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Autor Thema: B2 Visum Fragen zur Einreise  (Gelesen 17500 mal)

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winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #60 am: 26.04.2013, 20:27 Uhr »
Antje, du hast Recht - und ich schließ mich dir an.

Nur noch eins: wer lesen kann - ist klar im Vorteil..... und wer dann das Gelesene noch halbwegs versteht - noch mehr!

Ich zumindest lese nirgends "incoming tax"! Ich lese: "income tax" return!
Und die "Bindung zu einem Fremdland" ist nicht gleich dem "Substantial Presence Test" ! Zwei verschiedene Paar Schuhe!
Mann - so schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Ich habe heute morgen ein Schreiben meines Finanzamtes hier erhalten - das ist wahrlich umständlicher und komplizierter geschrieben als die Pub. 519 des IRS!
Bin gespannt, ob wenigstens eine ehrliche Rückmeldung kommt wenn die Auskunft des Experten der direkt mit Austin zusammenarbeitet da ist.
Ach ja, nur am Rande: für "International Taxpayers" Belange ist das IRS Center in Philadephia zuständig - nur die Postadresse zum Einsenden der "Income Tax Returns" und Forms ist Austin!

Salial

Na ja meine Bekannter muss es auch gar nicht sooo genau wissen, aber ich denke dass er als einer der Direktoren des TAX Department für Hausbesitz und Grundstücke in Houston, schon Mittel und Wege, egal ob nun Austin oder Philadelphia zuständig ist, finden wird...

Auf der einen Seite, dürfte dabei schon ein kleiner Unterschied bestehen, dass in Euren Links, (z.B. Beispiel aus Florida), Steuerkanzleien die Klienten mit Grundbesitz in Florida vertreten, auf die Besonderheiten der TAX für Ausländer hinweisen, ebenso in den meisten von Euch genannten Links, hauptsächlich, Mexikaner und Kanadiern in den anderen Links mit bestimmten Arbeitsvisas benannt werden, nicht aber der ordinäre Deutsche Tourist mit einem B2 Visa...
Noch dazu in dem Beispiel eine Steuermitteilung einer Europäischen Steuerbehörde an eine USA Behörde sendete, was eigentlich nur dann passiert, wenn der Besteuerte in seinem Heimatland, Zweitwohnsitz, Geschäftsausgaben oder längeren Auslandsaufenthalt geltend macht...

Auf der anderen Seite möchte ich das jetzt schon genauer wissen, da ja auch bestimmte Fristen von 31 Tagen und 193 Tagen in 3 Jahre genannt werden, die immer eine Steuererklärung verlangen auch bei einer IRS 8840 Form…
Alleine schon aus Neugierde inwieweit man mit einem B2 Visa (B1/B2) seine Renten/Pensionsansprüche, Grundbesitz in Deutschland oder Aktiengewinne natürlich ebenfalls auf Deutschen Aktenmark in den USA deklarieren muss. Wobei ich dann echt gespannt bin, ob ich die, in den betreffenden Fiskaljahre, meine Betriebsausgaben wie Modernisierung, Handwerkerrechnung bei einer US Steuererklärung gelten manchen kann.

Denn unabhängig von  Eurem Expertenwissen, dürften so ziemlich alle meine Bekannten ob es sich nun um Kanadische Snowbirds oder Deutsche Langzeiturlauber handelt in die genannte Steuerfalle tappen... Wobei schon bei der Verschiffung des eigenem Wohnmobiles nach Baltimore der erste Fehler passierte, da in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung auf ein Jahr erfolgte…

Jack Black

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #61 am: 27.04.2013, 12:29 Uhr »
Da sind wohl doch einige von uns betroffen, auf die Anzahl von Tagen kommt man doch schneller als gedacht mit regelmäßigen, längeren Aufenthalten.

Kann ich mir nur schwer vorstellen, oder der Text ist vielleicht nicht richtig übersetzt, aber es wird ja so ausgeführt:

Zitat
Hält sich ein Ausländer mehr als 31 Tage im fraglichen Steuerjahr in den USA auf, und die Anzahl der Aufenthaltstage im Durchschnitt der letzten drei Jahre war gleich oder mehr als 183 Tage, erfüllt der ausländische Staatsbürger den so genannten "Substantial Presence Test"

Im Durchschnitt (nicht in der Summe) drei Jahre lang hintereinandere jedes Jahr 183 Tage (also in drei Jahren mindestens 3x183 = 549 Tage), das dürfte wohl für die wenigsten hier relevant sein.

Wenn da "Summe" statt "Durchschnitt" gemeint ist, wäre es noch vorstellbar (jedes Jahr 61 Tage im Schnitt), aber so, wie es jetzt da steht, können das nur die allerwenigsten.

mrh400

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #62 am: 27.04.2013, 13:11 Uhr »
Hallo,
Im Durchschnitt (nicht in der Summe) drei Jahre lang hintereinandere jedes Jahr 183 Tage (also in drei Jahren mindestens 3x183 = 549 Tage), das dürfte wohl für die wenigsten hier relevant sein.

Wenn da "Summe" statt "Durchschnitt" gemeint ist, wäre es noch vorstellbar (jedes Jahr 61 Tage im Schnitt), aber so, wie es jetzt da steht, können das nur die allerwenigsten.
wenn Du Dich an den authentischen Originaltext hältst, siehst Du wie das errechnet wird (ist weiter oben auch schon zitiert). Genau genommen handelt es sich weder um die Summe noch um den Durchschnitt, sondern um eine Art gewichtete Summe - die Aufenthaltstage in jedem der drei Jahre werden unterschiedlich gewichtet und dann wird die Summe gebildet:

"You will be considered a U.S. resident for tax purposes if you meet the substantial presence test for calendar year 2012 To meet this test, you must be physically present in the United States on at least:
1. 31 days during 2012, and

2. 183 days during the 3-year period that includes 2012, 2011, and 2010, counting:

a. All the days you were present in 2012, and
b. 1/3 of the days you were present in 2011, and
c. 1/6 of the days you were present in 2010. "


Ein Beispiel wird auch gleich mitgeliefert:

"Example.

You were physically present in the United States on 120 days in each of the years 2010, 2011, and 2012. To determine if you meet the substantial presence test for 2012, count the full 120 days of presence in 2012, 40 days in 2011 (1/3 of 120), and 20 days in 2010 (1/6 of 120). Because the total for the 3-year period is 180 days, you are not considered a resident under the substantial presence test for 2012."


=> mit vier vollen Monaten im Jahr bewegt man sich im Grenzbereich; sind Februare dabei, ist alles ok; handelt es sich jeweils um Oktober - Januar, ist man drüber. Man kann keinesfalls mit Durchschnitten rechnen, sondern es kommt stark auf die Verteilung an: Durchschnitt 120 gemäß Beispiel => 180 = unschädlich; Durchschnitt 120 bei 60 in 2012, 120 in 2011 und 180 in 2010 => 130 = unschädlich; dreht man die Aufenthalte um, also 180 in 2012, 120 in 2011 und 60 in 2010 => 230 = schädlich
Gruß
mrh400

winki

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #63 am: 28.04.2013, 03:54 Uhr »
Wenn's denn so ist, ist man schnell darüber, zu mindest habe ich das so in Foren von Kanadische Snowbirds gelesen, die sich in den Wintermonaten in den USA aufhalten. Denn es wird scheinbar nicht nur die 183 Tage gerechnet sondern auch bezogen auf einen 3 Jahres Rhythmus... wobei dabei weit weniger Tage gelten.

Allerdings habe ich auch immer wieder nur Beispiele in verschiedene offizielle gov Links gefunden die hauptsächlich für Mexikaner und Kanadier gelten die aber aus Steuerrechtlicher US Sicht anders behandelt werden wie Europäer... Einschränkend dazu ist aber immer die Rede von Besitzern von Wohneigentum in den USA, nicht jedoch von Snowbirds die mit eigenem Wohnmobil reisen.

Bei der Steuerlichen Beurteilung ging es auch immer um  Renten/Pensionsfonds sonstige Gewinne durch Vermietung (z.B. Wohneigentum in den USA), Aktiengeschäfte und sonstige Beteiligungen die in erster Linie aber in den  USA angefallen sind.

Wobei eindeutig die Besteuerung im Heimatland durch Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen war.

Trotzdem ist es nach meinen bisherigen Wissenstand wohl anzuraten wenigstes die Form 8044 auszufüllen um eine sofortige Annullierung des Visa mit Einreiseverbot durch die Steuerbehörde auszuschließen.

salial

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Re: B2 Visum Fragen zur Einreise
« Antwort #64 am: 21.06.2013, 10:49 Uhr »
@Winki:
Lässt du uns bei Gelegenheit noch an der Antwort deines Bekannten vom IRS teilhaben?

LG
Salial