist es übrigens auch so, dass Du ab einer bestimmten Größe an Sitzplätzen im Fahrzeug (m.W. ebenfalls 12) einen Personenbeförderungsschein brauchst, (keinen besonderen Führerschein, aber halt einen Befähigungsnachweis).
Maximal 8 Personen sind zulässig (incl. Fahrer). Für alle gewerbsmäßigen Fahrten muß man eine Bescheinigung haben, egal wieviele Passagiere man befördert.

Andersrum darfst Du z.B. mit einem Klasse 2 Führerschein (LKW) auch einen großen Reisebus fahren, allerdings muß der leer sein bzw. darf max. einen Beifahrer haben.