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Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: Wulpertingerer am 12.05.2008, 13:00 Uhr

Titel: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Wulpertingerer am 12.05.2008, 13:00 Uhr
Hi leider kann ich mich nicht einloggen!  Aber nun zu meiner Frage:

Wir haben letztes Jahr eine Kamera in den USA gekauft und sie nicht verzollt jetzt fliegen wir heuer wieder in die USA und möchten die kamera natürlich mitnehmen. Kann ich die irgendwie anmelden oder so ? Also das ich Sie schon vorm Urlaub gehabt habe? Ich könnte sie ja bei e**y gekauft haben oder so....

Geht das?



Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: In-Tim am 12.05.2008, 14:24 Uhr
Wenn die nicht verzollt ist wird das schwierig bin unmöglich. Für eine Nämlichkeitsbescheinigung benötigst du eine Rechnung, zumindest wenn der Zöllner die sehen will, was er eigentlich muss. Sonst wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Erst schmuggeln und dann legalisieren..
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 12.05.2008, 14:28 Uhr
Langsam wird es wirklich lächerlich (sorry).

Wer glaubt denn ernsthaft, irgendwer auf dieser Welt (geschweige denn in diesem Forum) würde für die Kamera(s), die er in den Urlaub mitnimmt, bei der Ausreise die Kaufquittung vorlegen? Und das dann konsequent gleich für jeden weiteren etwas wertvolleren technischen Gegenstand (Handy, MP3-Player, Kopfhörer, Notebook u.v.m.)?

Im Leben nicht...
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: NaSa am 12.05.2008, 14:56 Uhr
Bei der Ausreise sicher nicht, aber bei der Wieder-Einreise? Selbst, wenn er dem Zöllner glaubhaft versichern kann, dass er die bereits länger hat, müsste er ja zumindest eine Rechnung nachreichen können, oder?! Und allerspätestens da dürfte es schwierig werden  :roll:

Auch kann er sich ja die Nämlichkeitsbescheinigung nicht ausstellen lassen, denn er hat ja bei der Einreise nach dem Kauf das gute Stück nicht verzollt und damit quasi schon Zollbetrug begangen. Ansich hätte er ja von sich aus am Zielflughafen zum Zoll gehen und mitteilen müssen, dass er etwas zu deklarieren hat....

Schau mal hier (http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2007.pdf) auf Seite 24.

Gruß NaSa
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: DocHoliday am 12.05.2008, 15:29 Uhr
Die Nämlichkeitsbescheinigung gibt es normalerweise nicht ohne Originalrechnung.

Scheint allerdings nicht immer so genau eingehalten zu werden. Ich habe vor 3 oder 4 Jahren mal beim Zoll in DUS auch ohne eine einzige Rechnung eine solche Bescheinigung für meine gesamte (damals nagelneue) Kamera-Ausrüstung bekommen.

Letztlich wird es aber dabei bleiben, dass Du sozusagen bei jeder weiteren Reise die Kamera immer wieder schmuggeln musst. Verzollen wäre sicherlich einfacher gewesen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Wulpertingerer am 12.05.2008, 18:35 Uhr
Naja wenn ichs  vorher gewust hätte hätte ich sie eh verzollt ! Was meint ihr? soll ich das Risiko eingehen Sie einfach immer wieder mitnehmen?
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 12.05.2008, 20:14 Uhr
Naja wenn ichs  vorher gewust hätte hätte ich sie eh verzollt ! Was meint ihr? soll ich das Risiko eingehen Sie einfach immer wieder mitnehmen?
Warum sollen wir Dir diese Entscheidung abnehmen ? Du ganz allein musst doch wissen, ob es Dir das Risiko wert ist.

Wir sind übrigens bisher noch nicht einmal nach irgendwelchen Quittungen oder Kaufbelegen gefragt worden.

Soviel ich informiert bin, kann man bei vielen Kameras anhand der Seriennummer feststellen, für welches Land sie vorgesehen ist/war. Wenn die Nummer Deiner Kamera darunter fällt und feststeht, dass sie aus den USA stammt, dürftest du in Erklärungsnot geraten.

Aber wie gesagt, wir sind noch nie gefragt worden, das kann bei der nächsten Einreise schon wieder ganz anders aussehen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Ölfuss am 12.05.2008, 20:30 Uhr
Hi,
ich denk mal nicht das es da Probleme geben wird.
Wenn das gute Stück doch schon ein bisschen älter ist sieht man doch schon
das die nicht mehr nagelneu sein kann. Und du wirst ja nicht mit einem ganzen
Koffer voller Kameras wieder zurückreisen. Wir hatten einen in den USA gekauften
iPod schon 3 mal in den USA dabei und einmal in Japan und für den hat sich kein Mensch
interessiert.

Ich würde es einfach riskieren.

Gruß Tim
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: sker2608 am 14.05.2008, 11:13 Uhr
So ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 14.05.2008, 11:49 Uhr
So ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.
Naja, Blödsinn würde ich nicht dazu sagen.

Wenn Dich ein Zollbeamter nach Unterlagen fragt, bist Du in der Nachweispflicht, nicht er.

Unverlangt braucht man natürlich nix vorlegen.
Zitat
Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast,
Falsch.

Du kannst durchaus auch später bei einer Kontrolle Probleme bekommen.

Kleines Beispiel: Du kaufst im Ausland günstig Zigaretten ein. An der Grenze interessiert sich keiner dafür. Aber 50 km weiter hat der Zoll eine Kontrolle eingerichtet. Da bist Du dann genauso dran, wie wenn man Dich direkt an der Grenze kontrolliert hätte.

Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass man nach dem Flughafen kontrolliert wird, aber ausgeschlossen ist es nicht.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: sker2608 am 14.05.2008, 12:12 Uhr
So ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.
Naja, Blödsinn würde ich nicht dazu sagen.

Wenn Dich ein Zollbeamter nach Unterlagen fragt, bist Du in der Nachweispflicht, nicht er.

Unverlangt braucht man natürlich nix vorlegen.
Zitat
Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast,
Falsch.

Du kannst durchaus auch später bei einer Kontrolle Probleme bekommen.

Kleines Beispiel: Du kaufst im Ausland günstig Zigaretten ein. An der Grenze interessiert sich keiner dafür. Aber 50 km weiter hat der Zoll eine Kontrolle eingerichtet. Da bist Du dann genauso dran, wie wenn man Dich direkt an der Grenze kontrolliert hätte.

Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass man nach dem Flughafen kontrolliert wird, aber ausgeschlossen ist es nicht.

Mit der Nachweispflicht hätte ich kein Problem da alles Sachen aus D stammen.
Aber mal eine blöde Frage wie ist es wenn man zBsp. ein Objektiv hat welches schon 10 Jahre alt ist aber wie neu aussieht. Davon hat man keine Rechnung mehr. Was wäre in diesem Fall?

Zu Deinen Beispiel, wie Du schon sagst mehr als unwahrscheinlich.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: freddykr am 14.05.2008, 12:35 Uhr
Aber mal eine blöde Frage wie ist es wenn man zBsp. ein Objektiv hat welches schon 10 Jahre alt ist aber wie neu aussieht. Davon hat man keine Rechnung mehr. Was wäre in diesem Fall?
Auch dafür wäre man nachweispflichtig. Allerdings sind über die Seriennummern die Verkaufsländer meist zu ermitteln.
Problematisch wird es, wenn das Teil ursprünglich "importiert" wurde. Dann könnte man in Probleme geraten, obwohl man gar nichts gemacht hat.

Zum Thema: Nicht erhobene Einfuhrabgaben verjähren nach drei Jahren, es sei denn, die Einfuhr geschah durch eine strafbare Handlung (Einfuhrschmuggel, z.B. wenn man wissentlich den grünen Ausgang benutzte, obwohl man für mehr als 175€ Waren im Gepäck hatte), dann sind es 10 Jahre.
Das heißt, im schlimmsten Fall kann der Zoll 10 Jahre von Dir verlangen, nachzuweisen, wo die Kamera her ist und gegebenenfalls Zoll/Steuern erheben.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 14.05.2008, 12:57 Uhr
Genau deswegen sollte man immer die Unterlagen aufbewahren, das gilt besonders für importierte Objektive/Kameras, für die schonmal Zoll bezahlt wurde.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 13:13 Uhr
Nachdem hier viel Halbwissen verbreitet wurde, habe ich jetzt beim Zoll nachgeschaut und die entscheidenden Paragraphen gefunden. Um es vorweg zu nehmen (und mich überrascht das nicht), man benötigt nicht zwangsläufig Originalquittungen und Kaufbelege, um eine Kamera o.ä. bei der Wiedereinreise nicht verzollen zu müssen.

Es genügt, bei der Ausreise das sog. "Auskunftsblatt INF3" auszufüllen, welches die ausgeführten Gegenstände identifiziert. Der genaue Wortlaut von www.zoll.de:

Zitat
Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?

Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.

Also ganz klar: man kann Kaufbelege einreichen, aber notwendig ist es nicht. Es reicht die identifizierende Beschreibung (was bei Schmuck noch schwerer sein dürfte als bei Kameras, da nennt man dann einfach Hersteller und Fabrikat).

Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: mrh400 am 14.05.2008, 13:37 Uhr
Hallo,
Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.
leider kann man dieses Formular nicht online ansehen - jedenfalls nicht bei zoll.de. Hat da jemand Erfahrunen damit.? Was ich so gefunden habe (wieder Halbwissen bzw. Zweithandinfo :wink: - deswegen hätte ich ja gerne Ganzwissen), deutet darauf hin, daß dort genaue Angaben u.a. zu Kaufdatum, Wert, Gewicht (!) gefordert werden.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: McC am 14.05.2008, 13:39 Uhr
Kopie der Rechnung mitnehmen... oder Nehmlichkeitsbescheinigung (INF3). Das die telefonische Aussage vom Zoll.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: wilma61 am 14.05.2008, 14:01 Uhr
Hi.

Hier der Vordruck Inf3 als Muster, leider nicht ausfüllbar:

http://hosting.pbportal.de/files/2005/techres/INF3muster.pdf

Wilma
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: freddykr am 14.05.2008, 14:06 Uhr
Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.
Hierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist. ;-)
Jedenfalls theoretisch. Ob sie es dann sehen wollen, steht auf einem anderen Blatt. Habe schon beides gehört.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 16:40 Uhr
Hierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist. ;-)

Ich schenke in diesem Fall dem Zoll mehr Glauben, der das wortwörtlich nur als Option vorschlägt, kein MUSS. Offensichtlich muss man nicht nachweisen, wo und wie man es erworben hat. Der von mir zitierte Text ist absolut eindeutig und schlägt ganz konkret vor, nur Marke, Artikel und Seriennummer einzutragen. Das ist der Originaltext von www.zoll.de - und dem glaube ich der Einfachheit halber.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: DocHoliday am 14.05.2008, 18:13 Uhr
Hierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist. ;-)

Ich schenke in diesem Fall dem Zoll mehr Glauben, der das wortwörtlich nur als Option vorschlägt, kein MUSS.

Deckt sich ja auch mit meiner Erfahrung. Ich brauchte keinerlei Rechnungen, um diese Bescheinigung zu erhalten. Habe lediglich Gerätebezeichnungen und Seriennummern in eine Liste eingetragen, die der Zoll dabb kontrolliert hat bevor es den Stempel drunter gab.

Aufgrund des in vielen Foren verbreiteten Halbwissens, dass man Belege vorlegen müsse, dachte ich damals, die hätten einfach keine Lust oder keine Ahnung gehabt. Aber anscheinend haben sie dann ja doch alles richtig gemacht.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: freddykr am 14.05.2008, 19:24 Uhr
Mein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: In-Tim am 14.05.2008, 19:47 Uhr
Wenn es sich um eine Canon-DSLR handel könnte es sehr schnell Probleme geben. Den eine Digital Rebel gibt es in Europa nicht..

Ich verweise einfach mal zu den Experten: Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es! (http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044)
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 20:31 Uhr
Wenn es sich um eine Canon-DSLR handel könnte es sehr schnell Probleme geben. Den eine Digital Rebel gibt es in Europa nicht..

Na und? Ist das so schwer zu verstehen: es spielt keine Rolle, wo die Kamera gekauft wurde. Sie muss einfach vor Antritt der Reise deklariert werden, damit sichergestellt wird, dass es bei Wiedereinreise die gleiche Kamera ist.

Ich verweise einfach mal zu den Experten: Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es! (http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044)

Ne, die Experten sitzen hier: www.zoll.de

Mein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".

Ob  Halbwissen oder Halbinformation - wer weiss, was der "Kollege" wirklich meinte und was er wo getan hat und und und.

Ist es wirklich zu schwer, einfach den Originalworten des Zolls in persona Glauben zu schenken? Da hat man endlich einmal eine absolut zuverlässige, eindeutige und nachlesbare Quelle - und dann zählt Hören-Sagen immer noch mehr. Muss ich nicht verstehen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: stephan65 am 14.05.2008, 20:48 Uhr
Der Threadersteller im verlinkten DSLR-Forum ist Zollbeamter am Frankfurter Flughafen und macht den ganzen Tag nichts anderes als geschmuggelte Kameras zu konfisizieren.  :grins:

Insofern doch Experte.
Es ist wohl auch ein Unterschied, ob ich eine offensichtlich hier oder eine offensichtlich außerhalb der EU gekaufte Kamera mitführe. Nur weil ich beim letzten mal nicht erwischt wurde, muss der Zoll das auch nicht bei der nächsten Ein- und Ausreise akzeptieren.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: freddykr am 14.05.2008, 20:52 Uhr
Mein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".

Ob  Halbwissen oder Halbinformation - wer weiss, was der "Kollege" wirklich meinte und was er wo getan hat und und und.
Dann mal ganz ausführlich:
Mein Kollege (zwei Schreibtische links neben mir) wollte verreisen und fragte, wegen dem Zoll und Nachweis, wegen seines nagelneuen Objektives (was nicht gerade günstig war), daß er es schon in Deutschland gekauft hat. Ich erzählte ihm von der Sache mit dem Nämlichkeitsnachweis und er fragte, was er dann dafür braucht. Ich sagte ihm, daß er das Objektiv und die Rechnung mit hinnehmen sollte. Sicher ist sicher. Die Woche drauf sagte er mir, daß die tatsächlich auch die Rechnung sehen wollten, von wegen Nachweis, daß das Objektiv schon hier verzollt ist.

Ob Du mir jetzt glaubst oder nicht, ist Deine Sache. Fakten sind Fakten und Webseiten, und sei es auch die vom Zoll, sagen auch nicht immer alles. Theorie und Praxis weichen manchmal deutlich voneinander ab.

Ich würde sagen, es kommt ganz darauf an, ob der Zöllner einem abnimmt, ob das Teil hier in der EG gekauft wurde, oder ob die Möglichkeit eines "Importes" besteht.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 20:54 Uhr
Zitat
Alle folgenden Daten beziehen sich auf den Stand März 2007 und sind unverbindlich. Die Gesetze ändern sich leider sehr oft und da ich auch nur ein Mensch bin, kann der Text natürlich auch Fehler beinhalten.

Das scheint dann wohl passiert zu sein, denn auf www.zoll.de steht klipp und klar, dass Hersteller, Modell und Seriennummer als Angaben ausreichen. Ohne Kaufbeleg. Der kann stattdessen vorgelegt werden.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 21:03 Uhr
Zitat
Die Woche drauf sagte er mir, daß die tatsächlich auch die Rechnung sehen wollten, von wegen Nachweis, daß das Objektiv schon hier verzollt ist.

Genau das ist  Knackpunkt - eine eindeutige Aussage wäre nur dann möglich, wenn er die Rechnung NICHT mitgehabt hätte. Wenn sie dann die Bescheinigung verweigert hätten, wäre es eindeutig.

Aber so kann man sich den Dialog sehr einfach vorstellen:

"Ich möchte gerne das Dingens hier in den Urlaub mitnehmen und nicht erneut verzollen bei der Rückreise".

"Dann füllen Sie dieses Schreiben aus".

"Was muss ich denn da eintragen?".

"Haben Sie den Kaufbeleg dabei?"

"Ja."

"Dann tragen Sie die Daten ein" (oder) "Dann heften Sie die ein" (oder) "Dann machen wir eine Kopie davon" - und dann ist es gut.


Kollege kommt zurück, Danilo fragt: "Mußtest Du die Rechnung vorlegen".
Kollege antwortet natürlich: "Ja."

Also mußte er die Rechnung vorlegen - aber niemand weiß, dass er die Frage nach der Rechnung auch hätte verneinen können, worauf er dann wahrscheinlich die genaue Bezeichnung etc. hätte eintragen können.

Wer weiss es?
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: mrh400 am 14.05.2008, 21:23 Uhr
Hallo,
Zitat
Alle folgenden Daten beziehen sich auf den Stand März 2007 und sind unverbindlich. Die Gesetze ändern sich leider sehr oft und da ich auch nur ein Mensch bin, kann der Text natürlich auch Fehler beinhalten.

Das scheint dann wohl passiert zu sein, denn auf www.zoll.de steht klipp und klar, dass Hersteller, Modell und Seriennummer als Angaben ausreichen. Ohne Kaufbeleg. Der kann stattdessen vorgelegt werden.

das Formular 0329 (=INF 3) scheint mir ein Uraltexemplar aus den 80ern zu sein (nicht nur das weiter oben verlinkte Exemplar, auch an anderer Stelle ist mir das inzwischen so untergekommen; war mir aber nicht wichtig genug, die Fundstelle zu archivieren; sonst wäre es inzwischen wohl auch online verfügbar). Eine wirklich klipp und klare Aussage konnte jedenfalls ich auf zoll.de leider auch nicht finden. Ich fürchte, daß man da schon ein wenig dem Ermessen des einzelnen Beamten ausgeliefert ist, weil ja eine Wertangabe gefordert wird. Für die will der eine oder andere möglicherweise einen belastbaren Hinweis haben.

Wenn sich der Beamte mit einer Wertschätzung zufriedengibt, dürfte das wohl neben den genannten "technischen Daten" ausreichen. Wenn der Beamte allerdings den Verdacht hat, daß die Ware im Ausland erworben wurde (was sich bei einer Digital Rebel ja geradezu aufdrängt), wird er wohl befugt sein, Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Gang zu setzen (Verjährungsfrist 10 Jahre), wenn man nicht die frühere Verzollung oder den Erwerb im Inland nachweisen kann. Da ist der sofortige Nachweis sicher besser als erst im Rahmen eines Verfahrens
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 21:31 Uhr
Eine wirklich klipp und klare Aussage konnte jedenfalls ich auf zoll.de leider auch nicht finden.

Was ist hier unklar:

Zitat
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: diro am 14.05.2008, 21:41 Uhr
Irgendwie meinen alle irgendwie dasselbe, reden aber doch aneinander vorbei  :roll:

Wenn man erst einmal das Formular vom Zoll habt, braucht man auf keinen Fall mehr eine Rechnung oder einen anderen Nachweis. Aber um dieses Formular zu bekommen, muss unter Umständen eine Rechnung o.ä. beigebracht werden, um zu beweisen, dass die Kamera in Deutschland gekauft wurde. Oder glaubt hier irgendwer, dass der Zoll jedes Formular ohne Nachweis unterschreibt?
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: NaSa am 14.05.2008, 21:47 Uhr
Hallo zusammen,

ich hab vor knapp 2 Wochen beim Hauptzollamt München angerufen um zu erfragen, was ich tun muss um die Nämlichkeitsbescheinigung vorab zu erhalten (Zeit in Frankfurt ist vor dem Abflug etwas knapp).

Anwort: Entweder mit den Geräten zum nächsten Zollamt damit das vor Ort ausgefüllt werden kann, ausdrücklich mit Originalrechnungen (Kopien könnte man ja bearbeiten). Auf den Rechnungen müssen auch die Seriennummern der Geräte verzeichnet sein. Oder: Vor Ort am Flughafen ins Zollbüro, aber auch da nach Auskunft der Zolldame nur mit Rechnungen, so dass nachvollziehbar ist, dass die Geräte aus D stammen bzw. wenn aus dem Ausland und über der Wertgrenze, dann entsprechende Zollbelege.

Wie das die Zöllner vor Ort dann umsetzen, ist ja nochmal ein anderes Thema. Nicht jeder Polizist gibt einem auch ein Ticket, wenn man mal gegen die StVO verstößt, sondern ermahnt eben auch mal nur  :roll: Es reicht ja einen 100%-igen Zöllner zu erwischen, der es eben ganz genau nimmt und dann ist man selbst in der Beweispflicht (und da wird´s halt ohne Rechnungen schwer...) und das im Zweifel auch schon beim Ausfüllen des Formulars. Wenn es um die Auslegung der Zollbestimmungen geht, wünsche ich übrigens in solchen Fällen allen, die selbst keine Zöllner, Anwälte oder dgl. sind viel, viel Spaß  :wink:

Übrigens: nachdem man selbst verpflichtet ist, zu verzollende Waren beim Zoll anzumelden (wenn der Zoll einen "erwischt", ist es ja eigentlich schon zu spät...), hat sich wulpertingerer eigentlich schon schuldig gemacht, da er ja nicht die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat... Wird ja aber wohl meist nur als Ordnungswirdrigkeit behandelt.

Über Wahrscheinlichkeiten erwischt zu werden, braucht man nur so lange zu spekulieren, bis es eben mal passiert  :roll:

Gruß NaSa
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 21:58 Uhr
Zitat
Übrigens: nachdem man selbst verpflichtet ist, zu verzollende Waren beim Zoll anzumelden (wenn der Zoll einen "erwischt", ist es ja eigentlich schon zu spät...), hat sich wulpertingerer eigentlich schon schuldig gemacht, da er ja nicht die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat...

Richtig!

Und deswegen wäre es völlige sinnlose(!) Willkür, ausgerechnet anläßlich einer Urlaubsreise einen Kaufbeleg für die mitgeführten Gegenstände zu fordern.

Das ist überhaupt kein Unterschied dazu, dass der Zoll dann auch frei nach Gusto an beliebigen Haustüren klingeln könnte und für alle Gegenstände im Haus eine Kaufquittung vorgelegt haben will. Und alles, wo diese fehlt, wird sodann als Schmuggelware deklariert. Im Zweifel gegen den Angeklagten!

Es geht doch hier ausschließlich darum nachzuweisen, dass man den Gegenstand nicht aus der bevorstehenden Reise mit nach Hause bringen wird. Und nicht darum, was man in der Vergangenheit vielleicht einmal geschmuggelt hat.

Im übrigen gibt es auch einen Eintrag von DocHoliday, wonach er eben NICHT nach Belegen gefragt wurde. Das scheint aber keinen zu interessieren...
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Mig am 14.05.2008, 22:28 Uhr
ich bin im letzten Jahr vor dem Urlaub zum Zoll gefahren, habe alle Geräte und Rechnungen mitgenommen und dort das besagte Formular ausgefüllt - dieses wurde von dem Beamten unterschrieben und gut war's - hat aber alles ziemlich lang gedauert; ich hatte auch den Eindruck, dass die Zöllner das noch nicht allzu oft gemacht haben
ob ich mir diesen Umstand vor der nächsten Reise nochmal mache, weiß ich nicht
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: mrh400 am 14.05.2008, 22:41 Uhr
Was ist hier unklar:

Zitat
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
die Verwendung des Wortes grundsätzlich, das sich aufgrund des "oder" auch auf den zweiten Teil des Satzes (=technische Geräte) bezieht. "Grundsätzlich" bedeutet halt im Juristendeutsch nicht "immer", sondern nur im Grundsatz, von dem es im Zweifel beliebig viele Ausnahmen gibt (überspitzt "eigentlich schon, aber...").

Und deswegen wäre es völlige sinnlose(!) Willkür, ausgerechnet anläßlich einer Urlaubsreise einen Kaufbeleg für die mitgeführten Gegenstände zu fordern.

Das ist überhaupt kein Unterschied dazu, dass der Zoll dann auch frei nach Gusto an beliebigen Haustüren klingeln könnte und für alle Gegenstände im Haus eine Kaufquittung vorgelegt haben will.
Da sehe ich sehr wohl einen Unterschied, wenn der konkrete Gegenstand (Digital Rebel) den konkreten Verdacht erweckt, daß er nicht legal eingeführt wurde. Und leider hat man beim Zoll leidereine Umkehr der Beweislast.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: bigsur1997 am 14.05.2008, 23:06 Uhr
Hallo,

das INF 3 ( Nämlichkeitsbescheinigung ) ist eine Art Reisepass für Gegenstände. Damit soll sichergestellt werden das der nämliche ( der gleiche Gegenstand ) der ausgeführt wurde auch wieder eingeführt wird. Dazu können Fotos, Seriennummern, Beschreibungen usw. dienen.

Eine Prüfung auf die - vorherige - ordnungsgemäße Einfuhr KANN  - bei erkennbaren , ausländischen Gegenständen ( zB. beim Modellnamen Rebell) erfolgen, muß aber nicht !

Das INF 3 ist KEINE nachträgliche Zollfreischreibung  (im Sinne von :  ich hab ja ein INF 3 , also hab ich keine Probleme mehr )- es dient nur zur Idendifikation des Gegenstandes.

Die Vorgehensweise bei der Ausstellung des INF 3, also das was der Zöllner evt. alles vorher sehen will, ist - wie schon gesagt  - Ermessenssache.

In der Regel werden INF 3 ja für inländische Waren ( zB für Messen, Ausstellungen, Jagdreisen, Sportveranstaltungen [Pferdeturniere, Motorsport]) ausgestellt.


  --  Zitat : Und deswegen wäre es völlige sinnlose(!) Willkür, ausgerechnet anläßlich einer Urlaubsreise einen Kaufbeleg für die mitgeführten Gegenstände zu fordern.

Da kann ich nicht zustimmen: Also so ganz doof sind die "Grünen" ja auch nicht; egal ob beim Flughafen Frankfurt/M oder bei irgendeinem Binnenzollamt.  In der Regel kommen nämlich keine Privatpersonen mit Kameras ( erkennbar aus dem Ausland ) um sich ein INF 3 abstempeln zu lassen.


viele grüße

Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 14.05.2008, 23:17 Uhr
Da sehe ich sehr wohl einen Unterschied, wenn der konkrete Gegenstand (Digital Rebel) den konkreten Verdacht erweckt, daß er nicht legal eingeführt wurde. Und leider hat man beim Zoll leidereine Umkehr der Beweislast.

Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen. Befindet sich eine Digital Rebel darunter, Du hast keine Quittung dafür, wirst Du des Schmuggels beschuldigt und überführt, weil Du beweispflichtig bist, dass Du sie verzollt hast?
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: bigsur1997 am 14.05.2008, 23:20 Uhr
 JA
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: DocHoliday am 15.05.2008, 00:29 Uhr
Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen. Befindet sich eine Digital Rebel darunter, Du hast keine Quittung dafür, wirst Du des Schmuggels beschuldigt und überführt, weil Du beweispflichtig bist, dass Du sie verzollt hast?

JA

Na klasse!

Ich muss also beweisen, dass der amerikanische Grill, die japanische Unterhaltungselektronik, die orientalischen Teppiche und die Bilder mit Aboriginal Art aus Australien nicht geschmuggelt sind, weil ja der freundliche Zöllner nach Deiner Auffassung jederzeit das Recht hat, mein Haus unter die Lupe zu nehmen und Beweise über die Herkunft aller Güter zu verlangen. 

Interessante Rechtsauffassung!  :shock: :shock:
Bin ich froh, dass ich wenigstens ein deutsches Auto fahre!
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 15.05.2008, 08:07 Uhr
Wenn es sich um eine Canon-DSLR handel könnte es sehr schnell Probleme geben. Den eine Digital Rebel gibt es in Europa nicht..

Ich verweise einfach mal zu den Experten: Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es! (http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044)
Die Digital Rebel gibts durchaus in Europa. Die heisst da nur anders. Der Kamera selbst ist es nicht anzusehen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: sker2608 am 15.05.2008, 08:37 Uhr
Na klasse!

Ich muss also beweisen, dass der amerikanische Grill, die japanische Unterhaltungselektronik, die orientalischen Teppiche und die Bilder mit Aboriginal Art aus Australien nicht geschmuggelt sind, weil ja der freundliche Zöllner nach Deiner Auffassung jederzeit das Recht hat, mein Haus unter die Lupe zu nehmen und Beweise über die Herkunft aller Güter zu verlangen. 

Interessante Rechtsauffassung!  :shock: :shock:
Bin ich froh, dass ich wenigstens ein deutsches Auto fahre!

Ne so einfach geht das nicht. Der Zoll kann nicht einfach so an der Haustür klingeln und eine Hausdurchsuchung machen. Da gibt es noch ein paar andere Gesetze dazwischen die soetwas unterbinden.

Ich fahre auch ein deutsches Auto, gekauft bei einen deutschen Händler, der deutsch spricht und die Papiere sind auch alle in deutsch.  :lol: Kleiner Spaß am Rande.

Ne langsam wird diese Diskussion hier ziemlich blöde und es wird zuviel rein interpretiert. Klar kann der Zoll eine Rechnung von Deiner Kamera vor Ort bei der Einreise verlangen, aber das wird er mit Sicherheit erst dann machen wenn ein Verdacht besteht das diese in den USA gekauft wurde. Ein Zöllner ist nicht so blöde zu unterscheiden ob die Kamera neu oder gebraucht ist. Ich denke auch so lange kein Verdacht da ist wird ihn auch nicht interessieren ob die 5 Jahre alte Kamera die man vielleicht im Ausland gekauft hat verzollt wurde oder nicht. Erst im Falle eines Verdachts wird man das nachweisen müssen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: freddykr am 15.05.2008, 08:38 Uhr
Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen. Befindet sich eine Digital Rebel darunter, Du hast keine Quittung dafür, wirst Du des Schmuggels beschuldigt und überführt, weil Du beweispflichtig bist, dass Du sie verzollt hast?

JA

Na klasse!

Ich muss also beweisen, dass der amerikanische Grill, die japanische Unterhaltungselektronik, die orientalischen Teppiche und die Bilder mit Aboriginal Art aus Australien nicht geschmuggelt sind, weil ja der freundliche Zöllner nach Deiner Auffassung jederzeit das Recht hat, mein Haus unter die Lupe zu nehmen und Beweise über die Herkunft aller Güter zu verlangen. 
Nein, natürlich nicht. Für Wohnungen/Grundstücke benötigt der Zoll einen Durchsuchungsbeschluss.

Andere Sache: PKW. Dieser gilt als "Sache" und kann jederzeit und überall vom Zoll durchsucht werden.

Somit muss man im Maximalfall 10 Jahre nachweisen können, ob eine Sache in der EG verzollt wurde. Praktisch wird sich zwar kaum jemand die Arbeit machen, aber wenn Zöllner einmal Lunte riechen...
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: IkeaRegal am 15.05.2008, 08:43 Uhr
Ich find es immer wieder interessant wie Wulpertinger unterschwellig der Zeigefinger gezeigt wird nach dem Motto "wenn der Zollbeamte will" ... "10 Jahre nachweisen"...  :lol:

Theorie =! Praxis, das mal nur am Rande.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: sker2608 am 15.05.2008, 09:01 Uhr
Praktisch wird sich zwar kaum jemand die Arbeit machen, aber wenn Zöllner einmal Lunte riechen...

Eben es muß erstmal ein Verdacht vorliegen.

Theorie =! Praxis, das mal nur am Rande.

Genau das habe ich gemeind.

Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: mrh400 am 15.05.2008, 09:21 Uhr
Hallo,
Da sehe ich sehr wohl einen Unterschied, wenn der konkrete Gegenstand (Digital Rebel) den konkreten Verdacht erweckt, daß er nicht legal eingeführt wurde. Und leider hat man beim Zoll leidereine Umkehr der Beweislast.
Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen.
auch wenn die Diskussion allmählich absurd wird: Du interpretierst mich falsch.

Es ist nrigends die Rede davon, daß der Zöllner einen "Hausbesuch" macht, sondern daß man - freiwillig - zum Zoll geht und dort dem Zöllner einen evtl. geschmuggelten Gegenstand unter die Nase hält - da dürfen die sehr wohl nachfragen. Für die digital rebel = 300D herrschte nach ihrem Erscheinen bei der ebucht ein sehr reger Markt von sog. Grauimporten. Daß die Bezweichnung Rebel nirgends auf dem Gehäuse ist, war mir nicht klar (ich habe keinen Grauimport) - damit ist für einen konkreten Verdacht natürlich insoweit kein Anlaß.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 15.05.2008, 10:03 Uhr
Es ist nrigends die Rede davon, daß der Zöllner einen "Hausbesuch" macht, sondern daß man - freiwillig - zum Zoll geht und dort dem Zöllner einen evtl. geschmuggelten Gegenstand unter die Nase hält - da dürfen die sehr wohl nachfragen.

Was ist denn da der Unterschied? Rein rechtlich ist es doch wohl unerheblich, ob ich im Flughafengebäude von Düsseldorf stehe oder zuhause im Wohnzimmer. Welche rechtliche Grundlage ist hier gegeben, eine willkürliche verbindliche Zollkontrolle durchzuführen, obwohl ich NICHT auf der Einreise bin, sondern die ganze Zeit im Land gewesen bin? Die von Dir genannte Beweislastumkehr (wozu Du übrigens keine Quelle angegeben hast) kann ja nur schlecht "für immer" gelten, sondern allenfalls für den Zeitpunkt meiner Einreise. Ansonsten nämlich dürfte ein Zöllner sehr wohl an der Haustür klingeln und sich auf die Beweislastumkehr berufen.

Du (und viele andere hier) trennen hier an der falschen Stelle. Es geht NICHT darum, eine Einfuhr der Vergangenheit (egal ob legal oder illegal) nachträglich zu legalisieren.

Es geht nur darum festzustellen, dass ich einen Besitz, den ich jetzt schon habe, in ein paar Wochen erneut vorlege und dann nicht verzollen möchte. Wenn er geschmuggelt war, hilft es auch nicht, ihn in ein paar Wochen zu verzollen, denn der Schmuggel ist schon geschehen und strafrechtlich relevant. Dennoch kann das nicht zur Folge haben, dass ein Zoll unendlich lang das Recht hat, bei Waren aus dem Ausland eine Kaufquittung zu fordern.

Im übrigen ist JEDE Kamera von Canon, Nikon usw. nicht(!) in Deutschland produziert und muss somit verzollt werden. Ob die Typenbezeichnung des Produkts ggf. von Verkaufsland zu Verkaufsland differiert, spielt ebenso keine Rolle. Sprich: eine EOS 300D muss nach Deiner Logik ebenso den Zöllner mißtrauisch machen, denn die ist zwangsläufig von Japan nach Deutschland geflogen worden. Und ich muss nach Deiner Logik mein Leben lang beweisen können, dass sie durch einen Importeur ordnungsgemäß verzollt wurde. Spätesten wenn ich am Flughafen stehe und die Kamera bei meinem Flug in die USA auf der Rückreise nicht noch einmal verzollen will, dreht sich demnach wieder einmal die Beweislast um (nach Deiner Meinung). Und nicht erst bei der Wiedereinreise - und das, wo es auf www.zoll.de explizit genau anders herum dargestellt wird: entweder man deklariert die Kamera vorher, dann reicht Typ plus Seriennummer, oder man deklariert sie nachher, dann muss es eine Rechnung aus der EG sein. So steht es da - und ich finde, das ist gar nicht unklar formuliert, sondern vollkommen transparent.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 15.05.2008, 10:45 Uhr
Zitat
Andere Sache: PKW. Dieser gilt als "Sache" und kann jederzeit und überall vom Zoll durchsucht werden.
Genau deswegen verlagert man die Kontrollen an den Grenzen mittlerweile mehr ins Landesinnere.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Jack Black am 15.05.2008, 10:55 Uhr
Somit muss man im Maximalfall 10 Jahre nachweisen können, ob eine Sache in der EG verzollt wurde. Praktisch wird sich zwar kaum jemand die Arbeit machen, aber wenn Zöllner einmal Lunte riechen...

Dann konstruieren wir jetzt mal einen Fall, der alle Komponenten berücksichtigt:

Ich fahre in den Urlaub, habe mir vor drei Jahren eine DSLR japanischer Herkunft gekauft. Ganz normal bei Amazon, mit der in Deutschland geltenden 2 Jahren Gewährleistung. Die 2 Jahre sind lange herum und ich habe auch die Quittung längst entsorgt (was bei mir völlig normal ist und auch sicherlich nicht gegen BGB oder StGB verstößt).

Am Zoll in Düsseldorf bitte ich darum, die Kamera zu deklarieren (gem. der mir vorliegenden Informationen), damit ich sie bei der Wiedereinreise nicht erneut verzollen muss. Der Zöllner riecht Lunte (hat halt seinen besonderen Tag) und verlangt die Quittung:

"Habe ich nicht mehr", sage ich wahrheitsgemäß.

"Tja, da haben Sie jetzt ein Problem", sagt der Zöllner.
Und fährt fort: "Wir werden die Kamera hiermit konfiszieren, da es sich anscheinend um geschmuggelte Ware handelt".
Sagt's und tut's.

"Außerdem werden wir jetzt Ihre Personalien hier festhalten, Sie haben nun x Wochen Zeit, bei Ihrem Zollamt die Quittung und/oder Zollpapiere für Ihre Kamera vorzulegen. Gelingt Ihnen das nicht, werden wir die Kamera endgültig einziehen und Sie wegen Schmuggels zur Anzeige bringen".

Selbstverständlich gelingt mir das nicht, denn ich habe die Quittung längst nicht mehr. Da ausgerechnet bei Zollangelegenheiten eine grundsätzliche Beweislastumkehr zählt und das auch noch für einen Zeitraum von 10 Jahren, bin ich also anschließend meine Kamera los, werde wegen Schmuggels verurteilt und muss auch noch eine empfindliche Geldstrafe zahlen.

Und das nur, weil ich eine kleine Quittung weggeworfen habe und dann auch noch so blöd war, am Flughafen vor dem Urlaub den Zoll zu kontaktieren...

... und wer das alles wirklich glaubt, der frißt wahrscheinlich auch kleine Kinder.  :shock: :shock:
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 15.05.2008, 11:19 Uhr
Ich komme Dich aber besuchen, wenn sie Dich einbuchten, versprochen ;)
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: sker2608 am 15.05.2008, 15:55 Uhr
Zitat
Andere Sache: PKW. Dieser gilt als "Sache" und kann jederzeit und überall vom Zoll durchsucht werden.
Genau deswegen verlagert man die Kontrollen an den Grenzen mittlerweile mehr ins Landesinnere.

Also ich bin ja sehr viel unterwegs, aber eine Zollkontrolle im Landesinneren habe ich noch nie gesehen.
Wenn ich mal ein Zollfahrzeug gesehen hatte dann haben sie lediglich ausländische LKWs kontrolliert und damit hat der Zoll mehr als genügend Arbeit.
Der Aufwand für den Zoll wäre viel zu hoch private PKWs sagen wir mal in Frankfurt / Main zu durchsuchen um in vielleicht 10.000 durchsuchten PKWs 1 nicht verzollten Artikel zu finden.
Soetwas kann Dir vielleicht an der Landesgrenze passieren aber nicht im Landesinneren.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 15.05.2008, 16:03 Uhr

Also ich bin ja sehr viel unterwegs, aber eine Zollkontrolle im Landesinneren habe ich noch nie gesehen.
Dann bist Du auf den falschen Pisten unterwegs.

Es ist nicht selten, dass Zollkontrollen noch bis zu 100 km von einer Grenze weg durchgeführt werden. Geht aber in der Regel mehr in Richtung Osteuropa.

Gerne werden auch Kontrollen kurz vor Berlin oder Dresden durchgeführt, sofern die Autos aus Richtung Polen kommen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: NaSa am 15.05.2008, 21:25 Uhr
Ich komme Dich aber besuchen, wenn sie Dich einbuchten, versprochen ;)

 :lachroll: :applaus: :lachroll: SUPER :lachroll: :applaus: :lachroll:

Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: McC am 31.05.2008, 17:32 Uhr
Hatte mein Kamerazeugs beim Zoll... musste die INF3 (3-fache Ausführung  :roll: ) ausfüllen... kurzer Blick auf eine von vielen Rechnungen und ein Objektiv, und dann hatte ich die Bescheinigung. Da kurz vor WE hatte der Zollbeamte anscheinend keine große Lust... sich alle Teile genauer anzusehen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: mdbsurf74 am 31.05.2008, 22:53 Uhr
Da habens wir in Österreich scheints besser, ich kenne keinen Bekannten, Verwandten, Freund oder sonstwen, der jemals bei der Einreise vom Zoll kontrolliert worden ist. Und da sind viele Vielflieger dabei. Kein Plan was da in Deutschland läuft.
Ich versteh auch den Aufwand nicht wegen ein paar Euros Zollgebühr einen oder mehrere Zollbeamte von sinnvollerer Arbeit abzuhalten. Was kann schon groß in einem Reisekoffer transportiert werden? 52"-LCDs aus Japan passen ja eh nicht rein :roll:
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: freddykr am 31.05.2008, 23:00 Uhr
Was kann schon groß in einem Reisekoffer transportiert werden?
Drogen, geschützte Tiere/Pflanzen, Lebensmittel (Fleisch, Wurst,...), gefälschte Markenware, etc.

Du glaubst gar nicht, was manche Leute versuchen ins Land zu bringen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 01.06.2008, 06:29 Uhr
Von Hawaii aus reicht schon das in einer Tüte verpackte Wurstbrot oder eine nicht versiegelte Ananas, um nicht mit aufs Festland zu dürfen.

Wir sind mit unserem doch mittlerweile recht umfangreichen Kameraequipment auch noch nie kontrolliert worden, aber einmal kann immer das erste Mal sein.

Beim nächsten Urlaub, werde ich das beim Zoll wahrscheinlich auch machen, falls ich nicht Kopien der Belege mitnehme.
Ich habe mir sowieso alle wichtigen Dokumente, die man bei einer Reise brauchen könnte, elektronisch auf einen geschützten Bereich eines Webservers gelegt, um im Notfall überhaupt einen Nachweis zu haben.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: mdbsurf74 am 01.06.2008, 11:36 Uhr
Ich hab mir auch alle Rechnungen des Kameraequipments auf ein A4-Blatt verkleinert kopiert. Das Blatt ist zusammengefaltet im Fotorucksack und ich kann es bei Bedarf vorzeigen (bei der Wiedereinreise). Ich bin mir aber nicht sicher ob auf allen Rechnungen die Seriennummern draufsind :? Ist aber in jedem Fall besser als gar nichts vorweisen zu können.

Oh Mann wie krank ist die Welt denn, wer nimmt denn Fleisch/Wurst ausm Ausland mit nach Hause? Das ist ja verdorben nach einem 9 Stunden Transatlantikflug :shock:
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 01.06.2008, 14:27 Uhr
Ich hab mir auch alle Rechnungen des Kameraequipments auf ein A4-Blatt verkleinert kopiert. Das Blatt ist zusammengefaltet im Fotorucksack und ich kann es bei Bedarf vorzeigen (bei der Wiedereinreise). Ich bin mir aber nicht sicher ob auf allen Rechnungen die Seriennummern draufsind :? Ist aber in jedem Fall besser als gar nichts vorweisen zu können.

Oh Mann wie krank ist die Welt denn, wer nimmt denn Fleisch/Wurst ausm Ausland mit nach Hause? Das ist ja verdorben nach einem 9 Stunden Transatlantikflug :shock:

Wenn Du von Hawai'i abfliegen möchtest, darf sich schon vor dem Abflug keine Wurststulle in Deinem Handgepäck befinden.

Ausserdem gibts auch Wurst, die einen 9 Stunden-Flug ohne Probleme überstehen würde.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: djohannw am 01.06.2008, 15:44 Uhr
Ich habe in Sachen Zoll ein anderes Problem: Ich besitze zum Beispiel keinerlei Kleidung mehr, die ich nicht irgendwann einmal im Rahmen der Zollfreimengen aus USA eingeführt habe. Ob nun meine Tommy-Unterhosen und -Polohemden oder den Jones New York Anzug - alles ist irgendwann mal auf einer der vielen USA-Reisen (zwischen zwei und sechs pro Jahr) mal mitgekommen.

Oder die Digitalkamera meiner Frau - hat umgerechnet 156€ gekostet, war also im Zollbudget. Da würde ich dann sicher auch Probleme kriegen, wenn wir damit in ein paar Monaten einreisen und kontrolliert werden, da die Kamera bis dahin weder veraltet ist noch intensive Gebrauchspuren aufweisen wird. Auch die Amazon.com Rechnung von diesem Urlaub vorzulegen hilft dann vermutlich wenig - da ist nämlich keine Seriennummer vermerkt. Und Kleidung ist generell nicht mit Seriennummern versehen - nicht mal die Quittungen der Läden beschreiben die Sachen eindeutig, zum Beispiel steht auf der Quittung von Marshalls bei meinem Anzug nur "Mens Clearance" oder so ähnlich.

Inzwischen reise ich also mit reichlich Dingen, die auch teilweise relativ neu sind, aber eben NICHT auf der aktuellen Reise eingekauft wurden. Dazu naürlich auch immer wieder neuer Kram im Rahmen der Zollfreimengen, denn ich möchte ja alte Sachen dann auch mal austauschen. 

Ich kann mir also kaum vorstellen, dass da der Zoll zu genau sein kann, da vielen Fällen der Nachweis schlicht unmöglich ist. Ansonsten muss ich wohl wirklich vor jeder Reise eine Nämlichkeitsbescheinigung für alle meine Klamotten machen lassen, damit ich bei der Rückreise keine Probleme bekomme. Aber ich glaube nicht, dass das im Sinne des Zolls ist, wenn das jeder machen würde...

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: magnum am 01.06.2008, 17:17 Uhr
Ich denke mal, der Zoll handelt im Zweifel für den Reisenden. Klamotten sieht man in der Regel an, ob sie schon älter und getragen sind, oder ob sie neu sind und nur das Etikett fehlt.

Bei Kameras und sonstigem elektronischen Equipment kann man glaube ich anhand der Seriennummer erkennen, für welchen Markt das Gerät hergestellt/vorgesehen wurde.

Aber wie gesagt, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Wenn ich mich da so an die letzten Zolldurchgänge erinnere waren da auch ein Haufen Leute mit allerlei Gepäck und auch hochwertigen Foto-/Video-Ausrüstungen. Die Zöllner haben sich alle angesehen und nur ganz vereinzelt eine Stichprobenkontrolle gemacht.

Man sollte vielleicht nicht hysterisch werden und auch beim Zolldurchgang nicht gleich einen gehetzten oder verängstigten Eindruck machen. Das irritiert die Zöllner und man gerät ggf. in Verdacht.

Außerdem sind das auch nur Menschen und man muss ja nicht für die nächsten 25 Jahre in irgendeinen Kerker, wenn man 'erwischt' wird. Im Zweifelsfall also einfach drauf ankommen lassen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: ratlady am 01.06.2008, 20:07 Uhr
Oh Mann wie krank ist die Welt denn, wer nimmt denn Fleisch/Wurst ausm Ausland mit nach Hause? Das ist ja verdorben nach einem 9 Stunden Transatlantikflug :shock:


"Krank"?? Denke nur mal an z.B. Jerky aller Art...  8) "Fleisch und Wurstwaren" bezieht sich doch nicht nur auf "frische" = schnell verderbliche Sachen... :wink:
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: USA_Björn am 28.08.2011, 18:33 Uhr
Immer wenn ich in die USA fliege hole ich mir vorher beim Zoll das INF 3 Formular für meine Fotoausrüstung. Nun hat meine Freundin von 2 Jahren sich eine kleine Knipse in New York gekauft und in Deutschland ganz legal Zollfrei eingeführt, da sie weit unter ihrer Freigrenze geblieben ist. Die Frage ist nun, wie bekomme ich die Knipse mit auf mein INF 3 und kann dem Zöllner klar machen, das die Kamera damals im Limit der Freigrenze war und somit legal ist...? Die Rechnung liegt noch vor, aber er könnte ja davon ausgehen, das ich damals Ware für 430,- hatte + die Knipse...
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Stefanie_GZ am 28.08.2011, 19:31 Uhr
Zitat
Die Rechnung liegt noch vor, aber er könnte ja davon ausgehen, das ich damals Ware für 430,- hatte + die Knipse...[/quote

Das denke ich eher nicht. Dann hätten die aber viel zu tun, zumal du dann ja die Waren über 430 Euro angegeben hättest...


Nimm einfach die Quittung mit und gut ist.

Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: kieckbusch am 29.08.2011, 09:57 Uhr
Also ich habe regelmäßig die Fotoausrüstung incl. Notebook im Gesamtwert von ca. 8000 Euro dabei - niemals habe ich irgendein Problem beim Zoll gehabt.
2x haben die das Notebook aufgeklappt und die deutsche Tastatur gesehen - fertig.
Die umfangreiche Fotoausrüstung mit 2 SLR und div. Objektiven wurde nie beachtet.

Gruß, Wolfgang
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: Marterpfahl am 29.08.2011, 10:32 Uhr
Also ich habe regelmäßig die Fotoausrüstung incl. Notebook im Gesamtwert von ca. 8000 Euro dabei - niemals habe ich irgendein Problem beim Zoll gehabt.
2x haben die das Notebook aufgeklappt und die deutsche Tastatur gesehen - fertig.
Die umfangreiche Fotoausrüstung mit 2 SLR und div. Objektiven wurde nie beachtet.
Gruß, Wolfgang

Ähnliche Erfahrungen. 


Wenn wir mit Foto und Notebook-Ausrüstung reisen, egal, ob in Europa oder USA, wurde die nur aus sicherheitstechnischen Gründen beäugt.
Außerdem haben die Sachen mindestens kleine Gebrauchsspuren. Bei den neuen Sachen sollten allerdings die Preisschilder entfernt worden sein. Sonst hat man ein Erklärungs-Problem.   :pfeifen:

Wir sind das geschilderte Problem immer relaxt angegangen und damit auch gut gefahren (gereist).  8)

Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: USA_Björn am 29.08.2011, 10:46 Uhr
Naja, ich möchte das Problem nicht relaxt angehen, sonder die halbe Stunde investrieren und das Formular ausfüllen. Vorsorge ist nun mal besser als Nachsicht...
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: gurdk am 29.08.2011, 10:58 Uhr
Auch ich gehöre dann wohl eher zu der Fraktion der "relaxten". Wenn wir übermorgen losfliegen, werde ich wie jedes Jahr
einen "kleinen" Fotorucksack dabeihaben, den ich gestern abend schon fertig gepackt habe.

Nun mal zum Inhalt: 1 SLR, 2 Objektive, 1 großes Blitzlicht, 1 Navi, 1 Digitalkamera und dazu noch jede Menge Ersatzakkus, Adapter und Ladegeräte.

Weiterhin 1 digitalen Camcorder in einer seperaten Tasche.

Melde ich das ganze Equipment vor der Abreise bei Zoll an - Nein.

Werde ich bei der Abreise mit der Fotoausrüstung vom Zoll auf die Seite genommen - Ja, aber nur um auf Sprengstoff untersucht zu werden. So zumindest die Erfahrung der letzten Reisen.  :lol:   

 
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: USA_Björn am 29.08.2011, 11:00 Uhr
^^ es geht nicht um die Abreise, es geht um die Wiedereinfuhr!
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: gurdk am 29.08.2011, 11:27 Uhr
^^ es geht nicht um die Abreise, es geht um die Wiedereinfuhr!

Ja glaubst Du ich lasse das ganze Zeug dort ? Eher nicht.

Klar könnte ich bei der Abreise das nette Formular ausfüllen um sicher zu gehen dass ich bei der Wiedereinreise kein Problem bekomme,
aber ich meine (für mich) dass ich mir den Aufwand sparen kann.

Wenn der Zoll nichts anderes zu bemängeln hat, dann diskutiere ich doch gerne mit denen. Bin ja ein kommunikativer Mensch.  :)
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: USA_Björn am 29.08.2011, 11:30 Uhr
Du sitzt aber definitiv am kürzeren Hebel. Lasst uns doch bitte nicht über Sinn und Unsinn des INF 3 Formulars diskutieren und zurück auf meine Frage und deren Lösung kommen.
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: gurdk am 29.08.2011, 11:40 Uhr
DU willst auf Nummer sicher gehen - melde das Teil an.

ICH mache es nicht, da hätte ich viel zu tun.
 

Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: USA_Björn am 29.08.2011, 11:58 Uhr
DU willst auf Nummer sicher gehen - melde das Teil an.

ICH mache es nicht, da hätte ich viel zu tun.
1. Leider nicht die Antwort auf meine Frage.
2. Schön für dich!
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: gurdk am 29.08.2011, 13:04 Uhr
Schon mal daran gedacht den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und beim Zoll anzurufen, wenn es für Dich so ein Problem ist ?

Erinnert mich an die Diskussion "ich habe beim letzten USA-Urlaub Klamotten gekauft - was sagt der Zoll dazu wenn ich die jetzt wieder mitnehme und auch wieder mitbringe"
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: ilnyc am 29.08.2011, 13:24 Uhr
Im letzten Urlaub mussten wir eine neue Kamera kaufen (die alte gab den Geist auf der Reise auf). Inklusive der Kosten waren wir insgesamt im Zolllimit als wir in Deutschland wieder einreisten. Dort sind wir zum Zoll bzw. bei anzumeldende Waren und wollten dort eine Art Quittung, dass wir die Kamera eingeführt haben, aber eben innerhalb des Zolllimits. Ziel war auch, dass wir mit dem Papier dann beim nächsten Mal wieder einreisen.

Geht so aber nicht. Der Zoll am Flughafen München sagte, dass wir einfach mal irgendwann vor der nächsten Reise zum Zollamt (nicht am Flughafen ansässig) fahren sollen und dort die Kamera mit dem schon oben angeführten Formular erfassen lassen sollen. Auf unseren Einwand, dass man damit zwar nachweist, dass die Kamera schon mal in Deutschland war, aber nicht, dass wir 2011 im Zolllimit geblieben sind, sagte er, dass das keine Rolle spiele. Solche Belege stellt man nicht aus.

Tja.

Wir haben beschlossen, die Kamera das nächste Mal nur mit dem Kaufbeleg einzuführen und nicht extra zum Zollamt zu fahren. Ob das ein Fehler ist, wird man ja dann sehen  :?
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: gurdk am 29.08.2011, 13:33 Uhr
@USA_Björn :

Ich habe mal gerade eben (extra für Dich) kurz beim Hauptzollamt in Stuttgart angerufen und mich erkundigt.  :)

Ausage von denen: Bringen Sie die Kamera mit, sie wird dann auf dem INF 3 Formular über die Seriennummer
eingetragen, auch wenn kein Kaufbeleg vorgelegt werden kann. "Schätzung" des Preises erfolgt vor Ort (????).

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.  :wink:
Titel: Re: Gekaufte Kamera anmelden?
Beitrag von: USA_Björn am 29.08.2011, 13:41 Uhr
@ilnyc: danke, diese Antwort lässt keine Fragen offen  :D
@gurdk: für mich ist der Zoll kein Aufwand, sind nur 15min Fahrzeit...ich wollte nur gerne eine Diskussion vermeiden, aber nun ist ja alles geklärt, auch an dich ein Danke...