usa-reise.de Forum

Autor Thema: ESTA trotz B1/B2-Visum  (Gelesen 10809 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Angi200

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 61
ESTA trotz B1/B2-Visum
« am: 13.07.2012, 09:45 Uhr »
Hallo liebe Experten,
ich habe zu dem Thema schonmal ein bißchen recherchiert, aber nichts passendes gefunden, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen:
Ich war vor 2 Jahren beruflich für 6 Wochen in den USA. Hatte hierfür ein B1/B2 Visum beantragt und bekommen.
Jetzt möchte ich dieses Jahr eine Rundreise durch die USA machen (3 Wochen). Kann ich jetzt erneut über das Visum einreisen (10 Jahre gütlig) oder muss ich einen ESTA-Antrag stellen? Bin unschlüssig, weil ich nicht weiß, ob dass Visum an die Firma gebunden ist oder auch privat gilt?!
Was passiert, wenn ich einen ESTA-Antrag stelle, obwohl das nicht erforderlich ist? Gibt´s dann evtl auch Probleme? Hatte nämlich sonst schon überlegt, quais "zur Sicherheit" trotzdem einen ESTA-Antrag zu stellen.
Vielleicht hat jm von euch Erfahrungen bzw kann mir da weiter helfen... Danke!

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.390
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #1 am: 13.07.2012, 10:07 Uhr »
Das "B2" ist für touristische Einreisen und somit musst Du dieses auch nutzen. ESTA brauchst Du somit nicht.

Es geht zwar in der Praxis auch oft eine Einreise mittels Visa Waiver bei vorhandenem B1/B2 durch, aber manchmal gerät man doch an einen genauen Immigration-Officer und dann gibts Mecker von dem (persönlich erlebt ;-)).
Viele Grüße,
Danilo


Angi200

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 61
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #2 am: 13.07.2012, 10:27 Uhr »
Also gilt dieses B1/B2-Visum dann immer automatisch für geschäftlich und privat?! Dachte das wäre vielleicht so´n entweder/oder...
Oh man, ist das alles aufregend, hab wirklich Angst, dass ich nachher wg solcher Formfehler nicht einreisen darf...  :(

marhen

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 201
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #3 am: 13.07.2012, 21:50 Uhr »
Wenn du dir so unsicher bist, dann verlass dich nicht darauf, was dir irgendwelche "Fremde" hier im Forum erzählen sondern frag bei deiner zuständigen Botschaft/Konsulat nach.

Palo

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.087
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #4 am: 14.07.2012, 02:00 Uhr »
Wenn du dir so unsicher bist, dann verlass dich nicht darauf, was dir irgendwelche "Fremde" hier im Forum erzählen sondern frag bei deiner zuständigen Botschaft/Konsulat nach.


Genau!

Sowas weiss man nicht, ausser wenn man es schon selbst brauchte und selbst dann kann sich in der Zwischenzeit was geaendert haben.

Gruß

Palo

DocHoliday

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.246
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #5 am: 14.07.2012, 11:16 Uhr »
Ich weiß nicht, wie es bei B1/B2 Visa funktioniert. Aber ein Freund von mir hat ein E2 (Investoren)-Visum. Als er mit seiner Familie für einen Urlaub einreisen wollte, wurde ihm gesagt, dass sein Visum dafür nicht gültig ist und er ESTA bräuchte. Konnte er aber vor Ort an einem Computer-Terminal nachholen.

Wenn Du sicher sein willst, wirst Du bei der Botschaft anrufen müssen.
Gruß
Dirk

Jack Black

  • Gast
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #6 am: 14.07.2012, 11:27 Uhr »
Danilo hat das eigentlich auf den Punkt gebracht: das B2 ist ein Touristenvisum. Das ist genau dafür da:

http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/b1b2/

DocHoliday

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.246
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #7 am: 14.07.2012, 11:33 Uhr »
Danilo hat das eigentlich auf den Punkt gebracht: das B2 ist ein Touristenvisum. Das ist genau dafür da:

http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/b1b2/

So wie ich das lese

Ich war vor 2 Jahren beruflich für 6 Wochen in den USA. Hatte hierfür ein B1/B2 Visum beantragt und bekommen.

handelt es sich wohl eher um ein B1-Visum, also ein Geschäftsvisum, das für eine Rundreise keine Gültigkeit hat. Also wäre ESTA erforderlich. Aber es bleibt dabei: Klärung gibt nur ein Anruf bei der Botschaft.
Gruß
Dirk

Jack Black

  • Gast
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #8 am: 14.07.2012, 11:38 Uhr »
Dann stimmt die Info nicht, dass Angie ein "B1/B2" Visum beantragt und bekommen hat (das steht ja auch auf der Seite der diplomatischen Vertretung, dass das oft so gehandhabt wird). Dann hätte sie wohl nur ein B1 Visum und nicht ein B1/B2 Visum.

Das kann natürlich hier keiner einsehen, ich kann ja nur das glauben, was die Leute selbst schreiben. Die Botschaft wird da auch nicht mehr wissen, entweder hat sie B2 oder nicht.

DocHoliday

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.246
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #9 am: 14.07.2012, 12:24 Uhr »
Sag ich ja, nur die Botschaft kann verlässliche Auskunft geben.
Gruß
Dirk

Jack Black

  • Gast
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #10 am: 14.07.2012, 12:33 Uhr »
Sag ich ja, nur die Botschaft kann verlässliche Auskunft geben.

Glaubst Du ernsthaft, die Botschaft weiß, ob sie ein B2 Visum besitzt?

DocHoliday

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.246
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #11 am: 14.07.2012, 12:36 Uhr »
Nö, aber die Botschaft weiß, ob ein B1/B2 Visum, dass für eine beruflich bedingte Reise ausgegeben wurde, auch für private Riesen gilt.
Wenn es ein reines B1 Visum ist, ist die Sache m.E. eh klar.
Gruß
Dirk

Jack Black

  • Gast
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #12 am: 14.07.2012, 13:04 Uhr »
Nö, aber die Botschaft weiß, ob ein B1/B2 Visum, dass für eine beruflich bedingte Reise ausgegeben wurde, auch für private Riesen gilt.

Das weiß ich auch so, das steht nun so dermaßen eindeutig auf der o.g. Seite der diplomatischen Vertretung, wer ein B1/B2 Visum besitzt kann damit:

Zitat
B1 Geschäftsvisum

Einreisen für geschäftliche Zwecke:

    Geschäfts- und Kundenkontakte knüpfen;
    Konferenzen, Forschung (nur unabhängig und ohne Bezahlung)
    Geschäftsgründung (Ankauf/Pacht eines Objektes)
    Verträge schließen
    Innerbetriebliche Ausbildung
    Montagearbeiten

B2 Besuchervisum

    Touristische Zwecke oder Familienbesuch
    Medizinische Behandlung (siehe unten für weitere Informationen)
    Teilnahme an einer gesellschaftlichen Veranstaltung
    Familienangehörige eines US-Militärdienstleistenden
    Familienangehörige eines Besatzungsmitgliedes
    Kurzer Aufenthalt für Teilzeit-Studenten
    Amateure Unterhaltungskünstler und Athleten

B1/B2 Geschäfts- und Touristen Visa
Oftmals sind Geschäfts- und touristische Reisen in die USA miteinander verbunden und aus diesem Grunde erteilen wir ein kombiniertes B1/B2 Visum.


P.S.: Hier die gleiche Frage: http://www.usembassy.org.uk/visaservices/?p=555



Zitat
I am a UK citizen with a 10 year B1/B2 visa, still valid until 2012, do I need to register under ESTA to travel to the US later this month for a 7 day holiday?

Thanks

    ------------

Andy – If you hold a valid U.S. visa you are not required to register under ESTA. ESTA applies only to those traveling visa-free under the Visa Waiver Program.

visaservices6
Feb 3 2011

joni

  • Gast
Re: ESTA trotz B1/B2-Visum
« Antwort #13 am: 20.06.2013, 10:36 Uhr »
Wer ein Visa hat braucht kein ESTA. Wenn er im Sinne seines Visums einreist. Beispiel: habe ein touristen visa, kann ich ohne ESTA als tourist einreisen. Habe ein arbeits - bzw. studenten visa, brauch ich ESTA wenn ich touristisch einreisen will.

Ganz offiziell findet ihrs hier:

help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/1094/kw/i%20have%20a%20visa%20do%20i%20need%20esta/session/L3NpZC8zQTJ6X3Nraw%3D%3D

okay des wars. frage beantwortet.