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Autor Thema: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft  (Gelesen 6974 mal)

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co.0b

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Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« am: 09.12.2011, 13:07 Uhr »
Hallo liebe User,

demnächst fliege ich in die USA (NYC). Ich besitze eine doppelte Staatsbürgerschaft - deutsch / us amerikanisch. Ich bin zwar in den USA geboren, war aber seit kurz nach meiner Geburt nicht mehr dort... d.h. ich fliege im endeffekt zum ersten mal in die USA.

Nicht-Staatsbürger der USA müssen ja vor der Einreise sich anmelden, o.ä. - muss ich das auch mit meiner doppelten Staatsbürgerschaft? Bzw. muss ich überhaupt jemanden sagen, dass ich eine habe und nur mit dem us amerikanischen fliegen?

Ich bin oft mit beiden oder nur dem us amerikanischen oder nur mit dem deutschen in verschiedene Länder geflogen - dabei gabs nie Probleme. Ganz im Gegenteil... es war meist sogar vorteilhaft, den einen oder andere - sogar beide dabei zu haben.
Aber ich weiß nicht wie der aktuelle Stand ist - daher würde ich mich über eure Hilfe freuen.  :D

MfG

Coob

atecki

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #1 am: 09.12.2011, 13:18 Uhr »

Nicht-Staatsbürger der USA müssen ja vor der Einreise sich anmelden, o.ä. - muss ich das auch mit meiner doppelten Staatsbürgerschaft? Bzw. muss ich überhaupt jemanden sagen, dass ich eine habe und nur mit dem us amerikanischen fliegen?

Hi Coob,

als US-Staatsbürger mußt Du in die USA mit Deinem US-Pass einreisen, bei der Einreise nach Deutschland mußt Du mit Deinem deutschen Pass einreisen. Also beide Pässe mitnehmen ;-)

Viele Grüße

Axel

Soulfinger

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #2 am: 09.12.2011, 13:26 Uhr »
. . . und bei der Einreise in die USA bitte in die "US-Citizens" Reihe einordnen!
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

co.0b

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #3 am: 09.12.2011, 15:15 Uhr »
Hi Zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Dann werde ich wohl, glücklicherweise, keine großartigen Formalitäten ausfüllen müssen.

Danke!

MfG

dschlei

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #4 am: 11.12.2011, 05:30 Uhr »
Hi Zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Dann werde ich wohl, glücklicherweise, keine großartigen Formalitäten ausfüllen müssen.

Danke!

MfG
Ich hoffe, Du hast auch jedes Jahr schoen Deine US Steurerklaerung gemacht, und Dich, als Du 18 wurdest, fuer den Selective Service angemeldet!
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co.0b

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #5 am: 27.01.2012, 17:34 Uhr »
Hi dschlei,

meine Informationen nach ist der Selective Service lediglich für us amerikaner mit ständigem Wohnsitz in des USA. Ich gehe auch davon aus, dass das gleiche für die Steuererklärung gilt.

Oder liege ich da falsch?

MfG

mrh400

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #6 am: 27.01.2012, 17:51 Uhr »
Hallo,
... lediglich für us amerikaner mit ständigem Wohnsitz in des USA. Ich gehe auch davon aus, dass das gleiche für die Steuererklärung gilt.

Oder liege ich da falsch?
da liegst Du wohl falsch; ein Bekannter von mir, der in den USA geboren ist, aber keinerlei Einkommen von dort bezieht, hat kürzlich umfangreiche Steuer-Nacherklärungen für den US-Fiskus geschrieben (und in dem Zusammenhang über die im Vergleich zu unseren Steuererklärungen nochmals stark gesteigerte Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit gestöhnt) - heraus kam übrigens nichts (im Sinne einer Zahlungspflicht), außer daß er guten Gewissens die Einreise antreten konnte.

Das sagt die US-Botschaft dazu unter den FAQ (was im übrigen die beklagte Kompliziertheit des Systems bestätigt):
"8. Ich bin im Ausland lebender amerikanischer Staatsbürger ohne amerikanisches Einkommen, aber mit einem beträchtlichem ausländischem Einkommen. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Amerikanische Staatsbürger müssen ihr Einkommen weltweit auf ihrer amerikanischen Steuererklärung angeben. Wenn Sie Einkommensteuer im Ausland bezahlen, kommen Sie für eine Steueranrechnung in Frage. Publikation 514 erläutert, wie diese ausländische Steueranrechnung berechnet wird.
Darüber hinaus können Sie auch für eine Steuerbefreiung für ausländische Arbeitseinkünfte. Die Voraussetzungen und die auszufüllenden Formulare werden in IRS-Publikation 54 erläutert.

9. Ich bin amerikanischer Staatsbürger, habe jedoch ein geringes Einkommen. Muss ich eine Steuererklärung ausfüllen?

Das hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Ob Sie eine Steuerklärung abgeben müssen oder wenden Sie sich an die IRS.

11. Ich bin ein seit mehreren Jahren im Ausland lebender amerikanischer Staatsbürger und wusste nicht, dass ich eine amerikanische Steuererklärung abgeben muss. Was soll ich jetzt machen?

Als amerikanischer Staatsbürger oder Ausländer, mit einem unbegrenzten Aufenthaltsrecht (Inhaber einer gültigen Green Card) sind sie verpflichtet, für jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben, in dem Ihr Einkommen über der Mindesteinkommengrenze liegt. Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, Ihre Einkünfte im Ausland bezogen wurden und Sie sich für den Freistellungsantrag (Foreign Earned Income Exclusion) entscheiden, sollten Sie zunächst die Steuererklärung für das laufende Jahr und die beiden vorherigen Jahre abgeben. Sie können das Foreign Earned Income Exclusion für Ihre Steuererklärung wählen, wenn nach Abzug der im Ausland bezogener Einkünfte keine Bundeseinkommensteuerzahlungen ausstehen. Sollten nach dem Exclusion noch Bundeseinkommensteuerzahlungen ausstehen, können Sie in Ihrer Einkomensteuererklärung die Foreign Earned Income Exclusion für den oben beschriebenen Zeitraum wählen, vorausgesetzt die IRS bemerkt , dass Sie versäumt haben das Foreign Earned Income Exclusion anzuwenden.. Oben auf der ersten Seite von Formular 1040 tippen oder schreiben Sie leserlich in Druckbuchstaben:

"Filed pursuant to Section 1.911-7(a)(2)(i)(D)."

Wenn nach der Anrechnung der Freistellung im Ausland bezogener Einkünfte noch Einkommensteuerzahlungen ausstehen und die IRS bemerkt hat, dass Sie die Exclusion nicht gewählt haben, müssen Sie die Stellungnahme der IRS zu einem im Einzelfall unterbreiteten Sachverhalt nach den steuerrechtlichen Bestimmungen 92-85 (durch die Bestimmungen 93-28 geändert) beantragen. Wenn für eines dieser Jahre eine Steuerpflicht besteht, sollten Sie normaleweise Steuererklärungen für zwei zusätzliche Jahre (also für insgesamt fünf Jahre) abgeben. Anträge für vorherige Jahre finden Sie auf der Website: www.irs.gov "Central 1040” zum herunterladen."
Gruß
mrh400

Floriana

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #7 am: 27.01.2012, 17:56 Uhr »
meine Informationen nach ist der Selective Service lediglich für us amerikaner mit ständigem Wohnsitz in des USA.

Nein.

Zitat
DUAL NATIONALS
Dual nationals of the U.S. and another country are required to register, regardless of where they live, because they are U.S. nationals.

Quelle: http://www.sss.gov/FSwho.htm

Ich gehe auch davon aus, dass das gleiche für die Steuererklärung gilt.

Oder liege ich da falsch?

Ja, liegst Du.

Zitat
If you are a U.S. citizen or resident alien, the rules for filing income, estate, and gift tax returns and paying estimated tax are generally the same whether you are in the United States or abroad. Your worldwide income is subject to U.S. income tax, regardless of where you reside.

Quelle: http://www.irs.gov/businesses/small/international/article/0,,id=97324,00.html

Floriana

dschlei

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #8 am: 27.01.2012, 18:06 Uhr »
Und bei Selected Service habe ich noch das hier gefunden

http://en.wikipedia.org/wiki/Selective_Service_System
Da kann man sehen, dass Du noch bis zum 28 Lebensjahr Zeit hast, dich anzumelden.  Wenn du nicht angemeldet bist, kann das rechtliche und finanzielle Nachteile fuer Dich haben.
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Dreamer

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #9 am: 27.01.2012, 18:21 Uhr »
Man kann übrigens nach Deutschland aus USA auch mit dem Personalausweis wieder einreisen bzw ausreisen. Man muss sich also nicht zwingend noch den deutschen Pass machen lassen, wenn man einen US Pass hat. Zumindest hatten die deutschen Grenzbeamten nichts dagegen einzuwenden, dass meine Tochterr das so gemacht hat.

co.0b

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #10 am: 27.01.2012, 18:57 Uhr »
Danke für eure Antworten!

Meint ihr, dass ich dazu umfangreich in den US Botschaften darüber informiert werden kann und dort die nötigen Formalitäten bekomme?

Bei Passbeantragungen wurde ich in der Botschaft nie über solche Dinge informiert bzw. habe ich dort nie etwas in dieser Richtung gelesen/ gehört.

Whatever... schön es jetzt zu wissen...


Floriana

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #11 am: 27.01.2012, 19:27 Uhr »
Meint ihr, dass ich dazu umfangreich in den US Botschaften darüber informiert werden kann und dort die nötigen Formalitäten bekomme?

Die Registrierung für den Selective Service geht online: http://www.sss.gov/FSregist.htm

Steuerformulare bzw. - informationen gibt es online beim IRS. Siehe Link in meiner Antwort oben.

Bei Passbeantragungen wurde ich in der Botschaft nie über solche Dinge informiert bzw. habe ich dort nie etwas in dieser Richtung gelesen/ gehört.

Schau mal in Deinen US-Pass. Der Hinweis auf die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, steht in meinem aktuellen Pass auf Seite 28 unter Punkt D.

Floriana


co.0b

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #12 am: 27.01.2012, 19:58 Uhr »
Alles klar!

Danke euch Allen!

co.0b

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #13 am: 27.01.2012, 20:41 Uhr »
Ach... eine Frage fällt mir da noch ein.

Sagen wir mal ich kümmere mich asap um die Steuer und dem Selective Service. Es wird aber sicherlich eine Weile brauchen bis das ganze bearbeitet wird und abgeschlossen ist.
Was erwartet mich dann bei einem Besuch in den Staaten, wenn bis dahin nicht alles erledigt ist (Flug ist Ende März)?

dschlei

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Re: Einreise USA mit doppelter Staatsbürgerschaft
« Antwort #14 am: 27.01.2012, 22:28 Uhr »
Ach... eine Frage fällt mir da noch ein.

Sagen wir mal ich kümmere mich asap um die Steuer und dem Selective Service. Es wird aber sicherlich eine Weile brauchen bis das ganze bearbeitet wird und abgeschlossen ist.
Was erwartet mich dann bei einem Besuch in den Staaten, wenn bis dahin nicht alles erledigt ist (Flug ist Ende März)?

Hoechstwahrscheinlich erwartet Dich nichts.  Wenn Du ausdruecklich gefragt wirst, sagst Du, dass Du dann und dann alle Unterlagen eingereicht haettest.
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