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Autor Thema: ESTA - Electronic System for Travel Authorization  (Gelesen 518432 mal)

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Klaus-P

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Re: ESTA
« Antwort #450 am: 17.02.2009, 16:54 Uhr »
Mit Umlauten lässt sich der Antrag nicht! abschicken, sobald man die nächste Seite aufruft, wird man sofort "zurückgeschickt" mit dem Hinweis die Angaben nochmals zu überprüfen.

magnum

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Re: ESTA
« Antwort #451 am: 17.02.2009, 17:12 Uhr »
Machts doch nicht so kompliziert.

Wenn man Umlaute oder Sonderzeichen eingibt, wird der Antrag erst gar nichts ins System übermittelt.

Davidc

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Re: ESTA
« Antwort #452 am: 17.02.2009, 17:54 Uhr »
Kurz mal OT:

Als ich die Reisepässe gestern abgeholt habe (an der Information der Stadt) hat die Dame unsere alten Reisepässe ungültig gestempelt. Im Eifer des Gefechtes - so schnell konnte ich gar nicht reagieren - stempelte sie auch einen der Kinderausweise ungültig. Auf meinen Einwand ob dies denn so korrekt wäre wurde sie unsicher. Auf Nachfrage bei einer Kollegin stellte sich dann heraus, dass dies nicht korrekt ist. Das wäre so, als ob sie meinen Personalausweiss üngültig gestempelt hätte.

Sie stellt dann erleichtert fest, dass der Kinderausweiss sowieso in ein paar Monaten abgelaufen wäre. Mir war das aber egal, da ich jede Woche mehrfach mit den Kindern ins Ausland fahren muss, da die dort Sport treiben und Training / Wettkämpfe haben. Der Kinderausweis passte immer schön gefaltet ins Portmonaie und ich brauchte nie dran zu denken.

Die Dame wusste nicht weiter ("Ich mache nur die Ausgabe") (Nee ist schon klar, und nebenbei stempel ich noch UNGÜLTIG in aktuelle Ausweisdokumente) und riet mir, mich heute morgen mal an die Fachabteilung zu wenden. 

Gesagt, getan: "Dumm gelaufen", "Kann man nichts machen" ...... Meine Idee den Ausweis wieder mit einem Stempel "Doch gültig" zu versehen, oder ein Dokument auszustellen aus dem hervorgeht, dass es ein Versehen war etc., alles nicht machbar, ungültig ist ungültig. Aber der ist doch gar nicht ungültig sagte ich, der Ungültig-Stempel in dem Ausweis ist das einzige ungültigte. Vom Prinzip her gab er mir recht, aber jetzt da er im Ausweis drin ist, ich er - Versehen hin oder her - gültig und der Ausweis ungültig.

Lösung: Entweder jetzt immer den Reisepass mitnehmen, einfach ohne fahren und sehen dass man auch weiterhin nicht kontrolliert wird, oder einen Personalausweis beantragen. Hatten wir sowieso in ein paar Monaten vor, nur nicht jetzt bevor wir Donnerstag ein paar Tage auf Karnevals-Flucht im Ausland sein werden.

War zwar jetzt etwas OT, aber soviel zu unseren Behörden.

Gruß Volker

Hallo Voker,

warum lässt du dir nicht - natürlich auf Kosten der Behörde - einen neuen Kinderausweis ausstellen? Dazu wäre sie auch verpflichtet.
Immerhin liegt hier offenbar eindeutig ein Fehler seitens des Amtes vor.

wuender

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Re: ESTA
« Antwort #453 am: 17.02.2009, 20:04 Uhr »
Ich. Ich kann gerne mal heute Abend zu Hause in meinen Unterlagen nachschauen, ob ich meinen Nachnamen mit Umlaut oder in Umschrift eingegeben habe. Die Genehmigung zur Anreise habe ich jedenfalls sofort erhalten.

Auch wenn die Frage fast schon bis zur Erschöpfung geklärt wurde, hier noch der Vollständigkeit halber: Ich habe meinen Nachnamen ohne Umlaut eingegeben bzw. den Umlaut in Umschrift (also "ae", "oe", bzw. "ue").

Schöne Grüße,
Dirk

BigDADDY

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Re: ESTA
« Antwort #454 am: 18.02.2009, 16:35 Uhr »
Liebe Mitreisende,

wenn ich ein Visum R B1/B2 R I habe, kann ich doch ESTA getrost vergessen (und jeglichen anderen Formularkram bei der Einreise) oder liege ich falsch?
Reducing Truck Traffic since 2007!

atecki

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Re: ESTA
« Antwort #455 am: 18.02.2009, 17:16 Uhr »
Hi BD,

ob Du ESTA ausfülle mußtn, weiß ich nicht. Ansonsten im Flieger wohl nach wie vor das weiße Forumlar und das Zollformular...

Grüße

Axel

Yndra

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Re: ESTA
« Antwort #456 am: 18.02.2009, 17:29 Uhr »
Liebe Mitreisende,

wenn ich ein Visum R B1/B2 R I habe, kann ich doch ESTA getrost vergessen (und jeglichen anderen Formularkram bei der Einreise) oder liege ich falsch?

Mit Visum braucht man ESTA nicht, aber Formularkram gibt es bei der Einreise trotzdem (wie schon gesagt, weisses I-94 und Zollformular muss natuerlich ausgefuellt werden).

mrh400

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Re: ESTA
« Antwort #457 am: 18.02.2009, 21:28 Uhr »
Hallo,
mehrminütiges Ausfüllen des Fragebogens (nicht zuletzt, um bei Paßnummer, US-Adresse etc ganz sicherzugehen und Tippfehler auszuschließen); vorsichtshalber Ausdruck; dann ist nochmals Paßnummer und ein vorgegebener Buchstabencode einzugeben; dann kommt relativ schnell Antragsnummer; wieder vorsichtshalber Ausdruck; nach Anklicken von "weiter" dauerte es nur Sekundenbruchteile und die Genehmigung war da (gleicher Vorgang für uns beide).
Gruß
mrh400

michi137

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Re: ESTA
« Antwort #458 am: 18.02.2009, 22:17 Uhr »
Ich hab mich grad auch gefragt, ob überhaupt je jemand abgelehnt wird? Ich meine, wer gibt schon an, dass er zu terroristischen Zwecken o.ä. einreisen will. Also steht immer überall nein und theoretisch kriegt doch dann auch jeder die Genehmigung, oder? Wozu dann also überhaupt der Aufwand?
Gruß, Michaela

TouringUSA

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Re: ESTA
« Antwort #459 am: 18.02.2009, 23:24 Uhr »
Hallo,
mehrminütiges Ausfüllen des Fragebogens (nicht zuletzt, um bei Paßnummer, US-Adresse etc ganz sicherzugehen und Tippfehler auszuschließen); vorsichtshalber Ausdruck; dann ist nochmals Paßnummer und ein vorgegebener Buchstabencode einzugeben; dann kommt relativ schnell Antragsnummer; wieder vorsichtshalber Ausdruck; nach Anklicken von "weiter" dauerte es nur Sekundenbruchteile und die Genehmigung war da (gleicher Vorgang für uns beide).

Das nenne ich mal Arbeit...
Vll. ein bisschen zu viel des Guten, oder?^^

Ich denke, dass niemand da ja ankreuzt.
Wenn Ablehnung, dann wegen Namensabgleich...

EDVM96

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Re: ESTA
« Antwort #460 am: 18.02.2009, 23:30 Uhr »
Also steht immer überall nein und theoretisch kriegt doch dann auch jeder die Genehmigung, oder? Wozu dann also überhaupt der Aufwand?
ESTA dient vorrangig zum Abgleich von Namen, Adressen und sonstigen Reisepassdaten mit denen der No Fly List (a.k.a. Terrorist Watch List) des Department of State (Außenministerium).

Das grüne I-94W muss man zusätzlich ausfüllen, da sowohl Census Bureau (Volkszählungsbehörde) als auch Department of Commerce (Handelsministerium) ebenfalls die Daten nutzen.

Angie

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Re: ESTA
« Antwort #461 am: 19.02.2009, 00:14 Uhr »

Hi Andrea,

Hier noch eine Info zu österreichischen Pässen - vielleicht hilfts jemandem:
In zwei dieser 3 Pässe war dort, wo die Reisepassnummer angeführt ist nach der eigentlichen Nummer mit etwas Abstand noch eine Zahl (eine 1).
Keine Ahnung, ob es mit der 1 auch funktionert hätte, vielleicht ja schon.
Ok, klingt jetzt kompliziert, aber wer so eine "Zusatzzahl" im Pass hat, weiss wohl wovon ich rede - meine Empfehlung (ohne Garantie ;))in diesem Fall also: Nummer so eingeben, wie sie unten in der langen "Zahlenwurst" auftaucht, und nicht so, wie sie im Feld Passnummer eingetragen ist.

Wir sind Österreicher und haben ebensolche Pässe - beide mit "Zusatzzahl". Ich habe diese Zusatzzahl beim ESTA-Antrag mit eingegeben (also genau jene Zahl, die im Feld Passnummer eingetragen ist). Es gab nicht das geringste Problem. Die Genehmigung kam in weniger als 1 Sekunde.

Viele Grüße,
Angie

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IkeaRegal

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Re: ESTA
« Antwort #462 am: 19.02.2009, 08:00 Uhr »
Hab jetzt testweise mal die Pässe meiner Frau und mir eingegeben. Genehmigung erteilt. :top:

Jetzt eine kleine Frage. Unser Pass läuft am 3.11.2010 ab. Wann müssten wir also zum spätesten Zeitpunkt ausgereist sein? Kann ich bis zum 2. oder 3.11. sogar im Land bleiben?

Auf der ESTA-Website steht das meine Genehmigung bis zum 3.11.2010 gültig ist.

Soulfinger

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Re: ESTA
« Antwort #463 am: 19.02.2009, 08:05 Uhr »
Auf der ESTA-Website steht das meine Genehmigung bis zum 3.11.2010 gültig ist.

Da hat dir ESTA doch schon die Antwort gegeben!
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

IkeaRegal

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Re: ESTA
« Antwort #464 am: 19.02.2009, 08:06 Uhr »
Auf der ESTA-Website steht das meine Genehmigung bis zum 3.11.2010 gültig ist.

Da hat dir ESTA doch schon die Antwort gegeben!
ich war mir da nicht so sicher, weil Passrecht und Visum-recht wohl zwei Paar Schuhe sind, oder nicht? Ich hab da noch was in Erinnerung vonwegen Pass muss 6 Monate vor der Ausreise noch gültig sein. Oder hab ich das irgendwie durcheinander geworfen?

ich hab übrigens beim Antrag noch kein Ziel und keine Flugnummer angegeben - hab ja auch noch keine. Kann ich das nachträglich machen? Hab nämlich meine Bestätigungsnummer  + Geburtsdatum + Reisepassdatum angegeben, aber sehe dort keinen Punkt noch was hinzuzufügen.