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Autor Thema: Auto Versicherung  (Gelesen 3800 mal)

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clay

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #15 am: 09.11.2008, 17:07 Uhr »
US Bürger bin ich übrigens

Du hast keinen festen Wohnsitz in Deutschland?
klar hab ich festen Wohnsitz :)

werde mich da mal erkundigen beim StVO ;)

Danke Leute

NickMUC

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #16 am: 09.11.2008, 17:15 Uhr »
Clay, ruf mal bei ADAC an - die sollten Dir da konkrete Auskünfte geben können. Ich schätze aber, bei deinem deutschen Wohnsitz wirst Du mit der Nummer maximal ein jahr durchkommen.
Dass ein US-Car, mit dem ein US-Bürger z.B. während eines Ferienaufenthalts den deutschen TÜV-Normen entsprechen muss, halte ich übrigens für falsch (siehe Franzosen mit gelbem abblendlicht, das für deutsche KFZ nicht zugelassen, für in D fahrende Franzosen aber sehr wohl erlaubt ist). Sicherlich aber muss es den allgemeinen Regeln der "Verkehrssicherheit" entsprechen.
Wie gesagt: ADAC anrufen!
Grüße,
Nick
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Palo

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #17 am: 09.11.2008, 17:44 Uhr »
TÜV-Normen muessen dem Land/Staat entsprechen wo der Wagen zugelassen ist.
Gruß

Palo

Herr Mann

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #18 am: 14.11.2008, 15:52 Uhr »
Ausländische Fz. müssen den dt. Richtlinien entsprechen!

Aber die Polizei drückt oft ein Auge zu und erteilt eine mündliche Anweisung wie in diesem mir bekannten Fall:

Wagen hat an Fahrer- und Beifahrertür sehr dunkel getönte Scheiben (ist ja in D-Land verboten). Mündliche Anweisung der Polizei: Der Wagen darf zur Weiterfahrt in D-Land nur mit geöffneten vorderen Fenstern benutzt werden.
Naja, der Fall ereignete sich im Sommer und ohne Regen ...

Jack Black

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #19 am: 14.11.2008, 16:08 Uhr »
Ich schätze aber, bei deinem deutschen Wohnsitz wirst Du mit der Nummer maximal ein jahr durchkommen.

Noch nicht einmal - nach 3 Monaten ist Sense:

Auszug aus Straßenverkehrszulassungsordnung §27 Absatz 2:

Zitat
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen;

Dabei ist es sicherlich unerheblich, ob die "alte Zulassungsbehörde" in D oder in den USA war.

NickMUC

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #20 am: 14.11.2008, 16:25 Uhr »
Ich schätze aber, bei deinem deutschen Wohnsitz wirst Du mit der Nummer maximal ein jahr durchkommen.

Noch nicht einmal - nach 3 Monaten ist Sense:

Auszug aus Straßenverkehrszulassungsordnung §27 Absatz 2:

Zitat
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen;

Dabei ist es sicherlich unerheblich, ob die "alte Zulassungsbehörde" in D oder in den USA war.

Ich habe zu dem Thema noch das gefunden:

Zitat:

"§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:
In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:

Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)"

Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der regelmäßige Standort das Problem.
Wobei sich da dann in den letzten Jahren etwas geändert haben müsste, denn ich bin unbehelligt aber ein Dutzend Mal kontrolliert 6 oder 7 Monate mit der Arizona-Nummer an meinem Buick spazieren gefahren (mit reglemäßigem Standort). TÜV war bei den Kontrollen nie Thema, wohl aber Versicherung und KFZ-Steuer.

Grüße,
Nick
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Jack Black

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #21 am: 14.11.2008, 16:33 Uhr »
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der regelmäßige Standort das Problem.

Genau - deswegen weiter oben meine Frage nach dem festen Wohnsitz in Deutschland. Bei einem langen Urlaub mit Reise quer durch Deutschland könnte man demnach bis zu einem Jahr das Fahrzeug einfach weiterbenutzen. Aber durch den festen Wohnsitz (und dem damit verbundenen regelmäßigem Standort) ist schon nach drei Monaten Schluss.

clay

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #22 am: 16.11.2008, 10:44 Uhr »
wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)
Ich werde die kommende woche mal beim adac nachhacken wie das so ist...

Um die schwierigkeitsstufe noch etwas anzuheben:
Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi...  :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?


Ich wohne und arbeite in D und besitze beide Staatsangehörigkeiten

NickMUC

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #23 am: 16.11.2008, 11:06 Uhr »
Für einen Deutschen mit deutschem Wohnsitz wäre die Frage leicht zu beantworten: geht nicht, weil Steuerhinterziehung.
Da dürftest Du mit einem im Ausland zugelassenen Auto nicht mal zum brötchen holen fahren (es sei denn, der Halter des Wagens sitzt neben Dir).

Für einen Deutsch/Amerikaner mit deutschem Wohnsitz dürfte das nicht anders aussehen.
Und so oder so gilt die schon genannte Einschränkung auf wenige Monate bis max. ein Jahr.
Grüße,
Nick
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Jack Black

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #24 am: 16.11.2008, 11:17 Uhr »
wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)

Wie das? Ich sehe genau das Gegenteil. Welche Frage ist offen?

Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi...  :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?

Was ist daran schwierig?

Die Nationalität des Halters ist überhaupt nicht von Belang - weder Deine noch die Deines Vaters. Der Standort des Wagens ist das Maß der Dinge.

"Der regelmäßige Standort" des Wagens ist doch geklärt - das hat mit dem Eigentümer nichts zu tun. Und die einzige Ausnahme (in einem Drittland zugelassen und kein regelmäßiger Standort) ist nicht erfüllt.

P.S.: Den ADAC würde ich nicht fragen (oder nicht nur) - das ist keine Exekutive, sondern nur ein Klub. Frage die, die es auch beurteilen müssen, nämlich das Straßenverkehrsamt oder die Polizei. Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung ist kein Bagatelldelikt.

P.P.S.: Zusätzlich frage ich mich, wie Dein Vater einen Wagen in den USA zulassen will, ohne ihn vorzuführen. Bei der Erstzulassung ist in D die TÜV-Abnahme erforderlich - gibt es so etwas in den USA nicht? Kann man einfach ein "virtuelles" Auto zulassen? Kann ich mir kaum vorstellen.

magnum

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #25 am: 16.11.2008, 11:41 Uhr »
wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)
Ich werde die kommende woche mal beim adac nachhacken wie das so ist...

Um die schwierigkeitsstufe noch etwas anzuheben:
Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi...  :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?


Ich wohne und arbeite in D und besitze beide Staatsangehörigkeiten

Was sollte Dir der ADAC denn sagen?

Das ist nur ein Automobil-Club und keine staatliche Instanz. Daher kann man Dir hier allenfalls eine Empfehlung oder einen Rat aussprechen. Für fundierte und gesetzlich richtige Aussagen kann Dir der ADAC nicht weiterhelfen

Palo

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #26 am: 16.11.2008, 11:55 Uhr »
Was noch nicht geklaert ist, ist warum du unbedingt was erzwingen willst, was nicht machbar ist - auch nicht mit dual-citizenship
Gruß

Palo

Davidc

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #27 am: 16.11.2008, 13:03 Uhr »
wie ich sehe ist das ganze gar nicht so richtig geregelt :)
Ich werde die kommende woche mal beim adac nachhacken wie das so ist...

Um die schwierigkeitsstufe noch etwas anzuheben:
Was ist aber wenn das Auto nicht mir gehört sondern meinem Vater, der in USA lebt. Das Auto ist in USA auf ihn angemeldet und versichert? Sein Eigentum quasi...  :lol: Darf ich hier fahren damit auf längerer Sicht fahren?


Ich wohne und arbeite in D und besitze beide Staatsangehörigkeiten


Hallo,

istes nicht so, dass in den USA nicht das Fahrzeug an sich versichert wird, sondern der jeweilige Fahrer die Versicherung personenbezogen auf sich abschließt?
Falls dem so wäre würdest du hier ohne Versicherungsschutz herumfahren, oder sehe ich da etwas falsch?

Jack Black

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #28 am: 16.11.2008, 13:28 Uhr »
Was noch nicht geklaert ist, ist warum du unbedingt was erzwingen willst, was nicht machbar ist - auch nicht mit dual-citizenship

Ich rate mal: weil es sein erstes Auto ist (oder er schon viele Crashs gebaut hat) und die Versicherungsprämie ungefähr 260% beträgt - bzw. die Jahresprämie allein für die Haftpflicht bei ca. 1.000,- Euro liegt.

Ist nur geraten, aber ein anderer Grund als Geld fällt mir nicht ein...

Davidc

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Re: Auto Versicherung
« Antwort #29 am: 16.11.2008, 13:33 Uhr »
Was noch nicht geklaert ist, ist warum du unbedingt was erzwingen willst, was nicht machbar ist - auch nicht mit dual-citizenship

Ich rate mal: weil es sein erstes Auto ist (oder er schon viele Crashs gebaut hat) und die Versicherungsprämie ungefähr 260% beträgt - bzw. die Jahresprämie allein für die Haftpflicht bei ca. 1.000,- Euro liegt.

Ist nur geraten, aber ein anderer Grund als Geld fällt mir nicht ein...

Hi,

du unterschätzt den "Coolnessfaktor" des Kennzeichens .....  :roll: