wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist
Dieser tückische Teil ist aber genau das Problem. Rechnungen mit ausreichend genauer Bezeichung (Seriennummer beispielsweise, IMAC Nummer eines Smartphone. oder IMEI Nummer usw.) gibt es nur sehr selten. Die meisten Rechnungen lassen keinen eindeutigen Rückschluss zu, dass es sich wirklich um dieses Gerät handelt. Es ist natürlich Sache des Zöllners, das anzuerkennen oder nicht.
Diese Nämlichkeitsbescheinigung kommt in dem gesamten Text übrigens eher wie eine Empfehlung rüber.
Das würde ich auch so verstehen. Die Praxis zeigt ja auch, dass man normalerweise keine Probleme bekommt (mir ist kein konkreter Fall bekannt, wo jemand seine ausgeführten Gegenstände nicht problemlos wieder einführen konnte). Nur WENN man wirklich auf Nummer sicher gehen will (aus welchem Grund auch immer), dann gibt es nur eine Variante: der Nachweis per Nämlichkeitsbescheinigung, die den Gegenstand eindeutig beschreibt.