Josie, nicht die Haelfte auslassen...
4. As of January 1, 2000, a child born in Germany to non-German parents automatically acquires German citizenship at birth by jus soli if: (1) at least one parent had lived legally in Germany for at least eight years prior to the birth; (2) at the time of the birth, that parent had a permanent residence permit (either an Aufenthaltsberichtigung or, for the three years prior to the birth, an unbefristete Aufenhaltserlaubnis). Note that:
a. The child must choose between German nationality and the nationality of his/her parents before he/she turns 23 years of age, unless it is legally impossible for him/her to give up his/her parents' nationality, in which case he/she must apply to the German authorities for dual nationality before turning 21.
Deine Mutter ist Deutsche, nur Dein Vater ist non-citizen. Das gilt fuer Dich doch nicht. Dieser Passus bezieht sich auf Kinder, deren Eltern beide Auslaender sind, die Kinder aber in Deutschland zur Welt kamen.
Richtig ist, dass Du bei
Einbuergerung die amerikanische Staatsbuergerschaft abgeben muesstest.
Du bist aber deutsch durch Abstammung. Bei Dir ginge es darum nicht um eine Einbuergerung, sondern um die Anerkennung, dass Du Deutsche durch Deine deutsche Mutter bist. Das Problem ist, dass vor Mitte der 70er eine deutsche Mutter ihre Staatsbuergerschaft an ihre Kinder nicht weitergeben konnte. Das Gesetz wurde dann geaendert. Die Frage fuer Dich ist, was passierte mit den Kindern die vorher geboren wurden? Pech gehabt? Oder konnte/kann nachtraeglich noch die Abstammung geltend gemacht werden?
Vielleicht nein, aber dann weisst Du es mit Sicherheit. Wenn doch, dann waerst Du von Geburt an auch Deutsche und Du muesstest die amerikanische Staatsbuergerschaft nicht abgeben, weil es keine neue Einbuergerung ist.
Capisce?