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Autor Thema: Auto fahren in den USA (U21)  (Gelesen 10093 mal)

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Palo

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #15 am: 20.01.2013, 22:38 Uhr »
Er muss nur die Papiere dabei haben, im Falle dass er angehalten wird.

Ist das echt so? In Deutschland muss man zwar auch "die Papiere" dabei haben, aber es reichen hier die der sog. "Fahrzeugschein" (und der Führerschein natürlich). Der Fahrzeugschein ist aber hier in D kein Besitzdokument, sondern die Dokumentation der technischen Eigenheiten des Fahrzeugs. Das offizielle "Eigentumsdokument" (heißt hier "Fahrzeugbrief") muss nicht mitgeführt werden.

Gibt es diese verschiedenen Papiere auch in den USA?

Aber letztendlich ist das sicherlich zweitrangig, die Oma weiß ganz bestimmt, was sie ihrem Enkel mit auf die Reise geben muss.

Vielleicht habe ich mich etwas ungluecklich ausgedrueckt. Mit 'Papiere' meinte ich registration und insurance card.

Den Fahrzeugbrief = engl.: titel bewahrt man immer zu Hause an einem sicheren Platz auf.

Auf der registratration, die ja jedes Jahr erneuert werden muss ( in manchen Staaten alle zwei Jahre) steht der Name dessen, auf den das Auto zugelassen ist, Automarke und Typ, die Autonummer, VN Nummer und die Nummer des Jahresaufklebers und wie lange die  Nummer gueltig ist.

Auf der insurance card steht der Name der Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer und Gueltigkeitsdatum.

  
Gruß

Palo

motorradsilke

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #16 am: 20.01.2013, 23:15 Uhr »
Das offizielle "Eigentumsdokument" (heißt hier "Fahrzeugbrief") muss nicht mitgeführt werden.


OT:
Der "Fahrzeugbrief" jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Deutschland kein Eigentumsnachweis. Steht auch extra drauf.

Jack Black

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #17 am: 20.01.2013, 23:47 Uhr »
OT:
Der "Fahrzeugbrief" jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Deutschland kein Eigentumsnachweis. Steht auch extra drauf.

Da kann man mal sehen, wie lange wir unser Auto schon haben - unser Brief ist noch einer und die (für mich neue - oh man....) Verordnung von 2005(!) sieht explizit vor, dass die "alten" Briefe nicht ihre Gültigkeit verlieren.

Unser Auto ist von 2000...

Aber immerhin ist das immer noch "Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird." Eine eigenartige Situation - der Fahrzeugbrief ist nicht mehr Eigentumsdokument, aber ohne Fahrzeugbrief kann man das Fahrzeug nicht rechtmäßig erwerben.

Manchmal frage ich mich, ob Juristen zu viel Langeweile haben...

Tinerfeño

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #18 am: 20.01.2013, 23:59 Uhr »
die (für mich neue - oh man....) Verordnung von 2005(!) sieht explizit vor, dass die "alten" Briefe nicht ihre Gültigkeit verlieren.

Spätestens bei einer Ummeldung werden die "ungültig" gestempelt.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

Kar98

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #19 am: 20.01.2013, 23:59 Uhr »
Er muss nur die Papiere dabei haben, im Falle dass er angehalten wird.

Ist das echt so? In Deutschland muss man zwar auch "die Papiere" dabei haben, aber es reichen hier die der sog. "Fahrzeugschein" (und der Führerschein natürlich). Der Fahrzeugschein ist aber hier in D kein Besitzdokument, sondern die Dokumentation der technischen Eigenheiten des Fahrzeugs. Das offizielle "Eigentumsdokument" (heißt hier "Fahrzeugbrief") muss nicht mitgeführt werden.

Gibt es diese verschiedenen Papiere auch in den USA?

Eben. Nicht wirklich. Bzw. kommt wohl auf den Staat an. Hier in Texas habe ich den Title, aka Fahrzeugbrief, der bleibt natürlich zuhause. Mitführen und bei Kontrolle verlangt werden nur Führerschein und Versicherungsnachweise. Registrierung = die Nummernschilder, und die Aufkleber innen im unteren linken (vom Fahrer aus) Eck der Windschutzscheibe.

Palo

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #20 am: 21.01.2013, 00:57 Uhr »
Das offizielle "Eigentumsdokument" (heißt hier "Fahrzeugbrief") muss nicht mitgeführt werden.


OT:
Der "Fahrzeugbrief" jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Deutschland kein Eigentumsnachweis. Steht auch extra drauf.


Und wie beweist man jetzt dass man der rechtsmaessige Eigentuemer ist, wenn man das Auto z.B. neu anmelden oder verkaufen will?

Gruß

Palo

dschlei

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #21 am: 21.01.2013, 04:50 Uhr »
Er muss nur die Papiere dabei haben, im Falle dass er angehalten wird.

Ist das echt so? In Deutschland muss man zwar auch "die Papiere" dabei haben, aber es reichen hier die der sog. "Fahrzeugschein" (und der Führerschein natürlich). Der Fahrzeugschein ist aber hier in D kein Besitzdokument, sondern die Dokumentation der technischen Eigenheiten des Fahrzeugs. Das offizielle "Eigentumsdokument" (heißt hier "Fahrzeugbrief") muss nicht mitgeführt werden.

Gibt es diese verschiedenen Papiere auch in den USA?

Aber letztendlich ist das sicherlich zweitrangig, die Oma weiß ganz bestimmt, was sie ihrem Enkel mit auf die Reise geben muss.

Vielleicht habe ich mich etwas ungluecklich ausgedrueckt. Mit 'Papiere' meinte ich registration und insurance card.

Den Fahrzeugbrief = engl.: titel bewahrt man immer zu Hause an einem sicheren Platz auf.

Auf der registratration, die ja jedes Jahr erneuert werden muss ( in manchen Staaten alle zwei Jahre) steht der Name dessen, auf den das Auto zugelassen ist, Automarke und Typ, die Autonummer, VN Nummer und die Nummer des Jahresaufklebers und wie lange die  Nummer gueltig ist.

Auf der insurance card steht der Name der Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer und Gueltigkeitsdatum.

  
Das mag in Texas so sein.  Hier hat man kein Dokument, welches diese Daten enthaelt.  Die einzige Sache, die hier jaehrlich erneuert wird, ist der Tax Sticker.  Die einzigen "Papiere" die man hier bei sich haben muss, ist Fuehrerschein und Versicherungsnachweis.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

dschlei

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #22 am: 21.01.2013, 05:16 Uhr »
und die Aufkleber innen im unteren linken (vom Fahrer aus) Eck der Windschutzscheibe.
Die gibt es hier auch nicht!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

motorradsilke

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #23 am: 21.01.2013, 07:40 Uhr »
Das offizielle "Eigentumsdokument" (heißt hier "Fahrzeugbrief") muss nicht mitgeführt werden.


OT:
Der "Fahrzeugbrief" jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Deutschland kein Eigentumsnachweis. Steht auch extra drauf.


Und wie beweist man jetzt dass man der rechtsmaessige Eigentuemer ist, wenn man das Auto z.B. neu anmelden oder verkaufen will?



Für die Anmeldung musst du nicht Eigentümer sein, du kannst auch das Auto einer anderen Person auf dich zulassen. Mein Mann hat z.B. den Pkw meines Sohnes auf sich zugelassen, Eigentümer ist trotzdem mein Sohn.

Das Eigentum kannst du z.B. durch den Kaufvertrag nachweisen.

Palo

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #24 am: 21.01.2013, 07:57 Uhr »

Für die Anmeldung musst du nicht Eigentümer sein, du kannst auch das Auto einer anderen Person auf dich zulassen. Mein Mann hat z.B. den Pkw meines Sohnes auf sich zugelassen, Eigentümer ist trotzdem mein Sohn.

Das Eigentum kannst du z.B. durch den Kaufvertrag nachweisen.

Das ist ja ein interessantes System, wenn das  mal auf die Dauer gut geht.

Gruß

Palo

Jack Black

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #25 am: 21.01.2013, 11:21 Uhr »
Das Eigentum kannst du z.B. durch den Kaufvertrag nachweisen.

Nein, das geht genauso wenig wie alles andere. Wenn Du einen PKW (auch unwissentlich) von einem Hehler abkaufst, der nicht Eigentümer ist (sondern die Karre geklaut hat), erwirbst Du mit dem Kaufvertrag kein Eigentum. Der Eigentümer ist nach Diebstahl und Weiterverkauf immer noch der Eigentümer.

Zudem ist ja auch explizit ausgeführt, dass

Zitat
So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird.

Im Prinzip läuft das darauf hinaus, dass es kein einzelnes Dokument gibt, welches eindeutig den Eigentümer spezifiziert, sondern das ist eine Kette von Indizien. Was mich wohl überrascht, der Fahrzeugbrief war noch nie(!) ein Eigentumsdokument im Sinne eines sog. "Traditionsdokuments". Ein Traditionsdokument berechtigt den Inhaber des Dokuments auf Herausgabe einer im Dokument benannten Sache. Genau das hätte ich eigentlich vermutet (und offensichtlich viele andere auch), allerdings hat der BGH schon 1978 (also lange vor 2005) ein entsprechendes Urteil gesprochen, dass der Fahrzeugbrief kein Traditionsdokument ist. Wertpapiere sind beispielsweise oft Traditionsdokumente.

Der Fahrzeugbrief ist Bestandteil der Zulassung eines PKW und benennt die Person, die die sog. "Verfügungsgewalt" über das Fahrzeug besitzt, das muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Dennoch geht man (s.o.) in Deutschland auch weiterhin davon aus, dass ein Fahrzeug nicht rechtmäßig verkauft werden kann, wenn nicht der Fahrzeugbrief mit übergeben wird.

Schwierig schwierig...

motorradsilke

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #26 am: 21.01.2013, 11:38 Uhr »
Das Eigentum kannst du z.B. durch den Kaufvertrag nachweisen.

Nein, das geht genauso wenig wie alles andere. Wenn Du einen PKW (auch unwissentlich) von einem Hehler abkaufst, der nicht Eigentümer ist (sondern die Karre geklaut hat), erwirbst Du mit dem Kaufvertrag kein Eigentum. Der Eigentümer ist nach Diebstahl und Weiterverkauf immer noch der Eigentümer.


Ja, da hast du in dem speziellen Fall eines gestohlenen Pkw Recht. Aber an gestohlenen Dingen kannst du ja nie Eigentum erwerben. Und in dem Fall weist dir ja schon der Verkäufer sein Eigentum an dem Pkw nicht nach, weil er ja keinen (rechtsgültigen) Kaufvertrag vorlegen kann.
Ansonsten wird in der Praxis der Kaufvertrag schon als Eigentumsnachweis angesehen (was aber eben widerlegbar ist).

mrh400

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #27 am: 21.01.2013, 11:55 Uhr »
Hallo,
Wir hatten selbst in der EU Probleme: Der Sohn meiner ungarischen Partnerin durfte mein in D zugelassenes Auto nur mit einer Vollmacht von mir für max 24 Stunden fahren!...
Der kontrollierende ungarische Polizist hatte Mitleid mit ihm (und Frau und Baby ...)
dem Nachsatz ist zu entnehmen, daß er mit einem in D zugelassenen Fahrzeug in Ungarn (also nicht im Zulassungsland) fahren wollte. Beim Threadersteller geht es aber darum, ein in den USA zugelassenes Fahrzeug in den USA zu fahren.

Wenn ein Inländer (in dem Fall Dein Sohn in Ungarn) ein im Ausland zugelassenes Auto (in dem Fall in D) fährt, liegt potentiell ein Einfuhrtatbestand im Hinblick auf das Auto vor - und der ist bei Autos auch innerhalb der EU nicht unkompliziert geregelt.
Gruß
mrh400

Kar98

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #28 am: 21.01.2013, 15:13 Uhr »
und die Aufkleber innen im unteren linken (vom Fahrer aus) Eck der Windschutzscheibe.
Die gibt es hier auch nicht!

In Colorado haben wir die damals auf die Nummernschilder gebappt.

Jack Black

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Re: Auto fahren in den USA (U21)
« Antwort #29 am: 21.01.2013, 15:24 Uhr »
Und in dem Fall weist dir ja schon der Verkäufer sein Eigentum an dem Pkw nicht nach, weil er ja keinen (rechtsgültigen) Kaufvertrag vorlegen kann.

Da ein Kaufvertrag eben kein Eigentumsnachweis ist, braucht er das ja auch nicht. Außerdem haben wir beispielsweise auch im Jahr 2000 ein Auto in der Süddeutschen Klassenlotterie gewonnen - da haben wir auch keinen Kaufvertrag bekommen. Damals haben wir ein mehr oder minder formloses Schreiben bekommen (a la "Sie haben gewonnen...") und ein paar Wochen später einen Fahrzeugbrief, auf unseren speziellen Wunsch aber nicht mit Zulassung (weil wir ihn so als "Neuwagen" beim Händler in Zahlung geben konnten).

Also im Zweifel würde ich erheblich lieber den Fahrzeugbrief als einen Kaufvertrag in Empfang nehmen... beim Kaufvertrag sehe ich eher noch die Möglichkeit, dass Du einen bestimmten Schaden beweisen kannst, weil der Verkäufer (bei entsprechender Formulierung) den Empfang einer bestimmten Summe Geld quittiert. Da ist ein Kaufvertrag bestimmt sehr nützlich, aber als Eigentumsnachweis sicherlich ein schwächeres Indiz als der Fahrzeugbrief.