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Autor Thema: Mit fremder Kreditkarte zahlen  (Gelesen 15774 mal)

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TheWurst

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #30 am: 02.10.2008, 12:08 Uhr »
1) Du hast schon selbst das Argument geliefert:
Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmitte. Das ist aber gerade bestimmungsgemäßer Einsatz !!
Das Übergeben (man beachte die Wortwahl) zum Zwecke der Zahlung - im Sinne des Inhabers - ist erlaubt.

Natürlich, man muss dem Verkäufer/Kellner/wemauchimmer bei der Zahlung die Karte ja aushändigen.

magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #31 am: 02.10.2008, 12:23 Uhr »

'auf' Hawai'i :mrgreen:

Aber eigentlich dürften sich doch diese Tankstellen kaum von denen auf dem Mainland unterscheiden, oder?

Danke !! Jetzt weiß ich endlich wie man es richtig schreibt.

Auch im Mainland gibt es welche mit und welche ohne Zip. Ich wollte es an der Benzinmarke festmachen aber auch da war es bei Shell so, dass man manchmal die Zip brauchte manchmal nicht.

Claus
Ah, das kann natürlich auch sein. Wir haben auf Hawai'i eigentlich immer bei Tesoro getankt, dort wurde ich nie nach einer ID gefragt.

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #32 am: 02.10.2008, 13:23 Uhr »
Dachte eigentlich, das war deutlich genug. Also gut, dann noch ein Auszug aus einem Akzeptanzvertrag:

Zitat
Die XXX Bank zahlt vorbehaltlich der in Nr. 8 genannten Rückbelastungsrechte alle Umsätze aus dem Einsatz von Karten, wenn

...

f) der Karteninhaber den Belastungsbeleg in Gegenwart eines Vertreters des Vertragsunternehmens übereinstimmend mit dem Namenszug auf der Karte unterzeichnet und das Vertragsunternehmen ihm eine Kopie des unterzeichneten Belastungsbeleges ausgehändigt hat.

...

Punkt. Nicht Ehepartner oder Bevollmächtigter, sondern Karteninhaber. Bei allen anderen Unterschriften muss die Bank nicht zahlen.
Es steht aber nirgendwo, daß sich der KK- Inhaber nicht vertreten lassen darf !!
Kann auch nicht, denn es handelt sich hier nicht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft - da gibts auch nichts dran zu deuteln - und eben daher kommt die Rspr. dazu, daß sich der Inhaber vertreten lassen darf. Außer bei persönlichen Rechtsgeschäften kannst Du Dich immer vertreten lassen, denn Du (der Inhaber) schließt das Geschäft ab, nicht der Vertreter.

Es geht hier ja nicht um die Frage einer unberechtigten Nutzung, sondern wir reden davon, daß der Inhaber der KK gerade dies so will.
No retreat, no surrender !

Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #33 am: 02.10.2008, 14:06 Uhr »
Dein juristisches Fachwissen ehrt dich, macht es aber auch nicht richtiger. Für eine Zahlungsgarantie benötigt der Akzeptanzpartner nunmal die Unterschrift des Karteninhabers.

Du kannst es gern ausprobieren mit einer fremden Kreditkarte und schriftlicher Vollmacht in den USA einzukaufen. Bin gespannt, wie lange das gut geht.

ratlady

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #34 am: 02.10.2008, 21:23 Uhr »
Nur mal so am Rande eingeworfen:

Auf jeder KK steht: Not valid without signature. Nach meiner bescheidenen Erfahrung scheint ein grosser Teil (wenn nicht die Mehrheit) der Karteninhaber in USA sich diese Unterschrift zu sparen... streng genommen werden also regelmaessig ungueltige KKs verwendet und akzeptiert.

Und nochwas: Es kommt durchaus vor, dass der Nachwuchs mit der KK der Eltern rumlaeuft und bezahlt. Hab noch nie mitbekommen, dass das Probleme gab - ausser natuerlich, den Eltern wird's irgendwann zuviel und sie drehen den Geldhahn ab  :wink:

Tommy

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #35 am: 04.10.2008, 00:50 Uhr »
Neu bei Walmart Florida:

Keine "See ID" Unterschrift mehr erlaubt, wird kontrolliert. Wenn das auf der KK steht, wird tatsächlich der Ausweis verlangt. War vorher nicht so.

Zahlung mit PayFast / PayKey möglich und sehr unsicher. Dazu reicht es, eine entsprechende KK nah am Bezahlschalter der Kasse vorbei zu ziehen / rauf zu legen.
Summen bis 20 Dollar sind kein Problem.

ratlady

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #36 am: 04.10.2008, 03:52 Uhr »
Neu bei Walmart Florida:

Keine "See ID" Unterschrift mehr erlaubt, wird kontrolliert. Wenn das auf der KK steht, wird tatsächlich der Ausweis verlangt.

Das ist eigentlich auch der Sinn von "See ID" anstelle Unterschrift. Allerdings schon wirklich erschreckend, wie oft das ignoriert wird.

Zitat
Summen bis 20 Dollar sind kein Problem.

Jetzt, wo Du es sagst... hab letztens (vor ein paar Monaten) per KK bei Walgreens eingekauft, da hiess es "keine Unterschrift noetig bei < $25"  :shock:

Tommy

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #37 am: 04.10.2008, 13:51 Uhr »
Zitat
Das ist eigentlich auch der Sinn von "See ID" anstelle Unterschrift. Allerdings schon wirklich erschreckend, wie oft das ignoriert wird.

Deswegen stand es ja auf den Karten..:-) Und das macht die Faulheit der Leute zunichte..:-)

Zitat
Jetzt, wo Du es sagst... hab letztens (vor ein paar Monaten) per KK bei Walgreens eingekauft, da hiess es "keine Unterschrift noetig bei < $25"

Da wurde deine Karte aber noch durchgezogen, oder? Dann ist es schon fast normal, Walgreens ist nur der Vorreiter..:-)

Was ich meine ist, das man die Karte nicht mehr aus dem Portemonnaie nehmen muß, sondern nur gegen ein Senorfeld drücken, und mit "ok" bestätigen.

worldtrav

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #38 am: 04.10.2008, 18:06 Uhr »
Hier in England zum Beispiel muss man gar nicht unterschreiben, sondern man zahlt nur mit PIN.

P.

Tenere

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #39 am: 06.10.2008, 08:31 Uhr »
vor allem in Kleidergeschäften wollen die auch wegen $9,99 bei Kartenzahlung nen Ausweis sehen,

Warum zahlst du nicht mit der Maestro Debitkarte? die habe doch die meisten Deutschen mittlerweile?

Wieso hast du eigentlich kein kostenloses DKB Konto? Für alle kostenlos, weltweit kostenlos zu Bargeld und Visa und Maestro inl.!!!

famousbiscuit

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #40 am: 06.10.2008, 22:49 Uhr »
vielleicht wäre es für den nächsten urlaub eine alternative eine kreditkarte auf deinen namen und auf das konto deiner mom zu beantragen.

Dann brauchste dir wegen der unterschrift keine sorgen mehr zu machen.

ratlady

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #41 am: 07.10.2008, 04:39 Uhr »
Zitat
Das ist eigentlich auch der Sinn von "See ID" anstelle Unterschrift. Allerdings schon wirklich erschreckend, wie oft das ignoriert wird.

Deswegen stand es ja auf den Karten..:-) Und das macht die Faulheit der Leute zunichte..:-)

Nee, eben nicht... :(  Ist allerdings auch nur meine extrem lokal begrenzte Erfahrung. 8)

Zitat
Jetzt, wo Du es sagst... hab letztens (vor ein paar Monaten) per KK bei Walgreens eingekauft, da hiess es "keine Unterschrift noetig bei < $25"

Zitat
Was ich meine ist, das man die Karte nicht mehr aus dem Portemonnaie nehmen muß, sondern nur gegen ein Senorfeld drücken, und mit "ok" bestätigen.

Ist mir schon klar, dass das nicht das gleiche Verfahren ist  8)

Worauf ich (im Hinblick auf den OP) hinauswollte, war vielmehr die Tatsache, dass man unterhalb bestimmter Betraege die KK weder vorzeigen, noch irgendwelche Unterschriften leisten muss, um damit einen Einkauf zu taetigen. Wie will man dann feststellen, ob jemand die KK von jemand anderem verwendet?

Bzgl. des "urspruenglichen Problems" - wir fragen z.B. auch grundsaetzlich nach ID, aber wenn es aufgrund des Nachnamens ersichtlich ist, dass es sich um Ehepartner/Kinder handelt, ist das kein Problem. Ob man das so verallgemeinern kann, kann ich natuerlich nicht sagen.

ziony

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #42 am: 07.10.2008, 08:27 Uhr »
In einem China-Restaurant vor einigen Jahren in L.A. schoben wir meine KK zum Bezahlen hin und anschließend hat mein Mann ( gleicher Nachname ) unterschrieben. Das wurde vom Personal nicht akzeptiert: die Rechnung wurde neu ausgedruckt und ich musste unterschreiben.

ZIP-Code an Tankstellen im Frühjahr 08 in Florida: wir gaben den Z-C unseres Urlaubsortes an: keine Akzeptanz. Beim Eingeben unserer PLZ hier aus D: gebongt.  :wink:
LG,
ziony

Nur Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist.
( Jean Paul )

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #43 am: 07.10.2008, 11:40 Uhr »
Dein juristisches Fachwissen ehrt dich, macht es aber auch nicht richtiger. Für eine Zahlungsgarantie benötigt der Akzeptanzpartner nunmal die Unterschrift des Karteninhabers.

Du kannst es gern ausprobieren mit einer fremden Kreditkarte und schriftlicher Vollmacht in den USA einzukaufen. Bin gespannt, wie lange das gut geht.

Ich habe ja nicht gesagt, daß der Verkäufer das "durchgehen" läßt, d.h. es kann durchaus sein, daß der Verkäufer sagt: "No".
Das kann er sowieso, da er nicht verpflichtet ist, Dir überhaupt was zu verkaufen.
Ich könnte sogar dafür wetten, daß die allerwenigsten es wissen.

Aber juristisch ist das absolut richtig was ich sage, das ist in Fachkreisen auch absolut unumstritten. Du kannst mit einer fremden KK bezahlen, Du mußt nicht mal Deine Stellvertretung offenbaren (verdeckte Stellvertretung). Es war gerade neulich in einer Zeitung für Polizisten thematisiert worden und ein Freund sprach mich darauf an.
Die tatsächliche Umsetzung ist was anderes (daher hab ich ja gesagt, riskieren würde ich es nicht).
No retreat, no surrender !

danysnet

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #44 am: 08.10.2008, 13:08 Uhr »
Da ich auch keine eigene "richtige" KK bekomme, also allenfalls Prepaid, möchte ich zur Absicherung auch die KK meines Vaters mitnehmen. Der hat eine Mastercard von der Citibank, wo er sein Konto hat. Er rief an und fragte, ob es möglich ist, eine Partnerkarte für seine Tochter (also mich  :lol: ) zu bekommen. Kein Problem, kostet an Jahresgebühr halbsoviel wie seine, die Karte muss in seinem Besein von mir in der Bank unterschrieben werden, es steht mein Name drauf und fertig. Er bürgt mit seinem Konto dafür, meine Kreditwürdigkeit interessiert da keinen. Somit habe ich augenscheinlich eine eigene, echte KK, die ich nutzen kann.

Er hätte mir die Karte auch so mitgegeben, aber da ist eben das Problem, mit see ID - da stimmt nur der Nachname. Das will ich einfach direkt umgehen.

Also einfach, wenn Mama oder Papa ne KK haben, bei der Bank nach einer Partnerkarte fürs Kind fragen (das natürlich volljährig sein muss) und schon hat man das Problem gelöst.