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Autor Thema: Einreise als Verkehrssünder ????  (Gelesen 6782 mal)

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johnnybravo

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Einreise als Verkehrssünder ????
« am: 22.06.2007, 14:34 Uhr »
Hallo zusammen.

Ich hab 2004 für acht Monate meinen Schein abgegeben mit 1,28 promille. Das heisst es ist Strafbefehl gegen mich ergangen (2000Euro, 7Punkte, 8Monate Fahrverbot). Ende November würde ich gerne nach NewYork fliegen. Ob ich jetzt richtig vorbestraft bin, weiss ich nicht.
Kann das Auswirkungen auf meine Einreise haben?? Gibt es hier vielleicht noch mehr Verkehrssünder, die in die USA eingereist sind oder es vorhaben??

Grüsse ... Andy

MoodyMare1

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #1 am: 22.06.2007, 14:51 Uhr »
Die ziehen doch keinen internationalen EBI bei der einreise. Keine Sorge.

Allerdings halte ich deine Haltung gegenueber drinken und fahren fuer dermassen sorglos und arrogant.

candygirl

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #2 am: 22.06.2007, 14:56 Uhr »

Unter 90 Tagessätzen findet meiner Meinung nach keine Eintragung ins Führungszeugnis statt. (Soweit ich das noch richtig aus meiner Ausbildung weiß).

Deiner Einreise in die USA sollte nichts im Wege stehen.

Zu Alkohol am Steuer selbst in den geringsten Mengen kann ich keine Toleranz zeigen! :roll:

johnnybravo

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #3 am: 22.06.2007, 15:18 Uhr »
Ich habe nie behauptet, dass es mir Spass gemacht hat oder ich in irgend einer Weise eine sorglose oder arrogante Haltung dem gegenüber habe. Ich habe dafür "bezahlt" und das nicht zu knapp und seitdem fahre ich Taxi oder trinke einfach nichts!

Momentan geht es mir nur um meine Einreise in die USA und den eventuellen Auswirkungen meiner Tat von vor 2,5 Jahren.

A.

lurvig

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #4 am: 22.06.2007, 15:22 Uhr »
@johnnybravo: ich kenne das Problem, hatte vor vielen Jahren ziemlich genau den gleichen Fall (die von dir erwähnten Zahlen gleichen sehr erstaunlich den meinen). Ich war danach schon oft in USA und es war nie ein Problem. Ich denke, dass weis dort keiner und "vorbestarft" ist man damit auch nicht.
Und bevor jetzt wieder die guten Menschen kommen, die nie im Leben einen Fehler machen: ich fands damals auch gar nicht toll. Aber es ist halt passiert und ich habe etwas draus gelernt. Seit dem trinke ich keinen Tropfen Alkohol mehr, wenn ich fahren will/muss. Manchmal muss man halt Lehrgeld bezahlen...

Lurvig

OWL

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #5 am: 22.06.2007, 15:29 Uhr »
Nu regt Euch doch ab.

Daß da einige Nachfragen kommen, wie Du das heute mit Alk am Steuer siehst, sollte Dich doch nicht überraschen, johnnybravo. Es ist nämlich auch so, daß die USA da sehr strenge Gesetze haben. Aber wo Du jetzt klargesstellt hast, wie Deine Einstellung ist, sollte auch keiner mehr nachharken.

Viel Spaß in NYC (wo ja Autofahren eh' nicht empfohlen wird)!

Quid licet Iovi, non licet bovi

EasyAmerica

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #6 am: 22.06.2007, 16:42 Uhr »
Hallo Andy,
mein Kompliment für deinen Mut, dich hier zu outen und für deine Einsicht.  :clap: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutschen Behörden ausländischen Institutionen unser Strafregister zur Verfügung stellen. Das wäre grundgesetzwidrig oder zumindest ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz.
Viele Grüße
Heinz

stephan65

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #7 am: 22.06.2007, 16:57 Uhr »
Allerdings halte ich deine Haltung gegenueber drinken und fahren fuer dermassen sorglos und arrogant.

Zitat
Zu Alkohol am Steuer selbst in den geringsten Mengen kann ich keine Toleranz zeigen!

Ich bin leicht entsetzt. Der Fragesteller braucht keine Belehrungen, das ist hier weder Gerichtssaal noch Kirche. Und dazu noch bei einem Forenneuling, toller Empfang. Muss nicht sein.



Flicka

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #8 am: 22.06.2007, 18:14 Uhr »
Erst mal folgende Frage: Was für eine Strafe hast du denn genau erhalten? Denn die von dir genannten 2.000 Euro sind keine Strafe, die ein Gericht in einem Strafverfahren verhängt. Dort werden immer Tagessätze verhängt (vielleicht 50 Tagessätze zu 40 Euro? =2.000 Euro?). Daran anschließend folgendes: Im Bundeszentralregisterauszug werden alle Strafen aufgeführt, die in einem Strafverfahren von einem Gericht rechtskräftig verhängt wurden. Und viele deutsche Behörden haben grundsätzlich komplette Einsicht in diesen Registerauszug. Anders sieht es aus, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt wird, das z.B. beim privaten Arbeitgeber vorgelegt wird. Da stehen nur Strafen über 90 Tagessätzen drin (außer man stellt öfter was an).

So oder so, die deutschen Behörden haben grundsätzlich kein Problem damit, Personen ausreisen zu lassen, die vorbestraft sind, außer wenn es bei der Beitreibung der Strafe Probleme gab und der Betreffende wegen der Strafvollstreckung zur Festnahme ausgeschrieben wurde.

Allerdings können amerikanische Behörden durchaus Einsicht in das deutsche Bundeszentralregister nehmen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme ausländischer Stellen ist ausdrücklich im Bundeszentralregistergesetz geregelt. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die USA die Auszüge von jedem beliebigen Einreisenden kontrollieren. Das würde vermutlich schon zeitlich nicht funktionieren. Aber das ist bloß meine Bauchgefühl-Meinung, kein Wissen. Vielleicht klärst du die Sache lieber kurz bei einem Anwalt ab.


Kleiner Nachtrag nach Google-Abfrage: Schau dir mal diesen Link an: http://www.frag-einen-anwalt.de/Einreise-USA__f8424.html

winki

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #9 am: 22.06.2007, 19:34 Uhr »
Hier ein kleiner Auszug aus gängiger Rechtspraxis:

Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) wird umgangssprachlich davon geredet, dass man "nicht vorbestraft" sei. Es gibt keinen Eintrag im kleinen Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert. Vor Gericht - wenn man selbst angeklagt ist - muss man Tagessätze, die man in den letzten 5 Jahren aufgebrummt bekommen hat, angeben. Sollte man also innerhalb dieser Zeit noch mal "auffällig" werden, wird das berücksichtigt. Im juristischen Sinne ist man also vorbestraft. Aber wie gesagt: Das muss man außer vor Gericht nicht angeben! Zugriff auf diese Daten haben jedoch einige Behörden, näheres siehe § 41 des Bundeszentralregistergesetz.

Dabei muss man jetzt nicht befürchten in irgend ein Land in das man einreisen will Schwierigkeiten zu bekommen. Darum würde ich mir auch keine Haare wachsen lassen.
Nur so am Rande erwähnt, Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA könnte Dir eher entstehen wenn Du in einem der Fandungsraster fallen könntest, (arabisches Aussehen / Namensähnlichkeiten).

winki

Woraus erkennen eigentlich die kritischen Sternhalter hier im Forum, einen sorglosen und arroganten  Hang zum Alkohol... wohl den Kurs "Der kleine Psychoanalytiker" besucht.
Er hat seine Strafe bezahlt und seine Lehre daraus gezogen.

Toleranz ist nicht die, die man von anderen fordert sondern die die man selber hat....   



Flicka

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #10 am: 22.06.2007, 19:50 Uhr »

Dabei muss man jetzt nicht befürchten in irgend ein Land in das man einreisen will Schwierigkeiten zu bekommen. Darum würde ich mir auch keine Haare wachsen lassen.
Nur so am Rande erwähnt, Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA könnte Dir eher entstehen wenn Du in einem der Fandungsraster fallen könntest, (arabisches Aussehen / Namensähnlichkeiten).


Hm, ich weiß nicht, ob man das so stehen lassen kann. Offenbar besteht ja bei Vorstrafen eine Visumspflicht. Das ergibt sich jedenfalls aus dem von mir oben zitierten Link. Und die Visumspflicht einfach zu umgehen mit der Erwägung, dass die dortigen Behörden das eh nicht rauskriegen werden, halte ich für sehr bedenklich.

Deshalb nochmal mein Tip: Mit einer Meinungsumfrage und Erwägungen, wie es wohl sein könnte oder müsste, ist hier keinem geholfen. Da braucht man fundierte rechtliche Beratung.

winki

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #11 am: 22.06.2007, 20:20 Uhr »
Hier ein Auszug für Einreisebestimmungen:

Sie müssen ein Visum beantragen, wenn:
• Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.

Die Frage lautet ist nun jonnybravo vorbestraft weil er über 90 TS kam oder nicht. Das kann nur er beantworten... Blieb er unter 90TS ist eben nicht vorbestraft und muss es auch nicht angeben.

winki

Flicka

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #12 am: 22.06.2007, 22:51 Uhr »
@ winki:
Und solange wir nicht wissen, ob und welche Strafe (vielleicht auch eine Bewährungsstrafe mit 2000 Euro Auflage? 100 Ts zu 20 Euro? vielleicht weitere Vorstrafen?) verhängt wurde, sind Aussagen, man müsse sich keine (grauen) Haare wachsen lassen, etwas gewagt.  :wink:

Und zur Information: Die Formulierung mit der Vorstrafe ist bloß die allgemeine Information auf der Website der amerikanischen Botschaft. Die Formulierung im Visa-Antrag lautet:

Sind Sie jemals wegen einer strafbaren Handlung oder eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt worden (muss auch beantwortet werden, wenn Sie begnadigt wurden bzw. Ihre Strafe durch Amnestie oder eine ähnliche Rechtshandlung erlassen wurde)? Haben Sie jemals rechtswidrig kontrollierte Substanzen (Drogen) verteilt oder verkauft oder waren Sie als Prostituierte oder Zuhälter tätig?

Da hilft die Tatsache, dass man sich in Deutschland bei einer Verurteilung bis 90 Tagessätze als nicht vorbestraft bezeichnen darf, evtl. gar nicht weiter. Ich weiß auch nicht, ob man z.B. die Frage nach der Prostitution falsch beantworten darf (ist ja in Deutschland für sich genommen nicht strafbar). Und da bei falschen Angaben bei der Visumsbeantragung gleich das Schreckgespenst der illegalen Einreise im Hintergrund lauert, sollte man dieses Problem nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Also nochmal: Besser die Rechtslage wasserdicht vom Anwalt abklären lassen, der kostet für eine solche Beratung mit Sicherheit nicht die Welt, und falls die Beratung falsch war, kann man den Anwalt im Gegensatz zu den Ratgebern hier im Forum auch noch haftbar machen  :D.

Anoka

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #13 am: 22.06.2007, 22:55 Uhr »
Meines Erachtens kann Andy mit dem Visa Waiver in die USA einreisen. Alkohol läuft nicht unter controlled substance und seine Straftat gilt auch nicht als moral turpitude.

Hier mehr dazu:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=25458.0
LG Anoka

Minnesota
There are no passengers on spaceship earth. We are all crew. - Marshall McLuhan

Flicka

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #14 am: 22.06.2007, 23:18 Uhr »
Ich habe eigentlich das Formular DS-156 (normales Formular für Visumsantrag) gemeint. Und da steht auch auf Englisch:

Have you ever been arrested or convicted for any offense or crime, even though subject of a pardon, amnesty or other similar legal action? Have you ever unlawfully distributed or sold a controlled substance(drug), or been a prostitute or procurer for prostitutes?