Hier ein kleiner Auszug aus gängiger Rechtspraxis:
Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) wird umgangssprachlich davon geredet, dass man "nicht vorbestraft" sei. Es gibt keinen Eintrag im kleinen Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Vor Gericht - wenn man selbst angeklagt ist - muss man Tagessätze, die man in den letzten 5 Jahren aufgebrummt bekommen hat, angeben. Sollte man also innerhalb dieser Zeit noch mal "auffällig" werden, wird das berücksichtigt. Im juristischen Sinne ist man also vorbestraft. Aber wie gesagt: Das muss man außer vor Gericht nicht angeben! Zugriff auf diese Daten haben jedoch einige Behörden, näheres siehe § 41 des Bundeszentralregistergesetz.
Dabei muss man jetzt nicht befürchten in irgend ein Land in das man einreisen will Schwierigkeiten zu bekommen. Darum würde ich mir auch keine Haare wachsen lassen.
Nur so am Rande erwähnt, Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA könnte Dir eher entstehen wenn Du in einem der Fandungsraster fallen könntest, (arabisches Aussehen / Namensähnlichkeiten).
winki
Woraus erkennen eigentlich die kritischen Sternhalter hier im Forum, einen sorglosen und arroganten Hang zum Alkohol... wohl den Kurs "Der kleine Psychoanalytiker" besucht.
Er hat seine Strafe bezahlt und seine Lehre daraus gezogen.
Toleranz ist nicht die, die man von anderen fordert sondern die die man selber hat....