Aufenthalt pro Jahr max. 180 Tage - wie Du Dir die aufteilst, liegt bei Dir.
Und damit hat sich die Frage nach der Steuerpflicht auch erübrigt.
Man kann u.U. eine Verlängerung beantragen - dann stellt sich die Frage wieder: Und weil man den Antrag ja vor Ort bei der Einwanderungsbehörde stellen muß, wird sie Steuererklärungsfrage ganz schnell gestellt - weils u.U. eine Bedingung für die Genehmigung sein kann....
Toll was Du alles weist, bei meiner Ersten Reise, mit eigenem Wohnmobil, Eingeschifft in Baltimore, bekamen wir gleich 12 Monate aufgrund unseres Visums.... Von irgendwelchen Steuererklärungen etc. hat keine Einzige Einwanderungsbehörde, meist Du damit den Immigrationofficer etwa, gesprochen…
Seit 2006 reisen wir mehrmals mit Visa und den 6 Monaten in die USA ein, dabei 2008 - 2009 insgesamt 7 Monate mit Unterbrechungen und Heimflug nach Deutschland verbracht... Bisher wurde Bei keiner "Einreisebehörde" nur annähernd die Frage nach eine Steuererklärung erhoben.
Letztes Jahr reisten wir im November ein Mitte März zurück nach Deutschland und nun vom 19.April - 19.August in den USA. Voraussichtlich aber wieder Ende November Einreise um zum letzten Mal nach Mexiko zum Überwintern einzureisen.
Das alles als Deutscher Staatsbürger, mit einem B2 Visum, den in den Einreisebestimmungen steht nicht davon dass man nur 180 Tage im Jahr und wie oft einreisen darf. Sogar auf WAIVER ist die Einreise mehrmals im Jahr erlaubt....
Also, bisher hat sich bei keinem einzigen Immigrationofficer, obwohl meine Einreisedaten, dort seit Jahren im Computer hinterlegt sind, bei Delta den offiziellen Sicherheitscheck als Vielflieger absolvierte, davon 2009 zum secondary Scrennig musste, noch bei keinem einzigen Frage nach einer Steuererklärung gestellt.
Einzig bei der Eröffnung meines Bankkontos bei der BoA musste ich ein Steuer- Formular ausfüllen, da ja keine Einnahmen durch Zinsgewinn oder Aktiengeschäfte über dieses Konto getätigt werden
Nach dem Du ja anscheinend die Einzige Person hier bist die eine Ahnung davon hat, werde ich die Links oder Nachweis, Deiner Behauptung nachprüfen.
Ich habe es mir zwischenheitlich durchgelesen!!! Wenn dann trifft auf mich nur der Passus substantial presence test zu...
und dann auch nur wenn ich irgendwelche Erträge und Gewinne in den USA erziehle.... Aber das ist ja nach B2 nicht erlaubt bezw. auch garnicht beabsichtigt. !!!
if you are a nonresident alien, you must file a Form 1040NR (PDF) or Form 1040NR-EZ (PDF) if you are engaged in a trade or business in the United States, or have any other U.S. source income on which the tax was not fully paid by the amount withheld. Das das bei Personen mit einem B1 Visum ganz anders ist, stellt sich hier nicht die Frage, der Unterschied liegt im B2 Touristen Visum.....