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Autor Thema: Autokauf  (Gelesen 2405 mal)

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aldope

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Autokauf
« am: 29.08.2004, 13:54 Uhr »
wir sind gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und noch vieler schöner Erinnerungen und Eindrücke.
Was uns unter anderem aufgefallen ist, dass auf den Straßen meistens neue und sehr schöne Autos unterwergs sind. Bei einem Spaziergang sind wir an einem Autohändler vorbeigekommen und haben festgestellt, daß die Autos günstiger sind wie bei uns.
Meine Frage wäre, wenn wir dort ein Auto kaufen, was für Kosten kämen zusätzlich auf uns zu. Wir wissen, Überführungskosten und  TAX auf alle Fälle. Aber was müssen wir noch mit einrechnen?
Muss das Auto bei uns über den TÜV?
Ihr seht, ich habe viele Fragen und hoffen auf ganz viele Antworten.

Vorab vielen Dank!
cu aldope :o

Ralf_Gast

  • Gast
Re: Autokauf
« Antwort #1 am: 29.08.2004, 13:58 Uhr »
- 16% Umsatzsteuer
- TÜV-Gutachten
- evtl. Umbauten

tobie

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Re: Autokauf
« Antwort #2 am: 29.08.2004, 14:28 Uhr »
10 % Zoll
16% Einfuhrumsatzsteuer

daneben eine Liste von weiteren Kosten.
Technische Umrüstung ( Licht / Bremslichter)
Versicherungen für den Tranport
Abgasuntersuchung
TÜV Abnahme und einiges mehr

pi mal Daumen ca 1/3 des Kaufpreises.
( Angaben lt. ADAC)

viel Spaß beim aussuchen :wink:

Anonymous

  • Gast
Re: Autokauf
« Antwort #3 am: 30.08.2004, 17:21 Uhr »
Bei SUVs lohnt es sich evt. da bei Barzahlung die Rabatte erheblich hoeher sein koennen. Den auf dem Sticker angegebenen Listenpreis (MSRP) zahlt niemand.
Bei einigen SUVs (US, Japaner) koennen locker 20 - 25% oder mehr Rabatt moeglich sein.
Mein Auto war mit $31K MSRP ausgeschrieben. Habe es auf $22.5K runtergehandelt.
Ich weiss aber nicht wie es mit Sales Tax aussieht, welcher normalerweise noch dazu kommt und ob man die bei Ausfuhr wieder erstatten lassen kann.  

Also wie gesagt es kann sich vielleicht lohnen. Vor allem bei grossen SUVs und trucks. Bei europaeischen Fahrzeugen (BMW, VW, Mercedes, ..) gibt es leider kaum Rabatte. Und immer daran denken, dass es in USA so gut wie keine Dieselfahrzeuge gibt. In der Regel nur grossvolumige Benziner.
Aber einen Ford Explorer, Chevy Surburban, Dodge Ram bekommt man in USA etwa zu halben Preis wie in D. Da kann sich ein Import durchaus lohnen. Evt, auch Minivans.

Bei Kompaktfahrzeugen ist die Preispanne fuer Rabatte nicht so gross. Der billige Preis kommt auch oftmals daher, dass weder ABS, Seitenairbags oder andere Sicherheitsfeatures angeboten werden.

User1211

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Re: Autokauf
« Antwort #4 am: 30.08.2004, 17:37 Uhr »
Hi Aldope,

bedenke einfach auch, dass Du sämtliche bis jetzt angesprochene Kosten (inkl. Kaufpreis) sofort bezahlen musst. Da stellt sich die Frage, ob Du soviel Geld flüßig hast um drüben ein Auto zu kaufen und nach Deutschland zu importieren.
Gruß
Thorsten


gast p

  • Gast
Re: Autokauf
« Antwort #5 am: 30.08.2004, 18:31 Uhr »
PKWs unterliegen einem Zollsatz von 10%.
Der Einfuhrumsatzsteuersatz lautet 16%.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig.
Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt,
die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine
Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird
diese durch die Zollstelle erfaßt. Aus dieser Erfassung ergibt sich die
Verpflichtung, die Waren innerhalb einer bestimmten Frist einer
zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen.

Diese beträgt 20 Tage. Zollrechtliche Bestimmung ist u.a. die Überführung
in den zollrechtlich freien Verkehr.
Die Waren sind zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft
grundsätzlich schriftlich bei der Zollstelle anzumelden, bei der sie
registriert wurden. Die Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr
erfolgt auf dem Teilsatz 0737 des Einheitspapieres ggf. bei mehreren
Warenpositionen ergänzt um den Vordruck 0738.
Vordrucke des Einheitspapieres erhalten Sie als Einzelstücke bei den
Zollstellen, ansonsten im örtlichen Formularhandel oder bei der Industrie- und
Handelskammer.
Zu beachten ist dabei, daß eine Zollanmeldung zur Überführung
von Waren in den freien Verkehr grundsätzlich nur von einem in der EG
ansässigen Anmelder abgegeben werden kann.

Folgende Unterlagen müssen der Zollanmeldung zur Überführung
von Waren in den freien Verkehr beigefügt werden:
1. Antrag auf Abfertigung zum freien Verkehr (Vordruck 0737)
2. Rechnung (zweifach)
3. ggf. Anmeldung zum Zollwert –Vordruck DV1 und Unterlagen dazu
(Frachtbrief etc.)
4. sonstige Unterlagen (z.B. Fahrzeugpapiere etc.)
5. Packlisten (auf Verlangen der Zollstelle)

Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung, vereinfacht dargestellt,
folgende Berechnungsgrundlagen, für:
a)-den Zoll:
der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten bis zur EU-Grenze
umgerechnet in Euro (=Zollwert);
b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
die Summe aus Zollwert, Transportkosten innerhalb der EU und zu zahlender
Zollbeträge (=EUSt-Wert).
c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrabgaben werden also, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer (auch bei gebrauchter Ware)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere Porto/Fracht)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Eine detaillierte Darstellung ergibt sich über die Zollwertanmeldung DV1.

Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei
einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld.
Die Einfuhrabgaben sind in der Regel bar zu entrichten.

Nach der Zahlung der Einfuhrabgaben stellt Ihnen die Zollstelle eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Sie zur Vorlage bei der
Zulassungsstelle benötigen. Außerdem haben Sie die erforderlichen
Versicherungen abzuschließen und die Kfz-Steuer (beim Finanzamt)
zu zahlen.

aldope

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Re: Autokauf
« Antwort #6 am: 31.08.2004, 14:22 Uhr »
Das hört sich ja alles ziemlich kompliziert und aufwendig an. Werde mir mal alles in Ruhe , denn noch fährt mein Auto :-), durch den Kopf gehen lassen.
Für weitere prakt. Tipps bin ich nach wie vor dankbar. Vielleicht findet sich jemand, der das alles mal so durchgezogen hat und aus prakt. Erfahrungen berichten kann.

Vielen Dank schon einmal für die Infos und Hinweise.  :D

mario-germany

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Re: Autokauf
« Antwort #7 am: 03.09.2004, 09:14 Uhr »
Neben den sehr nützlichen allgemeinen Infos würden mich konkrete Erfahrungsberichte interessieren bzw. Stellen wo man sich eingehend (verlässlich) informieren kann.

Wir würden gern unseren nächsten USA Aufenthalt mit dem Kauf eines Mitsubishi Spyder Convertible verbinden, wenn es dafür einen bezahlbaren Weg gibt. Ich nehme an, daß nur ein Neuwagen sinn macht, weiß das aber nicht genau.

Bin natürlich über jeden Tipp dankbar.
Mario  8)

Harhir

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Re: Autokauf
« Antwort #8 am: 04.09.2004, 01:18 Uhr »
Noch ein Kommentar. Es kann sein dass die Neuwagengarantie nicht ausserhalb der USA gilt. Dies sollte vorher mit dem Hersteller abgeklaert werden.
Bei Gebrauchtwagen gibt es in der regel in USA keinerlei Garantie. Ausnahme sind grosse Gebrauchtwagenketten wie Carmax, die ein paar Tage Garantie geben.
www.carmax.com

Gruss
Stefan

Thufir

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Re: Autokauf
« Antwort #9 am: 13.03.2005, 18:25 Uhr »

Davidc

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Re: Autokauf
« Antwort #10 am: 13.03.2005, 20:39 Uhr »
Ich würde kein Auto kaufen, dass in den USA gebaut wurde. Und zwar weil die Qualität nicht mit deutschen Autos vergleichbar ist oder solchen, die aus Japan kommen. Ford, GM und Co. haben einfach nicht den Standard wie in D. Amerikanische Autos sind eher für die Verkonsumierung gebaut und nicht auf Langlebigkeit ausgerichtet. Ausgenommen natürlich solche Wagen wir die M-Klasse, die zwar in USA gebaut werden, aber unter ganz anderen Standards.

Thufir

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Re: Autokauf
« Antwort #11 am: 14.03.2005, 18:27 Uhr »
ich glaube aber nicht, dass man in Deutschland für 18500Euro einen Mustang oder ein vergleichbares Auto bekommt - da kann man Abstriche in der Qualität schon hinnehmen.

Gast

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Re: Autokauf
« Antwort #12 am: 14.03.2005, 22:10 Uhr »
Vielleicht kannst Du hier was rauslesen.
http://www.uscars24.de/Deutsch/Index.html