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Autor Thema: Attest notwendig bei eingegipsten Arm  (Gelesen 8135 mal)

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gurdk

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Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« am: 22.06.2010, 20:48 Uhr »
Hallo zusammen,

nachdem sich mein Sohn letzte Woche den Unterarm / das Handgelenk beim Fußballspielen javascript:void(0); gebrochen hat und nun für die nächsten 8 - 12 Wochen einen Gips tragen "darf" wollte ich mal nachfragen, ob wir hierfür wohl ein ärtzliches Attest bei der Einreise vorweisen müssen.

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist dies ja der Fall, das habe ich über die Suche gefunden. Aber leider keinen Eintrag zu einem Gipsarm.

Um Fragen vorzubeugen, wir fliegen am 27.07. los nach New York um von dort aus unsere Rundreise zu starten.

atecki

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #1 am: 22.06.2010, 21:03 Uhr »
Hi,

wofür glaubst Du einen Attest zu brauchen?? Ein Gips ist ja nicht verschreibungspflichtig ;-)

Gute Besserung dem Sohnemann und einen schönen Urlaub

Axel

merengue

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #2 am: 22.06.2010, 21:06 Uhr »
Hallo,

speziell kann ich zu USA nichts sagen, aber unsere Tochter hatte bei einem gebrochenen Handgelenk einen Gips vom Handgelenk bis zur Schulter. Damit durfte sie so nicht fliegen.
Der Pilot hat sich geweigert sie so mitzunehmen, er hat Rücksprache mit der Airline gehalten und die haben seine Entscheidung bestätigt.
Grund: Unter dem Kabinendruck kann der Arm anschwellen und der kann widerum im Gips nirgendwohin und blabla....ich weiss auch nicht...der ADAC fliegt ja schliesslich auch immer die Eingegipsten aus den Ski-Urlauben zurück, dennoch würde ich mich auf jeden Fall bei der Airline erkundigen.

Lösung bei unserem Problem: Die Maschine hat voll besetzt 2 Stunden auf uns gewartet und wir mussten den Gips aufschneiden lassen und durften ihn als "Schale" um das Gelenk belassen. So kamen wir dann endlich doch nach Hause zurück.

Sicherheitshalber würde ich mir für die Einreise ein Attest ausstellen lassen. Schadet ja nicht, aber ich glaube dass es bei der Immigration da weniger Probleme gibt als möglicherweise mit der Airline.
Ich will dich nicht verrückt machen...bis zu eurem Abflug ist es ja noch was hin vielleicht ist bis dahin der Gips doch schon ab bzw. das Ärmchen so dünn geworden dass es kein Problem ist.

gruss
Merengue

P.S. Könnte sein dass die bei der Airline gar nicht wissen was du willst. Ich hatte mich auch vorher erkundigt und die hatten gesagt kein Problem. Und dann standen wir doof am Flughafen....ist wahrscheinlich eh von Airline zu Airline verschieden wie die das Handhaben. Bei uns war das damals LTU / Heute Air Berlin

Jack Black

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #3 am: 22.06.2010, 21:22 Uhr »
speziell kann ich zu USA nichts sagen, aber unsere Tochter hatte bei einem gebrochenen Handgelenk einen Gips vom Handgelenk bis zur Schulter. Damit durfte sie so nicht fliegen.
Der Pilot hat sich geweigert sie so mitzunehmen, er hat Rücksprache mit der Airline gehalten und die haben seine Entscheidung bestätigt.
Grund: Unter dem Kabinendruck kann der Arm anschwellen und der kann widerum im Gips nirgendwohin und blabla....ich weiss auch nicht...der ADAC fliegt ja schliesslich auch immer die Eingegipsten aus den Ski-Urlauben zurück, dennoch würde ich mich auf jeden Fall bei der Airline erkundigen.

Richtig! Das sollte unbedingt rechtzeitig vor dem Abflug geklärt werden.

gurdk

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #4 am: 22.06.2010, 21:49 Uhr »
Vielen Dank zuerst mal für Eure Antworten. Unter dem Blickwinkel mit der Airline (Delta) habe ich mir noch gar keinen Kopf gemacht.

Wir werden mal nächste Woche beim Kontrolltermin im Krankenhaus mal mit dem Arzt reden, da unser Sohnemann ja zuerst mal vom 05.07. - 10.07. zur Lateinexcursion nach Pompeji fliegt. Das liegt doch noch ein wenig näher wie der anstehende Amerikaurlaub. Bin mal gespannt was der Doc zum Thema "Fliegen mit Gips" für eine Meinung hat.

Der momentane Gips geht vom Handgelenk bis kurz vor den Ellenbogen, welcher frei beweglich ist. Und dass der Gips bis zu unserem gemeinsamen Urlaub weg ist, wird leider nicht der Fall sein, da sowohl die Handwurzel, das Kahnbein, als auch die Speiche (der Länge nach) gebrochen sind. Das dauert halt zwischen 8 und 12 Wochen, je nach Heilungsverlauf, bis der Gips wieder entfernt werden kann.

Ganz schön blöd gelaufen. Nicht nur dass er HEUTE eigentlich praktische Prüfung für den Autoführerschein gehabt hätte, ich glaube auch den Ausflug nach Jackson NJ in den Six Flags Achterbahnpark können wir vergessen. :shit: :shit:         

Palo

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #5 am: 22.06.2010, 21:55 Uhr »
Ich hatte mal so einen Fall mit einem meiner Gäste, der sich das Bein gebrochen hatte. Der Arzt hat ihm verboten zu fliegen, wegen möglicher Embolie. Da konnte auch ADAC nichts machen.  Also, erst vom Arzt Erlaubnis holen und Attest für die airline. Der durfte noch eine Weile in San Francisco krank feiern ;-)

Nach Pompeii ist der Flug ja nicht so weit, vielleicht darf er das, würde mich aber trotzdem mit einem Attest absichern.
Gruß

Palo

Davidc

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #6 am: 22.06.2010, 22:01 Uhr »

Lösung bei unserem Problem: Die Maschine hat voll besetzt 2 Stunden auf uns gewartet und wir mussten den Gips aufschneiden lassen und durften ihn als "Schale" um das Gelenk belassen. So kamen wir dann endlich doch nach Hause zurück.


Und was haben die anderen 100 (?) Passagiere dazu gesagt? Hat die Airline sie dann entschädigt?

Kann ich ja kaum glauben, dass man dann alle anderen Fluggäste deswegen 2 Stunden im Flieger sitzen lässt.

Route68

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #7 am: 23.06.2010, 14:21 Uhr »
Du brauchst eine Fit-to-fly-(Flugreisefähigkeits-)Bescheinigung die dann ein Arzt ausstellen müsste, bei Vollgips könnte das problematisch werden, ohne dieser Bescheinigung (bei offensichtlichen Gipsverband) wird wohl keine Fluggesellschaft Deinen Sohn mitnehmen, egal wohin.
1993 FLL, 1994 TPA, 1995 MCO
1996 LAX, 1997 SFO, 1998 IAH
1999 DEN, 2000 IAD, 2002 LAX
2008 MIA,2010 PHL, 2011 DEN
2012 SFO, 2013 MIA, 2014 IAD
2017 LAX, 2017 LAS, 2018 LAS
2019 RSW, 2022 LAX, 2022 LAX
2023 LAX

merengue

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #8 am: 23.06.2010, 22:28 Uhr »

Lösung bei unserem Problem: Die Maschine hat voll besetzt 2 Stunden auf uns gewartet und wir mussten den Gips aufschneiden lassen und durften ihn als "Schale" um das Gelenk belassen. So kamen wir dann endlich doch nach Hause zurück.


Und was haben die anderen 100 (?) Passagiere dazu gesagt? Hat die Airline sie dann entschädigt?

Kann ich ja kaum glauben, dass man dann alle anderen Fluggäste deswegen 2 Stunden im Flieger sitzen lässt.

...ich konnte es auch nicht glauben und es waren fast 400 Passagiere. Aber nur weil du es nicht glauben kannst wird es nicht weniger wahr.

Wieso sollte die Airline sie entschädigen? Meines Wissens kam es eh zu Verzögerungen wegen Überfluggenehmigungen (es war zur Zeit des Krieges im ehemaligen Jugoslawien und wir wollten von Griechenland zurück nach Deutschland.
Wer will denn da wissen das die Maschine nur wegen uns noch da stand? O.K. nachdem wir drin sassen gings auch schon los, aber vielleicht war es Zufall ;-)
Vielleicht hatten die auch Angst das wir klagen, wir hatten schliesslich bereits eine Woche vorher bei der Airline und bei der Reiseleitung nachgefragt. Angeblich alles kein Problem.
Irgendwie mussten wir ja auch mal wieder zurück nach Hause.


Da der Gips von gurdks Sohn lange nicht so hoch reicht wie bei unserer Tochter ist das vielleicht auch alles nicht zu vergleichen. Aber ich würde  mich einfach vorher kundig machen als dass es hinterher lange Gesichter am Flughafen gibt.
Und der "Kleine" ist ja viel grösser als ich dachte. Ich meinte gelsen zu haben der wäre 8. ;-) Tststs dann würde er ja wohl keinen Führerschein mache.

viele Grüsse
Merengue


EDVM96

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #9 am: 23.06.2010, 23:06 Uhr »
ich glaube auch den Ausflug nach Jackson NJ in den Six Flags Achterbahnpark können wir vergessen.
In die Kingda Ka kommt man mit solch einem Gips sowieso nicht rein.  :wink:

gurdk

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #10 am: 26.06.2010, 10:51 Uhr »
Kleiner Zwischenbericht :

Parallel zu meinem Post hier habe ich den Achterbahnpark Six Flags angeschrieben und angefragt wie es denn aussieht mit Achterbahn fahren und Gipsarm.

Heute Nacht kam nun die Antwort (welche mich ehrlich gesagt ein wenig verblüfft hat) : Solange nur der Unterarm eingegipst ist und der Ellenbogen frei beweglich ist, darf mein Sohn auch mit den Achterbahnen fahren.

Da wird sich "der Kleine"  :roll: (immerhin schon 17 Jahre alt) wohl sehr darüber freuen.

"Der Kleine" deshalb, weil er einen "größeren" (älteren) Bruder hat. Von der Körpergröße sind beide jedoch gleich groß.

Jetzt fehlt nur noch die fit-to-fly-Bescheinigung, welche wir nächsten Donnerstag beim Kontrolltermin hoffentlich bekommen werden und dann passt es auch wieder.

JürgenH

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #11 am: 29.06.2010, 09:36 Uhr »
Die Bescheinigng solltet ihr auf alle Fälle dabei haben! Am besten in Deutsch und Englisch!
Die Hintergründe, weshalb das gemacht werden muss (Schwellungen) wurden bereits beschrieben.

Mit einem frischen Gips darf man nicht fliegen, aber wenn der Gips, wie in eurem Fall fast 3 Wochen (bis Pompeij) alt ist oder 5 Woche bis zum USA-Flug, ist das kein Problem. Wenn der Gips ausgetrocknet ist, dann wird der mit der Zeit lockerer. Beim Bruch müsste der Arm auch etwas geschwollen gewesen sein und dann wird um diese Armschwellung ein Gips gelegt. Die Schwellung geht zurück und der Gips ändert nicht mehr wirklich seine Form. Daher kommt das kleine bischen Platz, dass man beim Fliegen mit Gips braucht.
Beide Flüge sind also kein Thema, aber die Bescheinigung nicht vergessen. Ansonsten wird der unter Garantie von einem FB angesprochen (hatten den Fall gerade vorgestern bei uns an Bord). Sollte aber auch dann kein Problem sein, wenn der Gips schon 3 Wochen alt ist. Bei uns durfte der Passagier vorgestern mitfliegen, auch ohne Bescheinigung. Er hatte versichert, dass der Gips schon lälter sei (kann man ja auch etwas abschätzen, ob die Aussage stimmt...)

Gruß und schönen Urlaub trotzdem!
Jürgen

gurdk

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #12 am: 29.06.2010, 17:38 Uhr »
Bis JETZT war ich ja noch die Ruhe in Person, ABER nach Jürgens Erklärungen fange ich schon ein wenig an zu grübeln.

Der erste Gips wurde bereits letzte Woche gegen einen Kunstharzgips ausgetauscht. Übermorgen soll dieser dann gegen einen anderen Gips getauscht werden, mit welchem auch gebadet (Freibad o.ä.) werden kann/darf.

Am 22.07. (5 Tage vor unserem Abflug) steht dann die letzte Kontrolle mit erneutem Gipstausch (der "badefähige") an.

D.h. jeweils 5 Tage vor den Flügen gibt es einen neuen Gips, welcher sich dann wunderbar eng an der Unterarm anschmiegt. Keine lustigen Aussichten.

Werde mich übermorgen mal mit dem Arzt reden und wieder berichten.   

JürgenH

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #13 am: 29.06.2010, 21:43 Uhr »
Mach Dir mal keine Gedanken! Das klappt 100%!

Wenn der Gips beim Flug älter als 2 Tage ist, dann gibt´s keine Probleme. Er darf nur nicht frisch sein im Sinne von gerade dran gemacht.

Gruß
Jürgen

HAJler

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #14 am: 29.06.2010, 21:48 Uhr »
Jürgen wird es sowieso wissen, aber ich kann seine Ausführungen trotzdem bestätigen. :) Im Oktober 2009 war unser Venedig-Hannover-Flug 45min verspätet. Auf Nachfrage erklärte sie mir dann, dass sie leider auf dem Hinflug eine Dame mit frischem Gips in der Maschine hatte und diese nicht wieder aussteigen wollte. In dem Gepräch wurde mir gesagt, dass der Gips mindestens 24Std. alt sein müsse, damit man damit fliegen kann. Wenn du also vom Arzt das Schriftstück bekommst, sollte alles wirklich kein Problem sein! :)
Grüße
David