« Antwort #3 am: 05.04.2024, 12:43 Uhr »
Du meinst also, man sollte unwahre Angaben machen? Die Fragen für ein Visum sind ja sehr eindeutig und präzise formuliert, Interpretationsspielraum gibt es da keinen, entweder sagt man die Wahrheit oder nicht. Und wenn man das Visum nicht bekommt, bekommt man es nicht.
Wenn man es auf Grund falscher Angaben bekommt, ist das sicher auch nicht erfreulich, wenn das ggf. herauskommt. Und wenn man es gar nicht erst versucht, bekommt man sowieso kein Visum. Es hilft doch alles nichts, entweder man probiert es oder nicht.
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08