Ich habe die Vermutung, dass die Daten im Hintergrund schon nach der ersten Eingabe geprüft werden, wenn man sie sich noch einmal zur Überprüfung anzeigen lässt! Also vor der endgültigen Absendung.
Müsste Schritt 3 sein! Bei uns hat es am Samstag jedenfalls nicht mal eine Sekunde gedauert vom abschicken bis zur Bestätigung.
Mal was anderes: Ist euch eigentlich aufgefallen, dass Frage g) in der deutschen Übersetzung verunglückt ist? Da heißt es "Antrag auf Schutz vor Straffreiheit", was natürlich quatsch ist, da Antrag auf Schutz vor Strafverfolgung gemeint ist (Original in englisch: imunity from prosecution). Habe das mal an die Botschaft gemailt. Mal schaun, ob sie sich die Mühe machen der Mail nachzugehen.