Hallo,
Ich habe im Jahr 1990 (also vor 15 Jahren) mein Visum um ein halbes Jahr überzogen. Nun möchte ich zum ersten Mal wieder in die USA reisen um dort Urlaub zu machen. Muss ich mit einer Ausweisung rechnen oder ist der Gesetzesbruch verjährt? Soll ich mir sicherheitshalber ein Visum besorgen? Wenn ja, sollte ich dann auf dem Formular angeben, dass ich mein Visum damals überzogen habe?
Falls jemand diesbezüglich irgendwelche Erfahrungen hat oder genaueres weiß, wäre das super...
CU