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Autor Thema: B2 Visum Fragen zur Einreise  (Gelesen 16563 mal)

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SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #15 am: 23.04.2013, 08:32 Uhr »
Muss ich den mit einem B2 Visum ein permanente Adresse in den USA haben und kann ich z.B. ne Rundfahrt machen ohne feste Adresse ?
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

mrh400

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #16 am: 23.04.2013, 09:04 Uhr »
Hallo,
Die USA sind sogar ziemlich rigoros - US Bürger, die im Ausland (als Beispiel nehmen wir mal Deutschland) lange leben (also jahrelang) und denken, da sie ja ihr Einkommen brav in Deutschland erzielt und auch korrekt versteuert haben - müssen bei Rückkehr Einkommenssteuererklärungen in den USA nachträglich machen. Sie müssen vermutlich nichts zahlen - aber die Erklärungen machen.
einen vergleichbaren Fall habe ich im Bekanntenkreis - noch dazu ist der eher zufällig amerikanischer Staatsbürger, weil er dort geboren ist. "Erste" Staatsbürgerschaft ist aber deutsch und er lebt und arbeitet seit eh und je in Deutschland. Vor einer USA-Reise wurde er darauf aufmeksam gemacht, daß er dringend seine US-Steuererklärungen machen sollte. Zahlen mußte er letztlich auch nichts, aber es war mit unendlicher Mühe verbunden (nach seiner Aussage sind die deutschen Steuererklärungen im Vergleich dazu ein Kinderspiel, obwohl er als Freiberufler sicher mehr auszufüllen hat als der "durchschnittliche Arbeitnehmer").
Gruß
mrh400

Antje

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #17 am: 23.04.2013, 09:04 Uhr »
Natürlich kannst Du Rundreisen - das B1/B2 Visum gilt zudem 10 Jahre zur Einreise - Du mußt wahrlich nicht jedes Jahr die Zeit im gleichen Eck verbringen.

Kann allerdings sein, daß bei der Beantragung eine "Adresse" für den ersten Aufenthalt abgefragt wird - kann aber wie bei Esta auch ein Hotel oder die Adresse von Freunden sein....

SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #18 am: 23.04.2013, 09:10 Uhr »
Ok aber wie sollen dann die Steuerbehörden mich finden, wenn ich z.B. als erste Adresse ein Hotel angegeben habe und dann ne Rundfahrt mache.
Ich denke doch nicht das die Steuerbehörden einen suchen werden  :D
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

mrh400

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #19 am: 23.04.2013, 09:38 Uhr »
Dir kann z.B. trotz Visum die Einreise verweigert werden, wenn Du zuvor >180 Tage in einem Jahr im Land warst und keine Steuererklärung vorliegt.
Gruß
mrh400

SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #20 am: 23.04.2013, 09:39 Uhr »
Ok dann nur 5 Monate
 und nix Erklärung :-)
Wobei wenn ich bedenke das die New Yorker Polizei Behörden mit den anderen Behören via Computer keine Daten austauschen können, weil sie zwei völlig verschiedene Systeme haben, denke ich mal ehr das bei der Einwanderung der IO das sowieso nicht erkennen kann.

Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

mrh400

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #21 am: 23.04.2013, 09:47 Uhr »
Der erkennt in jedem Fall die >180 Tage, den Rest kann er im Second Screening "erledigen" (d.h. bei unzureichenden Erkenntnissen läßt er einen u.U. nicht rein)
Gruß
mrh400

SteveHH

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #22 am: 23.04.2013, 09:50 Uhr »
Wobei ich auch mal denke das ist eine sehr theoretische Situation
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

Salial als Gast

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #23 am: 23.04.2013, 09:52 Uhr »
Nehmt das mit den Steuererklärungen mal nicht so auf die leichte Schulter...
Meine Kinder (US/dt. Staatsangehörigkeit) haben noch nie in den USA gelebt, immer hier in D. Nur halt lange Urlaube bei der Familie usw. . Haben nur Einkommen aus DE. Steuererklärung genauso fällig (ab einem bestimmten Alter und Einkommen).
Allerdings bis zu USD 95.100,-- / Jahr keine Steuer fällig, da sie den "Foreign Earned Income Credit" in Anspruch nehmen können. Aber auch nur, wenn sie nicht über die 180 Tage im Jahr in USA kommen. Genau das gleiche gilt für nicht US-Staatsbürger die sich in den USA aufhalten.
Die US -Steuererklärung ist, wenn man sich einmal "durchgewuselt" hat, allerdings nicht sehr kompliziert. Vergleichbar mit der deutschen, wenn man nicht X Anlagen machen muss.

LG
Salial

Wilder Löwe

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #24 am: 23.04.2013, 10:06 Uhr »
Hallo,
Die USA sind sogar ziemlich rigoros - US Bürger, die im Ausland (als Beispiel nehmen wir mal Deutschland) lange leben (also jahrelang) und denken, da sie ja ihr Einkommen brav in Deutschland erzielt und auch korrekt versteuert haben - müssen bei Rückkehr Einkommenssteuererklärungen in den USA nachträglich machen. Sie müssen vermutlich nichts zahlen - aber die Erklärungen machen.
einen vergleichbaren Fall habe ich im Bekanntenkreis - noch dazu ist der eher zufällig amerikanischer Staatsbürger, weil er dort geboren ist. "Erste" Staatsbürgerschaft ist aber deutsch und er lebt und arbeitet seit eh und je in Deutschland. Vor einer USA-Reise wurde er darauf aufmeksam gemacht, daß er dringend seine US-Steuererklärungen machen sollte. Zahlen mußte er letztlich auch nichts, aber es war mit unendlicher Mühe verbunden (nach seiner Aussage sind die deutschen Steuererklärungen im Vergleich dazu ein Kinderspiel, obwohl er als Freiberufler sicher mehr auszufüllen hat als der "durchschnittliche Arbeitnehmer").

Hier wird aber etwas vermischt. Es muss unterschieden werden zwischen US-Staatsbürgern, die im Ausland leben und dort ein Einkommen erzielen und ausländischen Touristen, die sich unter 180 Tagen im Jahr in den USA aufhalten. Ein Tourist, der 179 Tage im Jahr in den USA ist und dort keine Einnahmen erzielt (was aufgrund der Visum-Situation ja auch gar nicht erlaubt wäre, Kapitalerträge lassen wir jetzt mal außen vor) wird in den USA nicht einkommensteuerpflichtig und muss auch keine Steuererklärung abgeben. Ab 180 / 181 Tagen (?) sollte man sich dann mal schlau machen, wie das genau läuft, aber bei 181 Tagen hast Du Dein Visum eh schon überzogen und dann wird es ungemütlich. Ein im Ausland lebender US-Staatsbürger, der sich 0 Tage im Jahr in den USA aufhält, muss trotzdem eine Einkommensteuererklärung machen. Allerdings scheint die Einreichung der Einkommensteuererklärung nicht wirklich überprüft zu werden. Wir haben im Bekanntenkreis zwei Fälle, wo US-Staatsbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, jedes Mal wieder mit schlechtem Gewissen in die USA fahren, aber bisher noch nie belangt wurden.
Viele Grüße
Katrin

Salial als Gast

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #25 am: 23.04.2013, 10:12 Uhr »
Deswegen hatte ich ja geschrieben:
Aber auch nur, wenn sie nicht über die 180 Tage im Jahr in USA kommen.
Genau das gleiche gilt für nicht US-Staatsbürger die sich in den USA aufhalten.

Sag deinen Bekannten, es ist nicht schlimm, die US-Steuererklärung zu machen.... hört sich echt übler an, als es ist.
Mit den US-Steuererklärungen meiner beiden Kinder bin ich jedenfalls schneller fertig als mit ihren deutschen. ;-)

LG
Salial


motorradsilke

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #26 am: 23.04.2013, 11:50 Uhr »
Gelten die 180 Tage eigentlich pro Kalenderjahr oder am Stück?
Steuererklärungen werden ja eigentlich jährlich abgegeben.
Dann wäre es ja o.k., wenn man sich z.B. vom September bis Mai in den USA aufhält.

Antje

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #27 am: 23.04.2013, 11:57 Uhr »
B1/Bs Visum:

Es ermöglicht den Aufenthalt als Geschäftsreisender (B-1 Business Visitor) oder als Tourist (B-2 Tourist Visa) für bis zu 180 Tage am Stück oder für mehrere Einreisen innerhalb eines Jahres. In der Regel werden diese Visa auf zehn Jahre erteilt, können allerdings auch auf geringere Zeiträume begrenzt werden. Dies bedeutet, dass sich Inhaber z.B. innerhalb der nächsten zehn Jahre für maximal 180 Tage im Jahr in den USA aufhalten können.

Aufenthalt pro Jahr max. 180 Tage - wie Du Dir die aufteilst, liegt bei Dir.

Und damit hat sich die Frage nach der Steuerpflicht auch erübrigt.

Man kann u.U. eine Verlängerung beantragen - dann stellt sich die Frage wieder: Und weil man den Antrag ja vor Ort bei der Einwanderungsbehörde stellen muß, wird sie Steuererklärungsfrage ganz schnell gestellt - weils u.U. eine Bedingung für die Genehmigung sein kann....

Verlängerungen des Aufenthaltes sind unter B-1 und B-2 Status von jeweils bis zu sechs weiteren Monaten möglich (also auf maximal ein Jahr). Der Antrag wird vor Ort (spätestens 45 Tage vor Ablauf des Aufenthaltsstatus) beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde gestellt.

Antje

Salial als Gast

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #28 am: 23.04.2013, 12:57 Uhr »
Und nur mal so zum Thema: wer kann an welcher "Grenze" was erkennen.....

Mein Sohn ist vor einigen Jahr nach einem Besuch bei seinem Vater in USA wieder in  FRA angekommen und wohl ganz normal durch die Passkontrolle. Ein Jahr später als wir in Düsseldorf zum Gate unseres Fluges gingen und dabei die Passkontrolle passierten, wurde er aufgehalten und wurde gebeten mitzukommen, da er sich unerlaubt seit mehr als 90 Tagen (seit seiner letzten "Einreise") in DE aufgehalten habe. Erklärungsnot!!! Alles half nichts, selbst mein dt. Pass und der Hinweis, dass er ja mein Kind sei usw. . Zum Glück hatte er seinen Personalausweis dabei und konnte sich damit als dt. Staatsbürger ausweisen (den Perso hatte er erst seit dem Jahr, keine Ahnung, was gelaufen wäre, wenn dies in den Jahren vorher passiert wäre, aber unseren Flug hätten wir wahrscheinlich verpasst). Seitdem reisen meine Kinder immer schön brav in DE mit Perso ein und aus und in USA mit US-Pass ein und aus.

Letztes Jahr wurde mein Sohn bei der Einreise in USA (am Citizen Schalter) gefragt, ob er sich bereits für den Selective Service registriert habe (muss man innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geb. gemacht haben). Als er antwortete mit, ja, haben wir letzte Woche gemacht (und das entsprach der Wahrheit!), war alles i.O. und er konnte weitergehen. Auch hier, keine Ahnung was gewesen wäre wenn nicht....

LG
Salial

winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #29 am: 23.04.2013, 18:01 Uhr »

Aufenthalt pro Jahr max. 180 Tage - wie Du Dir die aufteilst, liegt bei Dir.

Und damit hat sich die Frage nach der Steuerpflicht auch erübrigt.

Man kann u.U. eine Verlängerung beantragen - dann stellt sich die Frage wieder: Und weil man den Antrag ja vor Ort bei der Einwanderungsbehörde stellen muß, wird sie Steuererklärungsfrage ganz schnell gestellt - weils u.U. eine Bedingung für die Genehmigung sein kann....



Toll was Du alles weist, bei meiner Ersten Reise, mit eigenem Wohnmobil, Eingeschifft in Baltimore, bekamen wir gleich 12 Monate aufgrund unseres Visums....    Von irgendwelchen Steuererklärungen etc. hat keine Einzige Einwanderungsbehörde, meist Du damit den Immigrationofficer etwa, gesprochen…

Seit 2006 reisen wir mehrmals mit Visa und den 6 Monaten in die USA ein, dabei 2008 - 2009 insgesamt 7 Monate mit Unterbrechungen und Heimflug nach Deutschland verbracht...  Bisher wurde Bei keiner "Einreisebehörde" nur annähernd die Frage nach eine Steuererklärung erhoben.

Letztes Jahr reisten wir im November ein Mitte März zurück nach Deutschland und nun vom 19.April - 19.August in den USA. Voraussichtlich aber wieder Ende November Einreise um zum letzten Mal nach Mexiko zum Überwintern einzureisen.

Das alles als Deutscher Staatsbürger, mit einem B2 Visum, den in den Einreisebestimmungen steht nicht davon dass man nur 180 Tage im Jahr und wie oft einreisen darf. Sogar auf WAIVER ist die Einreise mehrmals im Jahr erlaubt....  

Also, bisher hat sich bei keinem einzigen Immigrationofficer, obwohl meine Einreisedaten, dort seit Jahren im Computer hinterlegt sind, bei Delta den offiziellen Sicherheitscheck als Vielflieger absolvierte, davon 2009 zum secondary Scrennig musste, noch bei keinem einzigen  Frage nach einer Steuererklärung gestellt.

Einzig bei der Eröffnung meines Bankkontos bei der BoA musste ich ein Steuer- Formular ausfüllen, da ja keine Einnahmen durch Zinsgewinn oder Aktiengeschäfte über dieses Konto getätigt werden

Nach dem Du ja anscheinend die Einzige Person hier bist die eine Ahnung davon hat, werde ich die Links oder Nachweis, Deiner Behauptung nachprüfen.

Ich habe es mir zwischenheitlich durchgelesen!!!   Wenn dann trifft auf mich nur der Passus  substantial presence test zu...

und dann auch nur wenn ich irgendwelche Erträge und Gewinne in den USA erziehle....   Aber das ist ja nach B2 nicht erlaubt bezw. auch garnicht beabsichtigt. !!!

if you are a nonresident alien, you must file a Form 1040NR (PDF) or Form 1040NR-EZ (PDF) if you are engaged in a trade or business in the United States, or have any other U.S. source income on which the tax was not fully paid by the amount withheld.

Das das bei Personen mit einem B1 Visum ganz anders ist, stellt sich hier nicht die Frage, der Unterschied liegt im B2 Touristen Visum.....