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Autor Thema: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?  (Gelesen 1633 mal)

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Load

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Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« am: 18.11.2010, 18:59 Uhr »
Hallo

Wie handhabt ihr das so mit dem Annullierungskostenschutz? Wären für 2 Personen f. Flüge ZRH-JFK, LAX-ZRH 50 Euro.
Die Versicherung ersetzt Ihnen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder zwingenden Unfall.
Gültig für alle Reiseziele weltweit.


Risiko eingehen und für die 50 Euronen schön Essen gehn, oder auf Nummer sicher? Müsste mir ja einen Tag vorher ein Bein brechen, damit ich da überhaupt was sehen würde...

koelner_us

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #1 am: 18.11.2010, 19:45 Uhr »
Kommt auf dem Kostenumfang der Reise an.
Wenn es nur der Flug ist, würde ich persönlich das Risiko eingehen.
Bei einer teuren Reise eher nicht.

Ich hab mitlerweile ein kostenlose (Gold)Kreditkarte, die eine solche Versicherung mit dabei hat, wenn man mindestens 50% der Reisekosten (ich glaube sogar nur der Anreisekosten) damit bezahlt. (www.gebuhrenfrei.com)

Im übrigen ist damit auch eine Diebsahlversicherung usw. mit drin, die allerdings auch nur Dinge abdeckt, die mit der Karte gekauft wurden.

Selbstbeteiligung war beim Aufbruch unseres Mietwagens in Montreal damal 100,-€

Gruß
Kölner


BeateR

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #2 am: 18.11.2010, 21:33 Uhr »
Hallo,

früher nannte man das ja "Reiserücktrittsversicherung". Ich habe diese mein ganzes Leben immer abgeschlossen. Erst in den letzten Jahren nicht mehr, da diese in meiner Kreditkarte inclusive ist.

Und: ich habe sie unterdessen 3 mal gebraucht. Somit hat sich die Investition wirklich gelohnt.

Auch, wenn es nur der Flug ist, sind ja doch so ca. 1000 Euro. Man braucht ja nur 2 Tage vorher eine Grippe zu bekommen, oder, wie uns passiert, einen Bandscheibenvorfall, schon ist das Geld futsch.

Gruss Beate

Aaronp

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #3 am: 19.11.2010, 06:47 Uhr »
Naja, Grippe (oder besser gesagt Erkältung), fällt aber mit Sicherheit nicht
unter den Vers. Schutz. Das ist nun keine schwere Krankheit.

Gruß
Aaronp

playmaker11

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #4 am: 19.11.2010, 07:35 Uhr »
Naja, Grippe (oder besser gesagt Erkältung), fällt aber mit Sicherheit nicht
unter den Vers. Schutz. Das ist nun keine schwere Krankheit.

Gruß
Aaronp
Grippe - also richtige Grippe - fällt ganz sicherlich darunter, die nämlich a) ansteckend und b) gefährlich. Da hütest Du erstmal schön das Bett.
Du meinst wohl einen grippalen Infekt. Da entscheidet letztlich auch der Arzt ob Du flugfähig bist oder nicht und wer "nein" sagt, dann bist Du erkrankt i.S.d. Versicherungsvertrages. Fraglich nur, ob Du ggf. 1-2 Tage später fliegen mußt oder die Reise komplett stornieren kannst/ mußt.
No retreat, no surrender !

Load

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #5 am: 19.11.2010, 08:56 Uhr »
Nun ja. Wegen einer Grippe würde ich wohl trotzdem fliegen... (Wenn ich es ethisch mit mir vereinbaren kann).

Gibt es denn auch externe Anbieter, bei denen man jegliche Buchungen (ok, natürlich nicht gänzlich alle) versichern kann? Sprich Amtrak, Automieten, Hotels, etc.

tom22

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #6 am: 19.11.2010, 10:45 Uhr »
Hallo,

wenn es eine teuere Reise ist, bruacht man eigentlich keine Versicherung. Du kannst dann die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) ansetzen und bekommst darüber einen Teil der Kosten angerechnet.

Gruss Tom

zuehli

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #7 am: 19.11.2010, 10:56 Uhr »
Hi Load,

das musst Du letztendlich selbst entscheiden. Ich habs mindestens für die letzten fünf USA-Reisen nicht gemacht.

Gruß Harald
96 New Orleans, LV, South CA, SF
98 LV, San Diego, LA
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03 New Orleans, FL
04 SF, ID, Yellowstone, Mid CA
05 LV, GC, Page, Zion
07 LV, UT, CO, AZ
09 FL
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12 FL
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15 FL
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?? in der Nach-Trump-Aera

Jack Black

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #8 am: 19.11.2010, 11:09 Uhr »
wenn es eine teuere Reise ist, bruacht man eigentlich keine Versicherung. Du kannst dann die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) ansetzen und bekommst darüber einen Teil der Kosten angerechnet.

Das würde ich aber erst einmal exemplarisch mit einem Steuerprogramm durchrechnen, ob das wirklich im Einzelfall überhaupt einen nennenswerten Betrag ergibt. Zum einen kann man ohnehin max. den Anteil in Höhe des Steuerspitzensatzes bekommen (zzgl.Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), was aktuell zusammen ca. 48% ergibt, d.h. man bleibt auf mind. 52% der Kosten hängen. Die meisten haben aber einen deutlich geringeren Spitzensatz und bekommen entsprechend weniger zurück.

Und das noch größere Problem: "außergewöhnliche Belastungen" werden nicht eins zu eins vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern es wird seinerseits eine "zumutbare Belastung" von den angebenen außergewöhlichen Belastungen abgezogen, und diese zumutbare Belastung beträgt immerhin 5% der Gesamteinkünfte.

Deswegen sollte man das erst einmal konkret durchrechnen, ob sich überhaupt im Ernstfall eine Erstattung ergibt - in den meisten Fällen wird man wohl auf den Kosten sitzenbleiben.

Ganimede

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #9 am: 19.11.2010, 11:20 Uhr »
Hallo

Wie handhabt ihr das so mit dem Annullierungskostenschutz? Wären für 2 Personen f. Flüge ZRH-JFK, LAX-ZRH 50 Euro.
Die Versicherung ersetzt Ihnen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder zwingenden Unfall.
Gültig für alle Reiseziele weltweit.


Risiko eingehen und für die 50 Euronen schön Essen gehn, oder auf Nummer sicher? Müsste mir ja einen Tag vorher ein Bein brechen, damit ich da überhaupt was sehen würde...

Was kostet es, wenn Du den Flug umbuchen lässt (nicht stornieren)? Meistens ist das doch zum Flugpreis gesehen eine relativ preiswerte Möglichkeit.

Übrigends muss man bei diesen Versicherungen sehr genau aufpassen. Es gibt welche, da zählt nur der Aufenthalt im Krankenhaus als Krankheitsfall. Bei ambulanter Behandlung wird ein Selbstbehalt (20%) einbehalten.

Also immer das Kleingedruckte lesen.  :wink:
Es gibt auch noch Reiseabbruchversicherungen, wenn etwas während der Reise auftreten sollte oder die Kombination aus Rücktritt- und Abbruchversicherung und das Ganze gibt es auch noch für ein Jahr Gültigkeit.....





Mig

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #10 am: 19.11.2010, 15:47 Uhr »
die, die hier behaupten, sie würden mit einer Grippe fliegen, hatten noch keine Grippe... sorry, das musste jetzt sein

Lisa78

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #11 am: 20.11.2010, 17:04 Uhr »
Hallo!

Da ich beruflich mit Steuern arbeite, rate ich deutlich davon ab, im Hinblick auf eine mögliche Steuererstattung auf eine Rücktrittskostenversicherung zu verzichten. Zum einen aus den von Jack Black zutreffend aufgeführten Gründen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (agB) im Allgemeinen und zum anderen vorrangig - ohne jetzt in die Recherche einzusteigen (hier fehlen mir meine Mittel vom Arbeitsplatz) - halte ich es auch unabhängig davon für eine rechtlich unzutreffende Würdigung.

Erstens müssen die entstandenen Kosten zwangsläufig sein, um als agB berücksichtigt werden zu können und da kann man sicher lang und breit drüber diskutieren - ich würde es verneinen. Zweitens sind Kosten, die einem entstehen, weil man eine gängige und übliche Versicherung nicht abgeschlossen hat, ebenfalls nicht abzugsfähig. Und auch wenn sich hier streiten lässt, ob eine Reiserücktrittskostenversicherung gängig und üblich ist, würde ich es darauf niemals ankommen lassen.

Zum eigentlichen Thema: Wir haben für uns (unverheiratet, aber ein Hausstand) eine Jahresreiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, kostet uns irgendwas zwischen 65-70 € zusammen im Jahr und alle Reisen sind abgesichert (außer Schiffsreisen - und da warten wir noch ein paar Lebensjahre ab, bis ich meinen Lebensgefährten auf ein Schiff bekomme...) bis zu einem Wert x (den weiss ich nicht mehr auswendig, unsere Reisen sind jedenfalls immer günstiger als diese Höchstgrenze).

Viele Grüße
Lisa

BeateR

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #12 am: 20.11.2010, 17:51 Uhr »
Hallo Ganimed,

ein Flugticket in der Holzklasse lässt sich meistens nicht umbuchen, es sei denn, es ist ein sehr teueres. Es liegt immer an der Klasse und die billigen sind eben nicht umbuchbar.

Gruss Beate

tom22

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #13 am: 21.11.2010, 14:48 Uhr »
Hallo,

besorg dir einmal die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 12/2010). Darin gibt es einen Test von Reiserücktrittsversicherungen "Losfliegen mit Vollkasko". Beim Lesen des Artikels wird schnell klar, dass Reiserücktrittsversicherung nicht gleich Reiserücktrittsversicherung ist. Im Kleingedruckten lauern viele Fallen und wer mit Freunden verreisen will, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist auch meistens nicht versichert, wenn die Reispläne aufgegeben werden müssen.

Daher sind pauschale Empfehlungen für eine Versicherung wohl eher ungeeignet. Es kommt auf die Art und Weise an, wie man verreisen möchte.

Gruss Tom

Canyoncrawler

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Re: Annullierungskostenschutz Ja/Nein?
« Antwort #14 am: 30.11.2010, 19:13 Uhr »
Hallo,

wir hatten früher bei jeder Buchung dran denken müssen einen Rücktritsskostenschutz abzuschliessen.

Das wurde uns irgendwann zu lästig, da wir mehrmals im Jahr verreisen und die Reise meistens als Einzelbausteine buchen.
Wir haben dann vor 3 Jahren einen Reiserücktritt/-abbruchkosten-Jahresvertrag abgeschlossen beim ADAC. Da wir ohnehin im ADAC sind, gab es noch einen Rabatt auf die Prämie. Wir konnten wählen bis zu welchem Betrag der Versicherungsschein die Umkosten abdeckt (wir wählten 3000 Euro). Kostet uns jährlich 61,30 Euro.

Die Police gibt es auch für Nichtmitglieder (teurer) und als Einzelpersonentarif (billiger).
Gruss Kate
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