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Wenn du es vorher nur einmal benutzt ist es sowieso gebraucht und somit nicht zollpflichtig.
Für den Einkauf (in diesem Fall Parfüm) fällt ja kein Zoll an, da es "Duty Free" gekauft wurde.
Das ist doch quatsch...
Dennoch zählt beim Zoll nur, wo etwas erworben wurde und ob es nach D eingeführt wird und nicht, ob es in der Vergangenheit bereits benutzt wurde.
Habe ich den Hinweis der TSA richtig verstanden, dass ich die Artikel im Handgepäck, welche zuvor im Duty Free Shop JFK erworben wurden, in einem speziellen Beutel mitführen muss, um nicht in Amsterdam Gefahr zu laufen, diese Artikel beim Anschlussflug nach Düsseldorf zu "entsorgen" ?
in einem speziellen Beutel mitführen muss, um nicht in Amsterdam Gefahr zu laufen, diese Artikel beim Anschlussflug nach Düsseldorf zu "entsorgen" ?
Nicht eingecheckte, zollfrei an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union gekaufte Flüssigkeiten, werden auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol beschlagnahmt – auch, wenn die Artikel versiegelt sind.