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Autor Thema: Einreise als Verkehrssünder ????  (Gelesen 7354 mal)

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Anoka

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #15 am: 22.06.2007, 23:28 Uhr »
Wenn er nicht länger als 90 Tage in den USA plant, dann braucht er in seinem Fall kein Visum zu beantragen und muss sich somit auch nicht dieser Frage stellen.

 
LG Anoka

Minnesota
There are no passengers on spaceship earth. We are all crew. - Marshall McLuhan

Floriana

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #16 am: 23.06.2007, 04:13 Uhr »
Hallo,

Ich habe nie behauptet, dass es mir Spass gemacht hat oder ich in irgend einer Weise eine sorglose oder arrogante Haltung dem gegenüber habe.

lass' Dich nicht abschrecken. Mit der Zeit gewöhnt man es sich an, bestimmte Kommentare einfach zu überlesen.  8)

Im Übrigen schließe ich mich Anoka an.

Floriana

winki

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #17 am: 23.06.2007, 09:13 Uhr »
Ich habe eigentlich das Formular DS-156 (normales Formular für Visumsantrag) gemeint. Und da steht auch auf Englisch:

Have you ever been arrested or convicted for any offense or crime, even though subject of a pardon, amnesty or other similar legal action? Have you ever unlawfully distributed or sold a controlled substance(drug), or been a prostitute or procurer for prostitutes?


Nochmals zum mitlesen....

Die Frage lautet ist nun johnnybravo vorbestraft weil er über 90 TS kam oder nicht. Das kann nur er beantworten... Blieb er unter 90TS ist eben nicht vorbestraft und muss es auch nicht angeben.

winki

Flicka

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #18 am: 23.06.2007, 10:01 Uhr »
Okay, dann will ich nur noch folgendes Zitat von einem anderen Mitglied aus einem Thread über dasselbe Thema aufführen:

Genau aus diesem Grund finde ich es auch richtig, dass eine Rechtsberatung nur durch Rechtanwälte zugelassen ist!

Wir kennen den genauen Sachverhalt nicht. Daher kann - auch ein seriös arbeitender Rechtanwalt - hier keine Auskunft geben.


Dem kann ich nur voll beipflichten.

Ich will hier auch nicht der Quertreiber sein. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass die amerikanische Definition von "vorbestraft" und die deutsche Definition von "vorbestraft" durchaus auseinanderfallen könnten. Wobei ich irgendwie das Gefühl nicht loswerde, dass den Amerikanern bei der Entscheidung, wer in ihr Land darf, die deutsche Definition von "vorbestraft" ziemlich egal sein dürfte.

Im Grunde gebe ich Winki und Anoka dennoch recht: Vermutlich wird es keine Probleme bei der Einreise geben. Wenn man sich also auf diese Einschätzung verlassen will, gerne.

Wer sich aber wirklich absichern möchte, der sollte sich zu diesem Thema nicht auf Auskünfte mehr oder weniger anonymer Mitglieder aus dem Forum verlassen, die ohnehin nur auf den bruchstückhaften Informationen beruhen, die der Fragesteller für wichtig und relevant hält. Und deshalb bleibe ich bei meiner Meinung und dem obigen Zitat: Rechtsberatung grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte. Und besonders bei einem Thema, bei dem die Gefahr besteht, dass man sich durch sein Verhalten strafbar machen könnte. Und das auch noch in einem anderen Land.

Ich wüsste auch nicht, was ich dem noch hinzufügen könnte, auch wenn jetzt hier noch hundert gegenteilige Meinungen gepostet werden. Für mich ist das Thema damit gegessen.

Viele Grüße
Flicka

winki

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #19 am: 23.06.2007, 12:12 Uhr »
@Flicka: Ich glaube Du vermischt hier ein paar Dinge. Nicht nur Amerika sondern jeder Staat übt sein Hochheitsrecht aus und entscheidet wer in sein Land darf oder nicht. Mit anderen Worten auch mit einem gültigen Visa/Pass kann Dir ein Immigration Officer die Einreise verweigern.

Zurück zum Thema: Gilt ein Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr mit Geldstrafe unter 90 TS als vorbestraft?
Per deutscher Rechtsauffassung nicht, also ist in diesem Fall das Amerikanische Rechtssystem vollkommen uninteressant, da der Antragsteller ja ein deutscher Staatsbürger ist.
Ob nun die Geldstrafe unter 90 TS blieb (Kann man davon ausgehen den bei Ersttäter ohne Unfallverletzte, sind deutsche Gerichte bestrebt keine Vorstrafen zu verhängen) kann Johhnybravo selber beantworten, ein Blick in seinem Strafbefehl genügt...

Eine Rechtsberatung halte ich für überzogen und unpassend.

winki


 

AZcowboy

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Re: Einreise als Verkehrssünder ????
« Antwort #20 am: 25.06.2007, 09:33 Uhr »
Grundsätzlich eine interessante Frage!

Meiner Meinung nach interessiert es die US-Behörden nicht, welches Delikt in welchem Land als Vorstrafe behandelt wird, aber ich denke nicht, dass dieses angeführte Delikt und die angeführte Rechtsprechung  tatsächlich zu Schwierigkeiten bei der Einreise führen sollten. Für Rechtssicherheit kann aber ein Anwalt sorgen. Eine Anfrage bei der US-Botschaft könnte auch diese Frage klären.

SCHADE finde ich, dass jemand hier im Forum angegriffen wird, der sich outet und um Hilfe bittet.  :(

Winke
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