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Autor Thema: Maschinenlesbarer Kinderausweis zur Einreise in die USA  (Gelesen 5664 mal)

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leia

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Re: Maschinenlesbarer Kinderausweis zur Einreise in die USA
« Antwort #15 am: 26.06.2009, 16:38 Uhr »
@USAflo Danke für die Zusammenfassung, das sollte nun Klarheit bringen. Allerdings:


1. EU-Reisepass
- alle noch mindestens 3 Monate gültigen und vor dem 01.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe berechtigen auch ohne Visum zur Einreise in die USA

Tschau

Ich glaube die 3 Monate sind nicht richtig. Auf der Seite der US-Botschaft lese ich folgendes:

Zitat
Bedingungen:
Sie können ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise nutzen, wenn Sie:

    * Staatsangehöriger eines der am Programm beteiligten Länder sind und mit einem gültigen Reisepass einreisen - siehe die allgemeinen VWP-Reisepass-Bedingungen.
          o Bei deutschen Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein.

Quelle:
http://german.germany.usembassy.gov
Viele Grüße Leia


mannie

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Re: Maschinenlesbarer Kinderausweis zur Einreise in die USA
« Antwort #16 am: 10.09.2010, 13:02 Uhr »
Hallo,
ich schließe mich diesem Thread mal an weil ich etwas unsicher bin was den Pass meines Kindes angeht...

Wir wollen nach Dezember 2006 nun wieder nach Florida.

Unsere Kleine (inzwischen 5 Jahr alt) hat noch ihren Kinderreispass von damals (ausgestellt am 4.10.2006).

Der Pass wurde vor dem 26.10.2006 ausgestellt, es wurde nicht verändert, bzw. verlängert.

Damit dürfte es doch keine Probleme geben, oder.

Was mir Sorge macht ist das das Bild natürlich bei weitem nicht ihrem heutigen Aussehen entspricht (sie hatte damals noch fast keine Haare)

Kann hier irgendwas schief gehen?


Danke & Gruß

mannie

USAflo

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Re: Maschinenlesbarer Kinderausweis zur Einreise in die USA
« Antwort #17 am: 10.09.2010, 13:38 Uhr »

Unsere Kleine (inzwischen 5 Jahr alt) hat noch ihren Kinderreispass von damals (ausgestellt am 4.10.2006).

Der Pass wurde vor dem 26.10.2006 ausgestellt, es wurde nicht verändert, bzw. verlängert.


da vor dem 26.10.2006 ausgestellt, ist es kein Problem. das sich Kinder insbesondere in jungen Jahren besonders verändern wird wohl auch den Beamten klar sein. Solange er noch gültig ist (für den Zeitraum des Aufenthaltes) könnt ihr ihn also nützen.

Tschau
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html