Da kann man sich Flicka nur anschließen, bis auf das Wort "vermutlich". Ins BZR werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen, d.h. frühestens ab Ablauf der Rechtsmittelfrist - mit rechtskräftig werden. Wie lange der reine Verwaltungsakt dann noch dauert ist dann eigentlich egal, weil Du Dich dann nicht mehr als "nicht vorbestraft" bezeichnen darfst. Bis dato darfst Du das aber.
Falls Du arge Bedenken hast, leg doch Rechtmittel ein und nimm sie dann ggf. zurück, so zögerst Du die Rechtskraft raus.