Wenn Du hinsichtlich der Steine nicht zufällig Rohdiamanten findest, dann ist es eher keine Frage der Verzollung, da der Wert nicht erreicht werden wird, den Du einführen darfst.
Es wird dann eher darum gehen, ob es Steine sind, die Du aus den USA ausführen darfst oder ob das da irgendwie verboten ist.
Bei den Muscheln wird es neben der Ausfuhr dann zusätzlich darum gehen, ob die unter Artenschutz stehen. Das überwacht dann auch der Zoll, "verzollen" im Sinne von Geld auf den Tisch legen, damit Du sie mitnehmen kannst, kannst Du aber auch nicht. Was beim zoll allerdings passiert, wenn Du in den roten Eingang gehst und eine Muschel/Schnecke von der Artenschutzliste auf den Tisch legst, weiß ich nicht. Ob se dann nur weggenommen wird oder ne Strafe nachkommt ist mir nicht bekannt.