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Autor Thema: Mit fremder Kreditkarte zahlen  (Gelesen 15745 mal)

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playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #15 am: 02.10.2008, 07:23 Uhr »
Das stimmt nicht ganz:
Rechtlich ist es durchaus zulässig mit einer fremden KK zu zahlen. Derjenige muß nur berechtigt sein.
In dem Fall von Kauschthaus ist die Kellnerin davon ausgegangen, daß sie zahlen wollen, wer dann unterschreibt ist auch autorisiert die Karte zu nutzen.
Theoretisch hätte sie beim Inhaber die ID kontrollieren müssen und ihn dann fragen, ob Kauschthaus unterschreiben darf (Stichwort: Vollmacht).

Zur Ausgangsfrage: ich würde es nicht machen. In der Regel (und das wird immer mehr) wird die ID kontrolliert und dann gehen die Nachfragen los. Eine (handschriftliche) Vollmacht Deiner Mutter , auch wenn die übersetzt ist, kostet zumindest Nerven und Geduld. Einige werden es trotzdem nicht akzeptieren....
Daher Recht hin, Recht her, mein Tipp: laß es bleiben (allenfalls als Notnagel in Betracht ziehen).
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magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #16 am: 02.10.2008, 07:55 Uhr »
Ich würde mich nie darauf verlassen, aber es scheint zumindest theoretisch auch mit "Fremdunterschrift" zu gehen.

Wir haben im letzten Urlaub nicht schlecht gestaunt, als es der Kellnerin egal war, wer von uns unterschreibt. Ich hatte meine Kreditkarte gegeben, aber die Rechnung landete auf Lothars Platz. Als er sie mir rüberschieben wollte, meinte die Kellnerin, dass es ganz egal sei. Und da uns das ja egal war, hat er unterschrieben. Ist anstandslos durchgelaufen, aber natürlich bei gleichem Nachnamen.
Heikel ist es aber trotzdem, da auf diese Weise auch keine Kontrolle durch Unterschriftenabgleich gegeben war. Hätte eigentlich jede Karte sein können. :zuck:

Aber das ist sicher eine Ausnahme. In Läden habe ich zunehmend häufig festgestellt, dass eine ID verlangt wird. Vor allem in Outlets und in Souvenirläden.

Viele Grüße, Petra
Genau das habe ich gestern hier bei uns an einer (deutschen) Tankstelle erlebt.

selbst die Karte in das Lesegerät gesteckt, selbst die 'Bestätigen'-Taste gedrückt, selbst die Karte entnommen und wieder zurück in die Geldbörse.

Der Tankwart legt mir den Beleg zur Unterschrift vor, ich unterschreibe. Keine Kontrolle, ob die Unterschrift irgendwie der auf der Karte ähnlich ist (Wie auch, die Karte befand sich ja schon längst wieder in der Geldbörse).

Ich hätte auch mit Micky Maus oder Mr. Bean unterschreiben können.....

Aber verlassen würde ich mich da drauf auch in den USA nicht.

leia

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #17 am: 02.10.2008, 08:22 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...



Viele Grüße Leia


Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #18 am: 02.10.2008, 09:02 Uhr »
Das stimmt nicht ganz:
Rechtlich ist es durchaus zulässig mit einer fremden KK zu zahlen. Derjenige muß nur berechtigt sein.
In dem Fall von Kauschthaus ist die Kellnerin davon ausgegangen, daß sie zahlen wollen, wer dann unterschreibt ist auch autorisiert die Karte zu nutzen.
Theoretisch hätte sie beim Inhaber die ID kontrollieren müssen und ihn dann fragen, ob Kauschthaus unterschreiben darf (Stichwort: Vollmacht).

Sehe ich nicht so. In den AGB einer Bank steht explizit:

Zitat
"Die Karte ist jederzeit sorgfältig aufzubewahren. Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmittel darf die Karte insbesondere weder Dritten ausgehändigt noch anderweitig zugänglich gemacht werden."

Deine Ausführung ist mir aber auch schon zu theoretisch (Stichwort: 2 Juristen, 3 Meinungen). Auch wenn es teilweise funktioniert: Die AGB der Kreditkartenfirmen sehen nicht vor, die Karte an andere zu übertragen.

magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #19 am: 02.10.2008, 09:15 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

leia

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #20 am: 02.10.2008, 09:36 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

Seltsam, wir werden an ca. jeder 2. Tanke am Automat beim bezahlen mit KK zur eingabe des ZIP-Codes aufgefordert, bei manchen Firmen klappt es dann mit diversen "Tricks" z.B. meinem Lieblings Zip 90210, bei anderen muss man dann rein und kann nur an der Kasse zahlen. Wo in den USA hast du denn getankt? Wir hatten das sowohl im Südwesten als auch in FL, wie gesagt nicht bei jeder Tankstellengesellschaft, aber bei vielen...
Viele Grüße Leia


Fistball

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #21 am: 02.10.2008, 09:40 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

Vielleicht liegt es daran, dass Du überweigend in Hawaii tankst.

Claus

Wilder Löwe

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #22 am: 02.10.2008, 10:36 Uhr »
Ich habe in den USA auch schon mehrmals mit der Kreditkarte meines Mannes gezahlt. Dabei habe ich mir nicht einmal die Mühe gemacht, seine Unterschrift zu fälschen, sondern habe ganz normal unterschrieben. Hat niemanden interessiert. Aber rein rechtlich gesehen ist das nicht ok und ich würde mir schnellstens ein anderes Zahlungsmittel besorgen, denn das kann auch schief gehen (außer Du hast zufällig den gleichen Vor- und Nachnamen wie Deine Mutter, dann dürfte es kaum auffallen).

Katrin
Viele Grüße
Katrin

magnum

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #23 am: 02.10.2008, 10:58 Uhr »
Ich habe an US-Tankstellen auch schon mehrfach mit der KK meines Mannes bezahlt, nämlich immer dann, wenn man einen ZIP Code eingeben musste und auch sämtliche "ZIP-Code-Tricks" nicht funktionierten. Da bin dann immer ich mit der KK rein, während mein Mann getankt hat...




ZIP-Code an der Tanke? Ist uns noch nie untergekommen. Weder an den Automaten direkt an der Säule noch beim Bezahlen im Kassenhäuschen.

Vielleicht liegt es daran, dass Du überweigend in Hawaii tankst.

Claus
'auf' Hawai'i :mrgreen:

Aber eigentlich dürften sich doch diese Tankstellen kaum von denen auf dem Mainland unterscheiden, oder?

Daniel

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #24 am: 02.10.2008, 11:22 Uhr »
Das hängt sehr stark von den Bundesstaaten ab. Während die ZIP-Abfrage in Kalifornien und Nevada sehr weit verbreitet ist, sieht man es in den anderen Weststaaten nur sehr selten.


Fistball

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #25 am: 02.10.2008, 11:24 Uhr »

'auf' Hawai'i :mrgreen:

Aber eigentlich dürften sich doch diese Tankstellen kaum von denen auf dem Mainland unterscheiden, oder?

Danke !! Jetzt weiß ich endlich wie man es richtig schreibt.

Auch im Mainland gibt es welche mit und welche ohne Zip. Ich wollte es an der Benzinmarke festmachen aber auch da war es bei Shell so, dass man manchmal die Zip brauchte manchmal nicht.

Claus

Aaronp

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #26 am: 02.10.2008, 11:29 Uhr »
In den meisten Geschäften zieht man die KK selbst du das Gerät. Dann unterschreibt
man auf dem Display. Ein Abgleich der Unterschriften ist sehr selten. Im Restaurant
genauso. Die Rechnung kommt, KK wird hingelegt, Kellner/in nimmt sie, bringt den Beleg
der KK. Dann wird unterschrieben und man geht i.d.R. bevor die Kellnerin den Beleg
entgegennimmt. Solange keine ID geprüft wird, ist bei uns in den wenigsten Fällen
die Unterschrift geprüft worden. ID in fast allen Hotels und bei einigen Geschäften
(z.B. JC Penny, Payless, Macys). Nicht aber bei Supermärkten, Ross etc...

Gruß
Aaronp

P.S. das soll natürlich keine Aufforderung sein, eine fremde KK zu nutzen

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #27 am: 02.10.2008, 11:34 Uhr »
Das stimmt nicht ganz:
Rechtlich ist es durchaus zulässig mit einer fremden KK zu zahlen. Derjenige muß nur berechtigt sein.
In dem Fall von Kauschthaus ist die Kellnerin davon ausgegangen, daß sie zahlen wollen, wer dann unterschreibt ist auch autorisiert die Karte zu nutzen.
Theoretisch hätte sie beim Inhaber die ID kontrollieren müssen und ihn dann fragen, ob Kauschthaus unterschreiben darf (Stichwort: Vollmacht).

Sehe ich nicht so. In den AGB einer Bank steht explizit:

Zitat
"Die Karte ist jederzeit sorgfältig aufzubewahren. Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmittel darf die Karte insbesondere weder Dritten ausgehändigt noch anderweitig zugänglich gemacht werden."
1) Du hast schon selbst das Argument geliefert:
Ausser für den bestimmungsgemässen Einsatz als Zahlungsmitte. Das ist aber gerade bestimmungsgemäßer Einsatz !!
Das Übergeben (man beachte die Wortwahl) zum Zwecke der Zahlung - im Sinne des Inhabers - ist erlaubt.

2) Übertragen ist nicht Übergeben.

3) Das ist eigentlich überhaupt nicht streitig unter den Juristen, da gibts eigentlich auch keine abweichende Rspr..
No retreat, no surrender !

playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #28 am: 02.10.2008, 11:50 Uhr »
Kurze Ergänzung:
Man darf sogar mit fremdem Namen unterschreiben, da es auf die Person des Vertretenen und nicht auf die Person des Vertreters ankommt.


Gruß
No retreat, no surrender !

Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #29 am: 02.10.2008, 11:51 Uhr »
Dachte eigentlich, das war deutlich genug. Also gut, dann noch ein Auszug aus einem Akzeptanzvertrag:

Zitat
Die XXX Bank zahlt vorbehaltlich der in Nr. 8 genannten Rückbelastungsrechte alle Umsätze aus dem Einsatz von Karten, wenn

...

f) der Karteninhaber den Belastungsbeleg in Gegenwart eines Vertreters des Vertragsunternehmens übereinstimmend mit dem Namenszug auf der Karte unterzeichnet und das Vertragsunternehmen ihm eine Kopie des unterzeichneten Belastungsbeleges ausgehändigt hat.

...

Punkt. Nicht Ehepartner oder Bevollmächtigter, sondern Karteninhaber. Bei allen anderen Unterschriften muss die Bank nicht zahlen.