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Autor Thema: Amerikanische Staatsbürgerschaft  (Gelesen 2578 mal)

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davidson

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Amerikanische Staatsbürgerschaft
« am: 19.08.2005, 10:54 Uhr »
hallo miteinander,

mein vater ist amerikaner, meine mum deutsche, hab also beide staatsbürgerschaften, bin 21, und habe meinen amerikanischen pass, der nun über ein oder zwei jahre abgelaufen ist, nicht verlängert, nun meine frage, kann ich ohne probleme in die botschaft gehen und den pass verlängern oder gibts da trouble.

habe nämlich im januar vor in die staaten zu gehen.

greetz

pemag

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #1 am: 19.08.2005, 11:26 Uhr »
Ich weiß nicht , ob du Probleme bekommen kannst . Wäre möglich . Weil du den Paß in USA beantragen müsstest ? Aber ein Anruf bei der Botschaft ist schon mal ein guter Anfang .

davidson

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #2 am: 19.08.2005, 11:36 Uhr »
danke für die antwort, bin grad nicht auf dem neusten stand, also ich kann ohne probleme die zwei staatsbürgerschaften dann weiter behalten

Anonymous

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #3 am: 19.08.2005, 12:16 Uhr »
vielleicht brauchst Du gar keinen amerikanischen Pass - die meisten Amerikaner haben ja auch keinen...Einreise mit dem deutschen Pass - und dann reicht vielleicht ne Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis.

nypete

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #4 am: 19.08.2005, 12:17 Uhr »
Hi,

bin nur nicht sicher, ob die Deutschen da nicht inzwischen Ärger machen könnten, ich erinnere an die Diskussionen vor kurzem über doppelte Staatsbürgerschaft in Bezug auf die Tükei, wo die Leute dann die deutsche Staatbürgerschaft verloren hatten.

http://www.magazinusa.com/lv2/immigration/i_dual_nationality.asp
Gruß nypete


atecki

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #5 am: 19.08.2005, 14:18 Uhr »
Hii,

erkundige Dich mal in diesem Forum, die kennen sich mit den Sachen besser aus:

www.auswanderer-forum.com

Grüße

Axel

KurtHans

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #6 am: 19.08.2005, 18:01 Uhr »
Hi,
also ich wuerd' mal bei der Botschaft nachsehen:

http://berlin.usembassy.gov/germany/services/passport_issuance.html

Das beantwortet Deine Frage und Du kannst gleich die notwendigen Formulare herunterladen.

Bon voyage,

Kurt

davidson

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #7 am: 20.08.2005, 12:01 Uhr »
danke für die antworten und links, denk auch das die die USA da eher keine probleme macht, eher die deutschen. ich nehm dann ma kontakt zur botschaft auf. ich wußt nur nicht was die denken, wenn mein pass schon zwei jahre abgelaufen ist.

greetz

groovy

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #8 am: 20.08.2005, 12:48 Uhr »
Zitat von: davidson
ich wußt nur nicht was die denken, wenn mein pass schon zwei jahre abgelaufen ist.


Das weißt du aber jetzt auch noch nicht.

MfG Volker

Anoka

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #9 am: 20.08.2005, 17:09 Uhr »
Hallo davidson

Du bist und bleibst deutscher Staatsbuerger, weil Du durch Abstammung deutsch bist. Ebenfalls durch Abstammung bist Du amerikanisch. In diesem Falle wird die doppelte Staatsbuergerschaft in Deutschland akzeptiert. Du musst Dich nicht fuer eine der beiden Staatsbuergerschaften entscheiden. Du kannst auf Lebzeiten beide haben.

Siehe hier: http://www.einbuergerung.de/26_126.htm

Anders sieht es aus, wenn Deine Eltern beide Auslaender in Deutschland waeren. In dem Falle waerst Du neu auch deutscher Staatsbuerger, aber nur durch den Geburtsort in Deutschland bestimmt. In diesem Falle muesstest Du Dich als Erwachsener fuer eine der Staatsbuergerschaften entscheiden.

Da Du bereits einen amerikanischen Pass besitzt, wurde Deine Geburt den amerikanischen Behoerden gemeldet und Deine Abstammung wurde akzeptiert. Von amerikanischer Seite aus, hast Du also keine Probleme. Fuer die USA bist Du aber in 1. Linie Amerikaner, welche andere Staatsbuergerschaft Du hast, interessiert sie nicht. Solltest Du in den USA mit dem Gesetz in Konflikt geraten - rein theoretisch - dann kann die deutsche Botschaft nicht viel fuer Dich tun. In den USA gilts Du als amerikanischer Staatsbuerger.

Auch wuerdest Du Dich straftbar machen, wenn Du mit dem deutschen Pass in die USA einreisen wuerdest (sofern das jemand merken wuerde, was ich aber fuer unwahrscheinlich halte, sofern Du es selber nicht erwaehnst). Du bist verpflichtet in die USA mit dem amerikanischen Pass einzureisen.

Dass Dein amerikanischer Pass abgelaufen ist, spielt keine Rolle. Es besteht keine Pflicht, jederzeit einen gueltigen Pass zu haben. Einen Link wie Du einen neuen Pass beantragst wurde bereits gepostet.

Du solltest auch wissen, dass Du als amerikanischer Staatsbuerger verpflichtet bist in den USA (beim Konsulat) eine Steuererklaerung auszufuellen. Keine Angst, zahlen musst Du nichts. Du zahlst Deine Steuern normal in Deutschland, da es ein Abkommen zwischen D und USA gibt. Das Formular ausfuellen musst Du aber trotzdem. Auch darueber wirst Du auf der Website der US Embassy in Deutschland informiert.
LG Anoka

Minnesota
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Josie

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #10 am: 21.08.2005, 01:19 Uhr »
Zitat von: Anoka
Hallo davidson
Du bist und bleibst deutscher Staatsbuerger, weil Du durch Abstammung deutsch bist. Ebenfalls durch Abstammung bist Du amerikanisch. In diesem Falle wird die doppelte Staatsbuergerschaft in Deutschland akzeptiert. Du musst Dich nicht fuer eine der beiden Staatsbuergerschaften entscheiden. Du kannst auf Lebzeiten beide haben.

Siehe hier: http://www.einbuergerung.de/26_126.htm



Ich hätte mich mit 18 für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen... Vater Amerikaner, Mutter Deutsche, bin in USA geboren, aber hier in Deutschland seit mein 7. Lebensjahr. Hätte bis, ich glaube, meinen 12. (oder 13.) - war auf jeden Fall ein Frist den wir verpasst haben - die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen müssen - und dann hätte ich, wie schon erwähnt, mit 18 mich entscheiden müssen. So, bin ich amerikanische Staatsbürgerin geblieben. Bin jetzt hier mit "unbefristete Aufenthaltsberechtigung" (nach 7 Jahre Ehe erhalten - egal das ich schon 22 Jahre in Deutschland lebte und meine Mutter Deutsche ist und auch in Deutschland lebt) - die 7 Jahre mit "befristete Aufenthaltserlaubnis).

Lordadmiral

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #11 am: 21.08.2005, 08:19 Uhr »
Hallo,

die persönlichen Erfahrungen von dir Josie, stehen ja nun im grassen Widerspruch zu den Aussagen von Anoka und damit verbunden zu den Aussagen auf der offiziellen Internetseite des "Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration".

Wenn man davon ausgeht, dass der Beauftragte die Gesetzeslage genau kennt, (und das muss man wohl) bleibt eigentlich nur der Schluss, dass deine Angelegenheit, Josie, von den deutschen Behörden falsch behandelt worden ist.

Ich würde, diesen Beauftragten anschreiben und ihn in Bezug auf die Ausführungen auf der Internetseite um eine Stellungnahme zu der Abwicklung deines Falles bitten.

so long

Gruß
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Anoka

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #12 am: 21.08.2005, 12:29 Uhr »
Der Unterschied zwischen davidson und Josie ist das Alter. Davidson ist erst 21 Jahre alt und wie ich mich von einem Chat erinnern kann, ist Josie in etwa in meinem Alter. Well, I guess we are no spring chicks any more!  :wink:

Mitte der 70er Jahre (1974/1975?) wurde das Gesetz geaendert, so dass auch deutsche Frauen ihre Staatsbuergerschaft weitervererben konnten.  

Schade ist, dass Josies Eltern sie nicht gleich nach Geburt bei der deutschen Botschaft angemeldet haben. Da Ihr ja spaeter in Deutschland gelebt habt, haettest Du einfach Ausweisepapiere beantragen koennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beamte gemerkt haette, dass Dein Vater amerikanischer Staatsbuerger ist und Fragen gestellt haette, ist nicht sehr gross.

Eine Bekannte von mir wurde in D ehelich von deutscher Mutter und amerikanischen Vater in den 60er Jahren geboren. Natuerlich wurde die Geburt eingetragen. Ebenso hat sie der Vater bei den amerikanischen Behoerden gemeldet. Es kam zu einer Scheidung. Vater zurueck in USA, Mutter und mittlerweile 2 Toechter blieben in D. Fuer Reisen wurden die Kinder in den deutschen Pass der Mutter eingetragen. Auch wenn ein Beamter bezueglich der amerikanischen Staatsbuergerschaft gefragt haette, fuer die Mutter waren die Maedchen deutsch. Schliesslich war sie zustaendig und einen amerikanischen Pass besassen sie nicht. Hier war aber der Mutter nicht klar, dass die Maedchen natuerlich auch ohne Pass amerikanisch waren.

Keine Behoerde hat je danach gefragt und spaeter sind die Maedchen ganz normal mit einem eigenen deutschen Pass gereist. Anfangs 20 realisierten sie, dass sie ja auch die amerikanische Staatsbuergerschaft besitzen und haben bei der Botschaft den amerikanischen Pass beantragt. Die Beantragung war nur eine Formsache, weil ja die Papiere vorhanden waren. Den Amerikanern ist es egal, welche Staatsbuergerschaft man sonst noch besitzt, darum werden auch die deutschen Behoerden nicht informiert.

Die Beiden sind Doppelbuerger auf Lebzeiten. Vielleicht nicht ganz legal, wo kein Klaeger aber auch kein Richter.  

Davidson bekam aber durch Abstammung der deutschen Mutter zur deutschen Staatsbuergerschaft, da er ja erst in den 80ern geboren wurde.

@ Josie
Erkundige Dich nochmals. Seit 2000 ist das Gesetz voll und ganz auf Deiner Seite. Vielleicht kann man auch rueckwirkend was machen.
LG Anoka

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Josie

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #13 am: 21.08.2005, 22:56 Uhr »
Zitat von: Anoka
Der Unterschied zwischen davidson und Josie ist das Alter. Davidson ist erst 21 Jahre alt und wie ich mich von einem Chat erinnern kann, ist Josie in etwa in meinem Alter. Well, I guess we are no spring chicks any more!  :wink:
@ Josie
Erkundige Dich nochmals. Seit 2000 ist das Gesetz voll und ganz auf Deiner Seite. Vielleicht kann man auch rueckwirkend was machen.


a) You ain't whistlin' Dixie  :lol:  :lol:  :lol: (Just turned 29 again for the 11th time :lol:  :lol:  :lol:)

b) Vielleicht sollte ich mir wirklich mal die Mühe machen, dann bräuchte ich nicht immer so lieb zu meinen Mann zu sein  :lol:  :lol:  :lol:  :wink:  :lol:  :lol:  :lol:

Anoka

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Re: Amerikanische Staatsbürgerschaft
« Antwort #14 am: 23.08.2005, 17:07 Uhr »
Ja mach das.... :lol:

Hier steht auch noch was darueber geschrieben:

Zitat
3. As a general rule, a child born to a German citizen parent automatically acquires German citizenship at birth through jus sanguinis, regardless of the place of birth. There are exceptions under present law, however, and have been many in the past. For more information about how German citizenship may be transmitted by a German parent, please contact your local Staatsangehörigkeitsbehörde (or Standesamt, in some parts of Germany).


Zitat
2. A child born to an American parent and a German parent acquires both American and German citizenship at birth, regardless of place of birth, if the parents satisfy the jus soli or jus sanguinis requirements of their respective countries. See the sections above entitled, "Basic Primer on American Citizenship Law," and "Basic Primer on German Citizenship Law." Neither country requires a person born under these circumstances to choose between American and German citizenship, i.e., he/she may keep both citizenships his/her entire life.




Quelle: http://berlin.usembassy.gov/germany/services/dual_nationality.html

Ich wuensche Dir viel Glueck!
LG Anoka

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