Hallo zusammen,
ich muss kurzfristig aus geschäftlichen Gründen in die USA reisen und habe im Vorfeld keine Zeit mehr mich um ein Visum oder Führungszeugnis zu kümmern. Warum Visum? - bei mir wurden Anfang des Jahres 2 Geldstrafen (beide unter 90 Tagessätzen) zu einer Gesamtstrafe zusammen gelegt. Die Strafe ist natürlich beglichen. Nun weiß ich nicht ob ich deswegen als vorbestraft gelte (Gesamtstrafe ist größer 90 TS) oder ob "nur" die einzelnen Strafen irgendwo aufgeführt sind. Die Zusammenlegung wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft "beschlossen" - es gab keine Gerichtsverhandlung o.ä.
Ich weiß wirklich nicht wie ich mich verhalten soll - war heute schon bei der Polizei und die sagten mir nur lapidar, dass die Gesamtstrafe (damals wurde Ersatzfreiheitsstrafe "angedroht") als Vorgang in "deren System" verzeichnet sei - konnte mir aber nicht sagen ob ich nun vorbestraft bin oder nicht!!
Was meint ihr - kann ich es wagen die Reise anzutreten oder sollte ich sie, aufgrund der Unklarheiten, absagen um auch den möglichen Konsequenzen und den Peinlichkeiten vor den Geschäftspartnern zu entgehen!?
Bin über jeden Tip / Hinweis mehr als dankbar...