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Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.
Hierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist.
Zitat von: freddykr am 14.05.2008, 14:06 UhrHierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist. Ich schenke in diesem Fall dem Zoll mehr Glauben, der das wortwörtlich nur als Option vorschlägt, kein MUSS.
Wenn es sich um eine Canon-DSLR handel könnte es sehr schnell Probleme geben. Den eine Digital Rebel gibt es in Europa nicht..
Ich verweise einfach mal zu den Experten: Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!
Mein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".
Zitat von: freddykr am 14.05.2008, 19:24 UhrMein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".Ob Halbwissen oder Halbinformation - wer weiss, was der "Kollege" wirklich meinte und was er wo getan hat und und und.
Alle folgenden Daten beziehen sich auf den Stand März 2007 und sind unverbindlich. Die Gesetze ändern sich leider sehr oft und da ich auch nur ein Mensch bin, kann der Text natürlich auch Fehler beinhalten.
Die Woche drauf sagte er mir, daß die tatsächlich auch die Rechnung sehen wollten, von wegen Nachweis, daß das Objektiv schon hier verzollt ist.
ZitatAlle folgenden Daten beziehen sich auf den Stand März 2007 und sind unverbindlich. Die Gesetze ändern sich leider sehr oft und da ich auch nur ein Mensch bin, kann der Text natürlich auch Fehler beinhalten.Das scheint dann wohl passiert zu sein, denn auf www.zoll.de steht klipp und klar, dass Hersteller, Modell und Seriennummer als Angaben ausreichen. Ohne Kaufbeleg. Der kann stattdessen vorgelegt werden.
Eine wirklich klipp und klare Aussage konnte jedenfalls ich auf zoll.de leider auch nicht finden.
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.