Der Thread wurde doch ausreichend beantwortet.
Scheinbar haben hier einige immer noch nicht verstanden, dass es in D keine Halterhaftung gibt, also der Halter zwar auskunftpflichtig ist, bei engen Familienmitglieder sogar die Auskunft verweigern kann, aber eben nicht durch die momentane Gesetzeslage zur Zahlung verpflichtet werden kann.
Das wird aber spätestens mit Einführung d. Maut etc. geändert werden
Darüber hinaus kaum bei ausländische Kennzeichen eine Halterverfolgung bezw. Fahrerfeststellung bei Kontrollen nur mit Foto kommt da sich der Aufwand einfach nicht rechnet.
Zwar gibt es mittlerweile eine europäischen Abkommen der Halterfeststellung innerhalb Europas, die aber aufgrund der Tatsache dass die Strafe im Ausland erhoben, keinesfalls in das Ursprungsland überwiesen wird, sondern der heimischen Staatskasse zugeführt wird, kaum Interesse die Strafe einzutreiben.
Man bedingt sich da eher der darauf spezialisierten Inkassogesellschaften um an das Geld zu kommen. Die kaufen nämlich im großem Stil fällige Strafzettel auf und versuchen mit entsprechenden Aufschlägen zu ihren Geld zu kommen.
Für einige Länder gab es aber schon immer ein Rechtsmittel abkommen, (Österreich, Schweiz) die über die Halterhaftung auch im Ausland ihre Forderungen eintreiben.