Kein Fahrzeug, ohne amerikanischen Titel (entspricht altem deutschen Kfz-Brief, oder neueren Zulassungspapiere II, oder EG-Typenzulassungsbescheinigung des Herstellers), kann in den meisten US Bundesstaten registriert (zugelassen) werden, d.h. kein ausländisches Fahrzeug das nicht den amerikanischen Vorschriften entspricht. Florida mag dabei eine Ausnahme sein, nicht jedoch Texas. Sogar Fahrzeuge aus Kanada die weitgehend den amerikanischen Vorschriften entsprechen bekommen in der Regel keine Zulassung. Mit einem europäischen Fahrzeug fast unmöglich die nicht den amerikanischen Vorschriften entsprechen, da damit weitgehend die US-Autoproduktion geschützt werden soll.
In Texas wird bei der Zulassung, auch bei privaten gebrauchten Fahrzeugen ein Umsatzsteuer fällig, möglicherweise auch in Florida...
Das Fahrzeug muss bei der Registrierung nicht vorgeführt werden.
Für die Zulassung in Deutschland benötigt jedes Fahrzeug einen Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem § 21 StVZO, Datenblatt des Herstellers. Liegen keine EG-Typenzulassungsbescheinigung vor, muss beim TÜV ein Einzelgutachten gem § 21 StVZO ausgestellt werden.