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Autor Thema: nachträglicher nachweis der Ausreise  (Gelesen 1224 mal)

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Heike 1

  • Gast
nachträglicher nachweis der Ausreise
« am: 30.11.2006, 19:55 Uhr »
Hallo,
bin im september aus dem USA zurückgekehrt (nach Au Pair Jahr).
Habe aber gestern erst gemerkt das der weisse Zettel(I-94) noch im Pass ist.
habe das auch leider nicht wirklich gewusst das ich den wieder abgeben muss.
habe mich auch schon informiert wo ich das ganze zeug hinschicken muss.
Gott sei dank habe ich noch die Bordkarte und das Flugticket und die Ouittung für mein Übergepäck.
Nur macht mir Sorge das ich ja schon fast 3 Monate zu Hause bin und es jetzt erst gemerkt habe oder ist das egal, hauptsache ich schicke alle Beweise meiner rechtzeitigen Ausreise rüber.
Ich möcht schon sehr gerne wieder in die USA, zwar nicht gleich nächstes oder übernächstes Jahr.
Ach noch eine Frage was schreibt man in den Brief an die US Behörde.


Vielen Dank

Heike

Antje

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.627
Re: nachträglicher nachweis der Ausreise
« Antwort #1 am: 30.11.2006, 20:13 Uhr »
Hallo,

auf den Seiten der US-Botschaft findest Du die Infos, wo das hinmuß - auf keinen Fall an die Botschaft senden.

Investiere in ein Einschreiben/Rückschein - das kostet zwar - aber Du hast nen Nachweis, daß die Sachen bei der INS angekommen sind.

Alles, was Du versendest auch kopieren!

http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/ausreise.html

Vorgehensweise für den nachträglichen Nachweis der Ausreise aus den Vereinigten Staaten

Q: Ich habe bei der Ausreise aus den USA mein I-94 Formular nicht abgegeben, was soll ich tun?

A: Es können sich ernste Probleme ergeben, falls die Abgabe des I-94 (oder I-94W) Formulars bei der Ausreise aus den USA nicht erfolgt sein sollte. Ohne diesen Nachweis der Ausreise werden Sie in unserem System als ein sogenannter "Overstay" geführt. Dies bedeutet, dass Sie über den genehmigten Zeitraum hinaus in den USA geblieben sind und Ihnen die Wiedereinreise in die USA verweigert werden würde. Sollten Sie versäumt haben, Ihr I-94 Formular abzugeben, schicken Sie es bitte -zusammen mit allen Unterlagen, die beweisen, dass Sie die USA verlassen haben- an folgende Adresse:

ACS Inc.
1084 South Laurel Rd.
London, Kentucky 40744
USA


Ein Nachweis über Ihre erfolgte Ausreise kann u.a. die Bordkarte Ihres Fluges sein. Bei der Landausreise (nach Kanada oder Mexiko) ist der Nachweis, dass Sie das Land tatsächlich an dem von Ihnen angegebenen Datum verlassen haben, wesentlich schwieriger zu erbringen. Falls Sie Unterlagen über die Ankunft in Ihrem Heimatland haben sollten (z.B. ein Stempel im Reisepass), sollten Sie bitte eine Kopie davon einsenden. Falls die oben genannte Abteilung keinerlei unterstützende Unterlagen erhält, welche Ihre Behauptung belegen, die USA an einem bestimmten Datum verlassen zu haben, gibt es keinerlei Garantie dafür, dass ein entsprechender Vermerk in Ihrem Eintrag gemacht wird. Wir empfehlen Ihnen dringend, Kopien der bei ACS Inc. eingereichten Unterlagen aufzubewahren und diese bei der nächsten Einreise in die USA bereitzuhalten, falls der CBP Beamte Fragen zu Ihrer Einreiseberechtigung stellen sollte.

Sollten Sie eine Bestätigung über den Erhalt des I-94 Formulars durch ACS Inc. wünschen, warten Sie bitte zunächst vier Monate zur Bearbeitung Ihrer eingeschickten Unterlagen ab. Danach haben Sie die Möglichkeit, bei der untenstehenden Adresse nachzufragen, ob Ihre Ausreise mittlerweile erfolgreich nachgewiesen werden konnte. Sollten Sie -wie vorgesehen- Ihr I-94 bei der Ausreise aus den USA abgegeben haben, fragen Sie bitte NICHT nach einer Bestätigung. Diese Vorgehensweise ist ausschliesslich Reisenden vorbehalten, welche Ihr I-94 nicht bei der Ausreise aus den USA abgegeben haben.

Bitte geben Sie Ihren Namen, Geburtsdatum, Passnummer und Tag der Ausreise an und fragen Sie, ob Ihre Ausreise registriert wurde.

U.S. Customs and Border Protection Air Sea Passenger Operations
Room 5.4D
1300 Pennsylvania Ave. N.W.
Washington, D.C. 20229
USA

Antje