Nachtrag: GST-Erstattung (Visitor Rebate Program)
Da der Tourismus in Kanada stimuliert werden soll, wird Touristen die Umsatzsteuer (GST= Goods & Service Tax) für Übernachtungen (Campingplätze, Hotels, Motels etc.) und Waren, die aus Kanada mitgenommen werden, auf Antrag erstattet, sofern ein bestimmter Mindestbetrag bei den Übernachtungen überschritten wird. Zur Zeit sind muß der Gesamtbetrag 200 CAD überschreiten (Summe der Übernachtungskosten + Wert der exportierten Produkte). Die Einzelquittungen müssen bei Produkten einen Mindestwert von 50 CAD zeigen und vom Zoll gestempelt sein. Bei Übernachtungen reicht die Einreichung der Originalquittung.
Man sollte dabei nicht auf die vielen bunten Formulare hereinfallen, die an touristischen Brennpunkten zur kostenlosen Mitnahme ausliegen. Meistens handelt es sich um private Unternehmen, die vom Erstattungsertrag zwischen 17% und 20% Bearbeitungsgebühr einbehalten und sich dadurch finanzieren. Wenn man die Quittungen direkt bei der kanadischen Steuerbehörde einreicht (diese nennt sich „Canada Customs and Revenue Agency“), erhält man den vollen Betrag ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr zurück. Dazu muss man die Originalformulare der kanadischen Behörde verwenden. Seit diesem Jahr erhält man einen Verrechnungscheque der in EURO ausgestellt ist (vorher kanadische Dollar). Die Bearbeitungszeit beträgt 6 bis 8 Wochen (bei der Ausreise auf dem Landweg erhält man das Geld direkt ausbezahlt). Die privaten Dienstleistungsunternehmen (z.B. „National Tax Refund Service“ oder „custom house) stellen die Cheques meistens in US Dollar aus. Aus schmerzlicher Erfahrung weiß ich, dass die Erstattung bis zu 6 Monate auf sich warten lassen kann. Wenn man die Unterlagen in die USA schicken muss, hat man mit Sicherheit das Formular eines privaten Dienstleistungsunternehmens erwischt. Die offizielle Agentur befindet sich in Kanada (Summerside). Die offiziellen Formulare gibt es auch im Internet:
GST176 - Application for Visitor Tax Refund
RC4031 - Tax Refund for Visitors to Canada,
(
www.cra-arc.gc.ca/E/pbg/gf/gst176/README.html).
Man kann den Antrag bis zu einem Jahr nach der Ausreise stellen.