Hi,
ich bin leider sicher - es steht hinten drauf. Und auf der Seite der Botschaft gibt es ne extra Rubrik, was man tun muß (man ist übrigens dann selber schuld - der Reisende ist verantwortlich!), wenns nicht erledigt ist. Ich poste hier mal den langen Text - gilt für Visum und Visa Waiver gleichermaßen.
An Botschaft schicken ist übrigens FALSCH!!!!
Vorgehensweise für den nachträglichen Nachweis der Ausreise aus den Vereinigten Staaten
Wenn Sie aus den Vereinigten Staaten wieder ausgereist sind, ohne dass der Ausreisebeleg des Immigration and Naturalization Service (INS), d.h. Formular I-94 (weiss) bzw. Formular I-94W (grün), aus Ihrem Reisepass entfernt worden ist, bedeutet das, dass Ihre Abreise nicht korrekt erfasst worden ist. Sie sind für die korrekte Erfassung Ihrer Ausdreisedaten verantwortlich. Sie müssen INS gegenüber geeignete Nachweise erbringen, damit wir Ihre rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten erfassen können. Diese werden Ihre vorher erfassten Daten zu Ihrer Ankunft in den U.S.A. vervollständigen.
Wenn Sie eine rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten nicht nachweisen können, oder wenn Sie diesbezüglich nicht über andere glaubhafte Nachweise verfügen, wenn Sie das nächste mal in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigen, könnte INS zu dem Urteil gelangen, dass Sie sich über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben. In diesem Fall könnte sich Ihr Visum beim nächsten Einreiseversuch als ungültig erweisen oder Sie könnten umgehend zu Ihrem letzten ausländischen Reiseziel zurückgeschickt werden.
Insbesondere Besucher, die unter die Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht fallen, aber über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten geblieben sind, können zukünftig ohne vorherige Erteilung eines Visums durch ein U.S. Konsulat nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Sollten Sie trotzdem bei Ihrer Ankunft in den U.S.A. ohne Visum die Einreise aufgrund der Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht beantragen, könnten U.S. Einwanderungsbeamte Ihre umgehende Rückkehr zum letzten ausländischen Reiseziel anordnen.
Um Ihre Ausreise zu verifizieren, akzeptiert INS u.a. folgende Nachweise:
· Die originalen Bordkarten, die Sie verwendet haben, um aus den Vereinigten Staaten auszureisen
· Photokopien von Einreise- oder Ausreisestempeln in Ihrem Pass, aus denen Ihre Einreise in ein anderes Land hervorgeht nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben (Sie sollten alle Passseiten kopieren, die nicht völlig leer sind, sowie die Seite mit den Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Photo), und
· Photokopien anderer geeigneter Nachweise, wie z.B.:
- Datierte Gehaltsabrechnungen oder anderweitige Belege von Ihrem Arbeitgeber aus denen hervorgeht, dass Sie nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land gearbeitet haben
- Datierte Kontoauszüge aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Ausbildungsnachweise über den Besuch einer Ausbildungsstätte ausserhalb der Vereinigten Staaten aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Datierte Kreditkartenquittungen mit Ihrem Namen, aber nach Unkenntlichmachung Ihrer Kreditkartennummer, über Käufe, die Sie getätigt haben nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben und aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben.
Ihre Aussage wird ohne die Vorlage von Nachweisen wie oben angegeben nicht bearbeitet.
Sie sollten uns nur gut leserliche Kopien oder, wenn möglich, Originale zuschicken. Wenn Sie Originale schicken, sollten Sie eine Kopie davon behalten. INS kann nach der Bearbeitung Ihres Antrags keine Originale zurücksenden. Bitte senden Sie uns ausserdem einen erklärenden Brief in Englisch, damit wir Ihren Fall besser beurteilen und Ihre Daten schneller korrigieren können. Bitten senden Sie Ihren Brief mitsamt beiliegenden Nachweisen ausschliesslich an die folgende Addresse:
ACS – INS SBU
P.O. Box 7125
London, KY 40742-7125
USA
Bitte schicken Sie Ihren Ausreisebeleg (Formular I-94) bzw. entsprechende Nachweise nicht an ein U.S. Konsulat, eine U.S. Botschaft, irgendein anderes INS Büro in den Vereinigten Staaten oder irgendeine andere Adresse als die oben angegebene. Nur dort können wir die notwendigen Korrekturen an Ihren INS Daten vornehmen lassen, um Ihnen zukünftige Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Letzte Aktualisierung: April 2003
(von
www.usembassy.de - Rubrik Visa!)
Antje