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Autor Thema: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch  (Gelesen 3360 mal)

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Tinerfeño

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Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
« Antwort #15 am: 06.07.2014, 08:54 Uhr »
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Auch bei unbezahlter Beschäftigung, z. B. Praktikum, darf man in den USA nicht ohne Visum arbeiten.
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TheHonk

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Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
« Antwort #16 am: 06.07.2014, 11:21 Uhr »
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Und doch wird es ausreichend praktiziert und wenig kontrolliert.
Nehmen wir z.B. mal die großen Tattoo-Conventions wie die Ink ´n´Iron: http://ink-n-iron.com/

Tätowierkünstler aus aller Welt arbeiten dort für teilweise viel Geld dafür aber ohne Visum.  :wink:

btw... Warum werden eigentlich die -meist- europäischen Musiker, die im Hofbräuhaus Las Vegas auftreten nach ziemlich genau drei Monaten "ausgetauscht"...?
Everybody´s got a Butt...
... And a Point of View...


Denver

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Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
« Antwort #17 am: 06.07.2014, 11:48 Uhr »
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Das wird zwar immer behauptet. Tatsache ist, dass es jede Menge Ausnahmen dazu gibt. Unter B Visum oder Visa Waiver gibt es jegliche Möglichkeiten.

z. B. Service Engineer, Speaker, Selling, Business Venture, Conference, Researcher usw. und ebenso Professional Entertainers.



In general, a professional entertainer requires an O or P visa to perform in the United States regardless of the amount or source of compensation, or whether the services will involve a public appearance. However, a B-1 visa may be appropriate in the following circumstances:

• The entertainer is participating in a cultural program sponsored by the sending country; he or she will be performing before a nonpaying audience; and, all expenses, will be paid by the member’s government; or

• The entertainer is participating in a competition for which there is no remuneration, other than a prize (monetary or otherwise) and expenses.




Zu lesen bei US Embassy London unter B1 Visa. Diese Ausnahmen gelten auch für Visa Waiver Berechtigte, wo ein B Visum erst bei Aufenthalten über 90 Tage hinaus notwendig ist. 

dschlei

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Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
« Antwort #18 am: 06.07.2014, 15:24 Uhr »
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Und doch wird es ausreichend praktiziert und wenig kontrolliert.
Nehmen wir z.B. mal die großen Tattoo-Conventions wie die Ink ´n´Iron: http://ink-n-iron.com/

Tätowierkünstler aus aller Welt arbeiten dort für teilweise viel Geld dafür aber ohne Visum.  :wink:

btw... Warum werden eigentlich die -meist- europäischen Musiker, die im Hofbräuhaus Las Vegas auftreten nach ziemlich genau drei Monaten "ausgetauscht"...?
Und sollten der Immigration Service und oder die Steuerbehoerden mal da ne Razzia machen, sind diese Leute genauso in Abschiebungshaft wie die Mexikaner, die illegal arbeiten.  Dazu werden dann langjaehrige Einreiseverbote verhaengt.  Eventuell sehen sich diese Tattooer als ueber dem Gesetz stehend?  Und dann erwischt es sie mal, und es wird ueber das boese Amerika geschimpft!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Kar98

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Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
« Antwort #19 am: 06.07.2014, 15:46 Uhr »
Ja, in den USA ist jegliches Arbeiten gegen Entlohnung, auch wenn diese Entlohnung nur "Kost und Logis" beihaltet, ohne entsprechendes Visum illegal.

Das wird zwar immer behauptet. Tatsache ist, dass es jede Menge Ausnahmen dazu gibt. Unter B Visum oder Visa Waiver gibt es jegliche Möglichkeiten.

z. B. Service Engineer, Speaker, Selling, Business Venture, Conference, Researcher usw. und ebenso Professional Entertainers.



In general, a professional entertainer requires an O or P visa to perform in the United States regardless of the amount or source of compensation, or whether the services will involve a public appearance. However, a B-1 visa may be appropriate in the following circumstances:

• The entertainer is participating in a cultural program sponsored by the sending country; he or she will be performing before a nonpaying audience; and, all expenses, will be paid by the member’s government; or

• The entertainer is participating in a competition for which there is no remuneration, other than a prize (monetary or otherwise) and expenses.




Zu lesen bei US Embassy London unter B1 Visa. Diese Ausnahmen gelten auch für Visa Waiver Berechtigte, wo ein B Visum erst bei Aufenthalten über 90 Tage hinaus notwendig ist. 

Alter, wenn du nicht lesen kannst, oder kein Englisch kannst, dann musst du die Goschn halten. Visa Waiver ist für Touris, und nur für Touri-Zwecke, und kann nicht in was anderes umgewandelt werden, weder während, noch nach 90 Tagen, außer du heiratest einen US-Bürger.

Und in dem von dir zwar kopierten, aber nicht verstandenen Text steht selbst, daß man auf jeden Fall ein Visum braucht. Kommt eben nur drauf an, welches. O oder P, oder vielleicht B-1. Von irgendwelchen Ausnahmen steht da genau gar nix.

freddykr

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Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
« Antwort #20 am: 06.07.2014, 17:06 Uhr »
Alter, wenn du nicht lesen kannst, oder kein Englisch kannst, dann musst du die Goschn halten. Visa Waiver ist für Touris, und nur für Touri-Zwecke, und kann nicht in was anderes umgewandelt werden, weder während, noch nach 90 Tagen, außer du heiratest einen US-Bürger.

Das ist nicht korrekt. VWP geht in gewissen Grenzen auch für Business.
http://travel.state.gov/content/visas/english/visit/visa-waiver-program.html
Viele Grüße,
Danilo


Tinerfeño

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Re: J1 Visum bzw. Arbeitsvisum und persönliches Gespräch
« Antwort #21 am: 06.07.2014, 18:44 Uhr »
Alter, wenn du nicht lesen kannst, oder kein Englisch kannst, dann musst du die Goschn halten. Visa Waiver ist für Touris, und nur für Touri-Zwecke, und kann nicht in was anderes umgewandelt werden, weder während, noch nach 90 Tagen, außer du heiratest einen US-Bürger.

Das ist nicht korrekt. VWP geht in gewissen Grenzen auch für Business.
http://travel.state.gov/content/visas/english/visit/visa-waiver-program.html

Genau so ist es. Wenn man zum Beispiel dienstlich zu einer Konferenz o. ä. fährt/fliegt.

P.S.: Das Niveau und der Respekt hier im Forum nimmt mit der Zeit auch nach und nach ab.
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