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Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen drohen Zuschläge sowie Bußgelder und Strafen.ZuschlagBei Zuwiderhandlungen im Reiseverkehr kann - unter bestimmten Voraussetzungen - anstelle der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein Zuschlag auf die zu zahlenden Einfuhrabgaben erhoben werden. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Einfuhrabgaben zu entrichten. Im Regelfall entspricht der Zuschlag der Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrages.
Mir wurde gestern gesagt, dass man Zoll PLUS eine komische Gebühr bezahlen muss, auch wenn ich unterhalb der Freigrenze bleibe.
Ja aber doch erst ab einem Wert von 700 Euro... mein Bekannter wollte mir ja einreden, dass das IMMER drauf kommt.
...Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro...
Wenn man Waren aus einem Land ausführt, in dem es möglich ist, die Mehrwertsteuer oder sales tax o.ä. erstattet zu bekommen, so muss man logischerweise diese Waren bei der Einfuhr nach D wieder versteuern.
Auf der Informationsseite, die weiter oben genannt wurde, steht die info mit den 700 Euro. Dort steht, dass bis 4xx Euro frei ist, dann verschiedene Zollgebühren anfallen und ab 700 Euro kommt dann noch die EUSt dazu...
Zitat von: Kauschthaus am 20.11.2009, 14:11 UhrWenn man Waren aus einem Land ausführt, in dem es möglich ist, die Mehrwertsteuer oder sales tax o.ä. erstattet zu bekommen, so muss man logischerweise diese Waren bei der Einfuhr nach D wieder versteuern. Nein, das ist so auch nicht richtig. Den deutschen Behörden ist es völlig egal, ob man bei einer ausländischen Behörde Steuern bezahlt hat. Da haben die ja eh nix von. Einfluss auf Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer hat das nicht.