Okay, dann will ich nur noch folgendes Zitat von einem anderen Mitglied aus einem Thread über dasselbe Thema aufführen:
Genau aus diesem Grund finde ich es auch richtig, dass eine Rechtsberatung nur durch Rechtanwälte zugelassen ist!
Wir kennen den genauen Sachverhalt nicht. Daher kann - auch ein seriös arbeitender Rechtanwalt - hier keine Auskunft geben.
Dem kann ich nur voll beipflichten.
Ich will hier auch nicht der Quertreiber sein. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass die amerikanische Definition von "vorbestraft" und die deutsche Definition von "vorbestraft" durchaus auseinanderfallen könnten. Wobei ich irgendwie das Gefühl nicht loswerde, dass den Amerikanern bei der Entscheidung, wer in ihr Land darf, die deutsche Definition von "vorbestraft" ziemlich egal sein dürfte.
Im Grunde gebe ich Winki und Anoka dennoch recht: Vermutlich wird es keine Probleme bei der Einreise geben. Wenn man sich also auf diese Einschätzung verlassen will, gerne.
Wer sich aber wirklich absichern möchte, der sollte sich zu diesem Thema nicht auf Auskünfte mehr oder weniger anonymer Mitglieder aus dem Forum verlassen, die ohnehin nur auf den bruchstückhaften Informationen beruhen, die der Fragesteller für wichtig und relevant hält. Und deshalb bleibe ich bei meiner Meinung und dem obigen Zitat: Rechtsberatung grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte. Und besonders bei einem Thema, bei dem die Gefahr besteht, dass man sich durch sein Verhalten strafbar machen könnte. Und das auch noch in einem anderen Land.
Ich wüsste auch nicht, was ich dem noch hinzufügen könnte, auch wenn jetzt hier noch hundert gegenteilige Meinungen gepostet werden. Für mich ist das Thema damit gegessen.
Viele Grüße
Flicka