Hallo!
Da ich beruflich mit Steuern arbeite, rate ich deutlich davon ab, im Hinblick auf eine mögliche Steuererstattung auf eine Rücktrittskostenversicherung zu verzichten. Zum einen aus den von Jack Black zutreffend aufgeführten Gründen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (agB) im Allgemeinen und zum anderen vorrangig - ohne jetzt in die Recherche einzusteigen (hier fehlen mir meine Mittel vom Arbeitsplatz) - halte ich es auch unabhängig davon für eine rechtlich unzutreffende Würdigung.
Erstens müssen die entstandenen Kosten zwangsläufig sein, um als agB berücksichtigt werden zu können und da kann man sicher lang und breit drüber diskutieren - ich würde es verneinen. Zweitens sind Kosten, die einem entstehen, weil man eine gängige und übliche Versicherung nicht abgeschlossen hat, ebenfalls nicht abzugsfähig. Und auch wenn sich hier streiten lässt, ob eine Reiserücktrittskostenversicherung gängig und üblich ist, würde ich es darauf niemals ankommen lassen.
Zum eigentlichen Thema: Wir haben für uns (unverheiratet, aber ein Hausstand) eine Jahresreiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, kostet uns irgendwas zwischen 65-70 € zusammen im Jahr und alle Reisen sind abgesichert (außer Schiffsreisen - und da warten wir noch ein paar Lebensjahre ab, bis ich meinen Lebensgefährten auf ein Schiff bekomme...) bis zu einem Wert x (den weiss ich nicht mehr auswendig, unsere Reisen sind jedenfalls immer günstiger als diese Höchstgrenze).
Viele Grüße
Lisa