Hallo,
wenn man aus der BRD Sachen mitnimmt, die man hier gekauft hat und nun dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland bringt, bekommt man doch auf Antrag die Mehrwertsteuer an der Grenze zurück.
Weiß jemand genau, wie das geht? Wer ist da überhaupt zuständig - Zoll oder "Finanzamt"?
Habe mal hier die Suche und Google bemüht, bin aber nicht daraus schlau geworden.