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Autor Thema: Attest notwendig bei eingegipsten Arm  (Gelesen 7765 mal)

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dschlei

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #15 am: 29.06.2010, 21:52 Uhr »
Mach Dir mal keine Gedanken! Das klappt 100%!

Wenn der Gips beim Flug älter als 2 Tage ist, dann gibt´s keine Probleme. Er darf nur nicht frisch sein im Sinne von gerade dran gemacht.

Gruß
Jürgen

Mal ne ganz dumme Frage zwischendurch!  Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???  Hier gibt es das schon mindestens seit etwa 15 Jahren nicht mehr.  Alle Verbaende, die hier verwendet werden (Scoth Cast, usw.) sind auch wasserfest.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

DocHoliday

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #16 am: 29.06.2010, 22:14 Uhr »

Mal ne ganz dumme Frage zwischendurch!  Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???  Hier gibt es das schon mindestens seit etwa 15 Jahren nicht mehr.  Alle Verbaende, die hier verwendet werden (Scoth Cast, usw.) sind auch wasserfest.

Ich bin zwar kein Chirurg aber soweit ich weiß, wird bei frischer Fraktur oft für die erste Zeit ein "richtiger" Gips verwendet. Wen der Arm dann abgeschwollen ist, kommt ein Kunsstoff-"Gips", also Aircast oder Southcast o.ä. dran.
Gruß
Dirk

Jack Black

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #17 am: 29.06.2010, 23:07 Uhr »
Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???

Die Frage, die sich in Deutschland stellt, ist nicht nur die Frage nach der grundsätzlichen "Notwendigkeit", sondern bisweilen auch, was die Versicherung des einzelnen bezahlt. Private Versicherungen bezahlen häufig Leistungen (wozu auch ein Verband gehört), die von den Krankenkassen nur mit der sog. "Standardversorgung" übernommen werden.

Mir persönlich bekannt (aus eigener Erfahrung - ist aber schon einige Jahre her) ist beispielsweise die Wahl zwischen Gips (= Standardversorgung) oder Tapeverband (= teurere Versorgung, Zuzahlungspflichtig) bei einem Bänderriss (im Fussgelenk).

gurdk

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #18 am: 30.06.2010, 10:12 Uhr »
Das hat mich auch ein wenig gewundert. Bei der "Erstversorgung" im Krankenhaus habe ich explizit nach einem Kunststoffgips gefragt, was aber mit der Begründung "sowas haben wir nicht" abgelehnt wurde. Dass ich den gerne auch extra bezahlt hätte steht außer Frage.

Als meine Frau 5 Tage später bei der Kontolluntersuchung (im gleichen Krankenhaus, gleicher Gipsraum) danach gefragt hat, bekam der Junior ohne Probleme den Kunststoffgips verpasst.  :shock:

Obwohl wir nicht privat versichert sind, musste auch keine Extrazahlung vorgenommen werden. 

dschlei

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #19 am: 30.06.2010, 15:05 Uhr »
Wird in Deutschland noch immer richtiger Gips fuer einen Stuetzverband verwendet???

Die Frage, die sich in Deutschland stellt, ist nicht nur die Frage nach der grundsätzlichen "Notwendigkeit", sondern bisweilen auch, was die Versicherung des einzelnen bezahlt. Private Versicherungen bezahlen häufig Leistungen (wozu auch ein Verband gehört), die von den Krankenkassen nur mit der sog. "Standardversorgung" übernommen werden.

Obwohl die  Versicherungen hier ja manchmal absolut asoziale Entscheidungen treffen, scheinen die bei den Stuetzverbaenden keinen Probleme zu machen, denn, wie ich schon sagte, Gips (hier Plaster of Paris genannt) ist in den Krankenhaeusern und der Arztpraxis nicht mehr vorhanden.  Als Grund gilt das hohe Gewicht und die mangelnde Wasserfestigkeit von Gips, sowie die erheblich kompliziertere Entfernung des normalen Gipsverbandes (hoehere Kosten dadurch?????)
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

merengue

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #20 am: 01.07.2010, 17:56 Uhr »
Mach Dir mal keine Gedanken! Das klappt 100%!

Wenn der Gips beim Flug älter als 2 Tage ist, dann gibt´s keine Probleme. Er darf nur nicht frisch sein im Sinne von gerade dran gemacht.

Gruß
Jürgen



Jürgen wird es sowieso wissen, aber ich kann seine Ausführungen trotzdem bestätigen. :) Im Oktober 2009 war unser Venedig-Hannover-Flug 45min verspätet. Auf Nachfrage erklärte sie mir dann, dass sie leider auf dem Hinflug eine Dame mit frischem Gips in der Maschine hatte und diese nicht wieder aussteigen wollte. In dem Gepräch wurde mir gesagt, dass der Gips mindestens 24Std. alt sein müsse, damit man damit fliegen kann. Wenn du also vom Arzt das Schriftstück bekommst, sollte alles wirklich kein Problem sein! :)
Grüße
David

Ich kann die Aussagen von Jürgen und David nicht bestätigen.
Bei uns hat der Pilot und die Airline den Flug mit Gips verweigert obwohl der Gips bereits mehr als 10 Tage dran war.
Der Arzt hatte sich geweigert den Gips zu öffnen und hat uns ein Schreiben auf Griechisch ausgestellt das unsere Tochter Flugfähig sei. Leider wurde auch dieses Schreiben von der Fluggesellschaft und dem Piloten nicht anerkannt. Trotz dass sie der Griechischen Sprache mächtig waren.

Ich denke Vorsorge ist besser als die Gefahr all diese Probleme am Flughafen lösen zu müssen.
Sicher wird von Fall zu Fall, Airline zu Airline, usw unterschiedlich entschieden.
Andere Passagiere rieten mir einfach eine Jacke überzuhängen, dann würde es doch keiner merken.
Die Frage die sich hier aber doch stellt ist doch nicht das Urlaubsvergnügen sondern die Gesundheit des Patienten.
Ich hätte nicht erleben mögen unsere damals 4 jährige Tochter hätte das Flugzeug zusammengeschrien weil der Arm im Gips keinen Platz mehr hat.
Worst Case Szenario: Bleibender Schaden bis hin zur Amputation?, Notlandung des Flugzeugs ? - Machen die mich für die Kosten haftbar wenn ich den Gips absichtlich verstecke usw....
Ich gehe zu 99% davon aus dass der Junge mit dem Gips fliegen kann, zumal der 1. Flug "Kurzstrecke" ist.
Dennoch rate ich dazu darüber mit dem Arzt/Airline zu sprechen.
Wo ist denn das Problem?
Ich habe mich auch mal einfach per Telefon am Flughafen erkundigt ob ich einen Nachweis brauche dass ich sehr viel Metall im Knochen habe. ( Nicht dass es piept bei der Kontrolle ;.))
Der zuständige Mitarbeiter meinte belustigt: Haben sie statt einer Naht einen Reißverschluß? Dann würden wir vermuten sie haben dort eine Waffe oder derart versteckt. Sonst nicht.
O.K. Die Antwort erschien mir logisch.
War es schlimm dass ich mich lieber vorher vergewissert habe?
Ich habe einmal im Leben ganz alleine auf einem kleinen griechischen Flughafen auf "meine Maschine" geschaut und nicht gewusst ob sie noch warten oder nicht.
Meine Koffer waren schon drin, und mein Mann war mit Kind und Reiseleitung zum Gips aufschneiden. ( Sie mussten im übrigen zu 3 Ärzten weil keiner über das Werkzeug verfügte diesen "modernen" Kunstoffgips aufzuschneiden, ihr werdet mir nicht glauben, aber am Ende hat das ein Bauarbeiter mit einer Bauflex gemacht)
Das möchte ich nicht noch einmal erleben. Da werden 2 Stunden zur Ewigkeit.

Die Geschichte ist so unglaublich dass sie wohl nicht so schnell wieder passiert. Ich weiss.

liebe Grüße
Merengue


HAJler

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #21 am: 02.07.2010, 20:11 Uhr »
Ja, entschuldige Merengue. Dass der Gips aufgeschnitten sein muss, hatte die Flugebgleiterin glaub ich auch noch erwähnt. Zumindest wäre es auch logisch, damit eine mögliche Schwellung keine Hindernisse hat.
Grüße
David

gurdk

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #22 am: 05.07.2010, 20:07 Uhr »
aktuelles "update":

Letzten Donnerstag war "Junior" zur Kontrolle und erneutem "Gipswechsel" im Krankenhaus. Wie bereits angekündigt hat er so einen Kunststoffgips bekommen mit welchem er auch duschen/baden/schwimmen darf.

Schon Wahnsinn wie leicht das Teil sein soll (erzählt zumindest mein Sohn), sieht zwar ein wenig eng aus, ist er aber gar nicht. Ein Daumen passt ohne Probleme an der Öffnung am Unterarm rein.

Vom Arzt haben wir auch eine Bescheinigung erhalten (auf Deutsch), mit welcher er heute früh nach Neapel (von da aus geht es nach Pompeji) geflogen ist. Bei Air Berlin hat sich niemand für den Gips interessiert, auch an Bord des Flugzeuges wollte niemand irgendeine Bescheinigung sehen.
 
Heute Nachmittag habe ich dann bei Delta angerufen und die Situation geschildert.

Die wirklich verblüffende Antwort hat mich dann fast vom Stuhl geworfen " das Fliegen mit dem Kunststoffgips ist überhaupt kein Problem, sie benötigen auch keine Bescheinigung, sollten sich aber darauf einstellen, dass sie bei den Sicherheitsüberprüfungen ein wenig länger brauchen. Hier wäre ein ärztliches Attest evtl. sinnvoll." 

 


 

merengue

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #23 am: 06.07.2010, 09:53 Uhr »
Hallo gurdk,

vielen Dank für dein Update.

das ist ja ein Ding.
Na, ja besser so als andersherum.
Bei uns war das damals echt ein Riesendrama. Aber wie ich bereits vermutete wird das offensichtlich sehr individuell entschieden.
Eine einheitliche Regelung scheint es nicht zu geben.

Euch dann viel Spass in den USA!

P.S.
unsere Tochter durfte mit dem Gips nicht ins Wasser. Aber der Arm war ja von der Schulter bis zum Handgelenk eingegipst. Die wäre uns ja "weggeschimmelt" ;-)

gruss
Merengue





HAJler

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #24 am: 06.07.2010, 10:44 Uhr »
Kleiner Tipp: Ich versuche bei solchen Dingen mittlerweile nicht mehr per Telefon meine Fragen beantwortet zu bekommen, sondern per Email. Das hat den großen Vorteil, dass man sich das Ganze ausdrucken kann und dann nicht völlig blöd dasteht, wenn man auf einmal eine andere Antwort am Checkin bekommt. Mir wollte man mal eine Bordkarte für einen Weiterflug auf separatem Ticket nicht ausstellen. Ich hatte allerdings per Email die Antwort bekommen, dass dies möglich wäre. Nach einigem Hin und Her hat die Dame dann etwas widerwillig die Bordkarte ausgestellt. Ohne Papier in der Hand wäre das sicherlich nicht gegangen... ;)

Zudem solltet ihr vielleicht - nur zur Vorsicht - trotzdem eine solche Bescheinigung mitnehmen. Nicht, dass am checkin dann wieder etwas anderes behauptet wird - wie bei mir damals... ;)
Grüße
David

BigDADDY

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #25 am: 06.07.2010, 10:49 Uhr »
Mit etwas Charme geht alles,

da braucht man auch nix schriftlich :wink:
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gurdk

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #26 am: 06.07.2010, 18:09 Uhr »
Ich habe gerade mal kurz Delta über deren Homepage angeschrieben, die Situation geschildert, die Aussage der Hotline ausgeführt und um Bestätigung und zusätzlich um einen entsprechenden Eintrag auf deren System gebeten.

Mal schauen, was Delta dazu meint. Ist wahrscheinlich auch besser, da unsere Söhne 10 Tage vor uns alleine zurück fliegen. Deren Englisch ist zwar um einiges besser wie das meiner Frau und mir, dafür mache ich optisch einen "imposanteren" Eindruck. :lol:

Wie üblich halte ich Euch auch darüber auf dem Laufenden (Reaktion von Delta).

gurdk

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #27 am: 13.07.2010, 18:45 Uhr »
Hallo zusammen,

ich fasse mal die letzten beiden Wochen aus meiner Sicht und Rückmeldung der beteiligten Personen/Institutionen zusammen :

- Vom Arzt her "grünes Licht" - überhaupt kein Problem mit den Flügen (sowohl Pompeji als auch USA) - Attest in Deutsch für Pompeji war nicht notwendig, in Englisch für die USA bekommen wir nächste Woche beim Gipswechsel und Kontrolltermin.

- Delta hat mir mittlerweile per Email bestätigt, dass der Junior mit Unterarmgips fliegen darf. Ein entsprechender Eintrag sei bei unseren Flügen hinterlegt. Zur Not habe ich sicherheitshalber einen Ausdruck gemacht, welcher in die Reiseunterlagen kommt.

- Auf dem Hinflug nach Pompeji letzte Woche wollte niemand irgendeine Bescheinigung (hatte der Junior ja dabei) sehen, nur auf dem Rückflug nach Deutschland hat sich eine Stewardess kurz erkundigt wie alt denn der Gips sei. Nachdem sie die Antwort bekam, dass er mittlerweile über 14 Tage alt sei, hat sie keine weiteren Frage mehr gestellt. Auch die Bescheinigung wollte sie nicht sehen. 

HAJler

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Re: Attest notwendig bei eingegipsten Arm
« Antwort #28 am: 14.07.2010, 10:13 Uhr »
Na, dann ist ja - bis auf den Gipsarm - eigentlich alles bestens! :)
Grüße
David