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Autor Thema: USA: Strafe für Falschparken  (Gelesen 3665 mal)

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Lowrider

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USA: Strafe für Falschparken
« am: 24.05.2002, 20:30 Uhr »
'N Abend.

Habe in San Francisco wegen falschem Parken ein Ticket über $ 51 kassiert (Mietwagen). Da ich, wieder in Europa, herzlich wenig Neigung verspüre, durch Zahlung der Buße meine Reisekosten unnötig zu erhöhen:
Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn ich nicht zahle? Ich gehe erstmal nicht davon aus, dass die Metwagen-Firma das abrechnen kann, die geben sicherlich höchstens meine Anschrift an die Polizei raus (oder?).

Vollstrecken die Amis Geldbußen in Deutschland? Werden meine Personalien für den Fall einer eventuellen Wiedereinreise gespeichert?

Für Antworten bin ich dankbar.


Greetz

L.

aeschbi

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #1 am: 24.05.2002, 20:41 Uhr »
Hi !
Ich wäre da mehr als vorsichtig !
Die Mietwagenfirma wird ja wohl Deine Kreditkartennummer haben , oder ?
Ich bin so ziemlich überzeugt, dass sie Dir die Busse verrechnen werden.


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Hank

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #2 am: 24.05.2002, 21:55 Uhr »
Warum sollen sie das nicht abrechnen können ? Hast wohl nicht so genau gelesen, was Du auf dem Mietvertrag alles so unterschrieben hast. Schreib das Geld mal vorsichtshalber schon mal ab, um Deine "Neigung" werden sich Vermieter und Behörden herzlich wenig scheren.
Cheers,

Hank !




Alex

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #3 am: 27.05.2002, 15:46 Uhr »
Ich würde aeschi zustimmen.

Ich bin mir sicher, dass die das einfach von der Kreditkarte abziehen und dass irgendeine Klausel das betreffend auch im Mietvertrag verankert ist.

Alex
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ChristianE

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #4 am: 27.05.2002, 22:09 Uhr »
Also bei Alamo steht auf der Rückseite z.B. eine Klausel "Fines And Expenses": So wie ich es verstanden habe ist man natürlich zur Zahlung verpflichtet und eine 25 $ "administration fee" kommt auch noch dazu.

In diesem Zusammenhang kann ich auch noch gleich eine Frage loswerden: Habe im letzten Urlaub zwar keinen Strafzettel bekommen, aber versehentlich eine Toll-Station überfahren (war in der falschen Spur). Ich denke mal, dafür wird es auch ein Bußgeld geben, es wurde aber nichts von meiner Kreditkarte abgebucht. Sollte ich mich beim Vermieter melden, um bei der nächsten Anmietung mögliche Zinsen zu umgehen, oder kann ich die Sache (war im September 2000) inzwischen als erledigt betrachten?

Hank

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #5 am: 28.05.2002, 06:55 Uhr »
Die "administration fee" habe ich ganz vergessem, bei sowas schlagen die Vermieter ja auch ganz gerne (und kräftig) zu.

Wegen Deinem "Vergehen" (warst Du auf der Car Pool lane oder hast Du den Schlagbaum durchbrochen ;)) - da wird wohl nix kommen, ich glaube nicht, daß sich irgendwer die Kameraaufnahmen (so vorhanden) eines ganzen Tages anschaut und die Leute in den Autos nachzählt. Selbst wenn, ist es jetzt fast 2 Jahre her und dürfte damit erledigt sein.
Cheers,

Hank !




Alex

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #6 am: 29.05.2002, 11:05 Uhr »
Ich denke auch wenn du bis jetzt nichts davon gehört hast, dann wird auch nichts mehr nachkommen.

Alex
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heinzla

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #7 am: 29.05.2002, 15:49 Uhr »
hi lowrider!!!

wenn du`s unbedingt willst kommst du schon um die
Strafe herum, es wird zumindest billiger.
Rückbuchungen Kreditkarte usw.
Das Problem wird nur sein, daß die Leihwagenfirma eventl. deinen Namen an die ausstellenden Behörden
weitergibt. diese werden deinen Namen sicherlich speichern.
Ich kann mir also gut vorstellen, daß bei neuer Einreise
od. Fahrzeuganmietung massive Schwierigkeiten bekommst.
Die Computer sind in USA sehr nachtragend!!!!
Ich wollte mal das CIA-Gebäude besichtigen...........................!!!! :-X

Gruß

heinzla

ChristianE

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #8 am: 29.05.2002, 18:47 Uhr »
Hallo Hank! Hallo Alex!

Nein, den Schlagbaum habe ich nicht durchbrochen. ;D

Ich bin anscheinend auf einer Spur für Leute gelandet, die da täglich vorbeifahren und für die Abbuchung eine Antenne am Auto haben (das hieß E-Z Pass).

Kleiner Tippfehler: Es war nicht 2000, sondern September 2001. Ich rechne eigentlich auch nicht damit, nach fast einem Jahr noch was zu bekommen, aber bevor ich bei der nächsten Einreise diskutieren muss, wollte ich lieber auf Nummer sicher gehen.

Hank

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #9 am: 29.05.2002, 19:10 Uhr »
Nun, wie gesagt - ob car pool oder E-Z Pass lane - wenn, dann wäre die Strafe schon von Deiner Kreditkarte beglichen worden. Du wirst schon noch mal Glück gehabt haben.
Cheers,

Hank !




Palo

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Re: Strafe für Falschparken
« Antwort #10 am: 14.02.2007, 23:30 Uhr »
Ich denke auch wenn du bis jetzt nichts davon gehört hast, dann wird auch nichts mehr nachkommen.

Alex
Wenn Du wieder von demselben Verleiher in Auto mietest wird es auftauchen wenn du noch mal ein Auto dort leihst. Ist alles in deinem Profil :( :wink:
Gruß

Palo

playmaker11

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Re: USA: Strafe für Falschparken
« Antwort #11 am: 15.02.2007, 07:20 Uhr »
Hatten wir diese Frage nicht auch schon ausführlich..... ?????
No retreat, no surrender !

ratlady

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Re: USA: Strafe für Falschparken
« Antwort #12 am: 15.02.2007, 07:53 Uhr »
...und das sogar deutlich aktueller als knapp 5 Jahre zurueckliegend...  8)  :lol: