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Autor Thema: ER Rechnung aus den USA  (Gelesen 4154 mal)

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Salial als Gast

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Re: ER Rechnung aus den USA
« Antwort #15 am: 22.05.2012, 15:15 Uhr »
Ich hatte einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren.
Am Tag der Ankunft in USA einen Ausschlag auf beiden Füßen bekommen, am nächsten Tag die Beine von unten nach oben langsam immer dicker geworden - angeschwollen. Also in den ER - Ablauf so wie in USA halt üblich, angemeldet, warten, Bändchen um Arm (damit man nicht verloren geht  :wink:) Temperatur und Blutdruck messen, allgemeine Gesundheitsfragen, Fragen nach Allergien usw., warten, Blutentnahme, warten (klar, die im Labor haben nicht auf mein Blut gewartet und sonst nichts zu tun), Blutergebnisse besprochen (war alles ok), Rezept bekommen für Medikamente und nach ein paar Stunden wieder gegangen.
Bei der Anmeldung habe ich die Adresse meiner Freundin und meine Heimatadresse angegeben sowie alle zusätzlichen Informationen die gewünscht waren. Unterschrieben habe ich auch ein paar Seiten Papier, u.a. dass mir die Behandlung in Rechnung gestellt werden darf - logisch! Auch wurde ich darüber aufgeklärt, dass ich u.U. mehrere Rechnungen von verschiedenen Stellen (Labor usw.) bekommen würde - auch ok! Mir soll ja geholfen werden! Und mit dem zusätzlichem Wissen, dass ich von der AuslandsKV wohl alles erstattet bekommen werde, war das für mich eh kein Problem.
Auf meine Frage, ob ich per KK bezahlen soll oder kann, kam die klare Antwort, nein, wird per Rechnung erledigt.
 Jedenfalls habe ich damals nach meiner Rückkehr schon mit der AuslandsKV telefoniert und die sagten mir, dass ich ihnen die Rechnungen nach Erhalt schicken sollte, sie würden sich dann direkt um die Bezahlung kümmern. Nur meine Belege für die Medikamente habe ich direkt eingereicht und diese wurden an mich erstattet (hatte sie ja auch bereits bezahlt). Bis die Rechnungen dann kamen, war ich schon relativ lange wieder zu Hause, können durchaus 1 -2 Monate gewesen sein. Vielleicht hab ich die Unterlagen noch, müsste ich mal nachschauen.
Habe sie an die AuslandsKV geschickt und einiges später einen Beleg vom KH in USA erhalten, dass die Rechnungen bezahlt wurden.
Also für mich absolut geringer Aufwand - fand ich damals einen tollen Service der Versicherung.

Um ehrlich zu sein, gab es für mich bei der ganzen Sache keinerlei Grundlage für Diskussionen. Bestimmte Dinge werden dort anders gehandhabt als hier in DE - und daran habe ich mich zu halten. Ob die jetzt USD 500,-- für 3 Tabletten berechnen? Wird schon so stimmen. Ich habe bei einem früheren Besuch in USA (2001) die Diagnose Lyme's Syndrom erhalten (Borreliose)... die verordneten Medikamente kosteten damals um die USD 800,-- für 2 Wochen. Auch in DE sind manche Medikamente extrem teuer - andere wieder nicht. Ist halt so.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Rechnungen ans KH bzw. Labor usw. bezahlen müsste und dann von der Versicherung erstattet bekomme. War nicht so - lt. Versicherung erstatten sie nur an mich, wenn ich direkt im Ausland in Vorleistung gehen muss. Wenn auf Rechnung, dann erledigen sie das direkt.

Auch damals waren es an die Tausend USD die berechnet wurden - war sicher so in Ordnung und nach deren Gebührensystem korrekt. Ist doch für mich kein Grund um irgendwelche Diskussionen mit KHangestellten anzufangen. Allerdings habe ich auch nicht gefragt, ich habe angegeben, dass ich eine Versicherung in DE habe die mir die Kosten ersetzt und gut wars.

Also, wende dich mit deiner Fall-Nr. o.ä. an das Krankenhaus - per e-mail dürfte ja kein Problem sein. Erkläre, dass bis dato bei dir noch keine Rechnung eingegangen ist. Gebe sicherheitshalber nochmals deine korrekte Anschrift in DE durch. Bitte um Rückmeldung, was Sache ist. Dann wirst du schon was hören.

Wobei ich jetzt natürlich davon ausgehe, dass du die Rechnung(en) bezahlen willst.
Und nicht nur von uns hören willst, keine Rechnung - kein Problem (bei einer nächsten Einreise).

LG
Salial

mrh400

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Re: ER Rechnung aus den USA
« Antwort #16 am: 22.05.2012, 15:43 Uhr »
Hallo,
Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Rechnungen ans KH bzw. Labor usw. bezahlen müsste und dann von der Versicherung erstattet bekomme. War nicht so - lt. Versicherung erstatten sie nur an mich, wenn ich direkt im Ausland in Vorleistung gehen muss. Wenn auf Rechnung, dann erledigen sie das direkt.
das wird offensichtlich unterschiedlich gehandhabt. Bei mir wollte das KH direkt mit der Versicherung abrechnen und hatte alle dazugehörigen Daten von mir erhalten. Auf meine Schadensmeldung hin hat mir dann die ADAC-KrV mitgeteilt, daß sie keinesfalls direkt abrechnen, sondern ich die Rechnungen begleichen und anschließend einreichen müsse => intensive Mailkorrespondenz mit dem KH, um die Rechungen wieder auf mich "umzupolen".
Gruß
mrh400

Salial als Gast

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Re: ER Rechnung aus den USA
« Antwort #17 am: 23.05.2012, 09:01 Uhr »
Scheint jede Versicherung anders zu handhaben.
Jedenfalls bin ich mit meiner sehr zufrieden. Ich habe sie seit Jahren und - ehrlich gesagt - noch nie verglichen, ob es woanders evtl. günstiger ist. Es wird jedes Jahr der Beitrag abgebucht und wir sind versichert.

LG
Salial

motorradsilke

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Re: ER Rechnung aus den USA
« Antwort #18 am: 23.05.2012, 11:22 Uhr »
Hallo,
Und es gibt durchaus auch Beihilfen, die Behandlungen außerhalb Europas zahlen, auch wenn es keine Dienstreise ist. Die entsprechenden Beihilfevorschriften werden von den Ländern erlassen, wenn man Landesbeamter ist.
sorry, ja - ich wußte ehrlich gesagt nicht, daß es Länder gibt, die das noch nicht gestrichen haben. Aber nach meiner Erinnerung gibt es für Behandlungen im Ausland Beihilfe immer nur in der Höhe, in der die Kosten auch in D angefallen wären.

So, ich hab mal nachgesehen:
Berlin zahlt bis 1000 € in voller Höhe, darüber in der Höhe, die im Inland angefallen wäre (natürlich immer nur in Höhe des entsprechenden Beihilfesatzes und mit den entsprechenden Abzügen).