Ich schätze aber, bei deinem deutschen Wohnsitz wirst Du mit der Nummer maximal ein jahr durchkommen.
Noch nicht einmal - nach 3 Monaten ist Sense:
Auszug aus Straßenverkehrszulassungsordnung §27 Absatz 2:
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen;
Dabei ist es sicherlich unerheblich, ob die "alte Zulassungsbehörde" in D oder in den USA war.
Ich habe zu dem Thema noch das gefunden:
Zitat:
"§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:
In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland
kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:
Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)"
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der regelmäßige Standort das Problem.
Wobei sich da dann in den letzten Jahren etwas geändert haben müsste, denn ich bin unbehelligt aber ein Dutzend Mal kontrolliert 6 oder 7 Monate mit der Arizona-Nummer an meinem Buick spazieren gefahren (mit reglemäßigem Standort). TÜV war bei den Kontrollen nie Thema, wohl aber Versicherung und KFZ-Steuer.