Das Eigentum kannst du z.B. durch den Kaufvertrag nachweisen.
Nein, das geht genauso wenig wie alles andere. Wenn Du einen PKW (auch unwissentlich) von einem Hehler abkaufst, der nicht Eigentümer ist (sondern die Karre geklaut hat), erwirbst Du mit dem Kaufvertrag kein Eigentum. Der Eigentümer ist nach Diebstahl und Weiterverkauf immer noch der Eigentümer.
Zudem ist ja auch explizit ausgeführt, dass
So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird.
Im Prinzip läuft das darauf hinaus, dass es kein einzelnes Dokument gibt, welches eindeutig den Eigentümer spezifiziert, sondern das ist eine Kette von Indizien. Was mich wohl überrascht, der Fahrzeugbrief war noch nie(!) ein Eigentumsdokument im Sinne eines sog. "Traditionsdokuments". Ein Traditionsdokument berechtigt den Inhaber des Dokuments auf Herausgabe einer im Dokument benannten Sache. Genau das hätte ich eigentlich vermutet (und offensichtlich viele andere auch), allerdings hat der BGH schon 1978 (also lange vor 2005) ein entsprechendes Urteil gesprochen, dass der Fahrzeugbrief kein Traditionsdokument ist. Wertpapiere sind beispielsweise oft Traditionsdokumente.
Der Fahrzeugbrief ist Bestandteil der Zulassung eines PKW und benennt die Person, die die sog. "Verfügungsgewalt" über das Fahrzeug besitzt, das muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Dennoch geht man (s.o.) in Deutschland auch weiterhin davon aus, dass ein Fahrzeug nicht rechtmäßig verkauft werden kann, wenn nicht der Fahrzeugbrief mit übergeben wird.
Schwierig schwierig...